Zur Haftung des als Vermittler auftretenden Gebrauchtwagenhändlers aus Verschulden bei Vertragsabschluss (cupla in contrahendo), wenn der verkaufte Pkw gestohlen und die Fahrgestellnummer durch eine andere ersetzt worden war.
BGH, Urteil vom 18.06.1980 – VIII ZR 139/79
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Zur Frage, wie ein Kaufvertrag über einen Neuwagen nach Wandelung rückabzuwickeln ist, wenn der Neuwagenkäufer vereinbarungsgemäß dem Verkäufer zur Verrechnung mit einem Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen „in Kommission“ gegeben hat.
BGH, Urteil vom 28.05.1980 – VIII ZR 147/79
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Zur rechtlichen Beurteilung eines Neuwagenkaufs, bei dem der Kraftfahrzeughändler den alten Wagen des Käufers in der Form „in Zahlung nimmt“, dass die Beteiligten einen Vermittlungsauftrag („Agenturvertrag“) über die Veräußerung des Altwagens abschließen.
BGH, Urteil vom 05.04.1978 – VIII ZR 83/77
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Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.
BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74
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Nimmt ein Kfz-Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens als Vermittler und Abschlussvertreter des Verkäufers eine uneingeschränkte Sachwalterstellung ein, so haftet er grundsätzlich dem ihm vertrauenden Vertragspartner des Verkäufers für Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss auf Ersatz des Vertrauensschadens.
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Zur Frage, ob ein mit dem vertretenen Verkäufer vereinbarte Gewährleistungsausschluss einer Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss entgegensteht.
BGH, Urteil vom 29.01.1975 – VIII ZR 101/73
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