Ein Gebrauchtwagenhändler, der aufgrund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer – bei unterlassener Untersuchung des Wagens – nicht unmissverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.
BGH, Urteil vom 14.03.1979 – VIII ZR 129/78
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Ein Kfz-Käufer, der den Kaufvertrag erfolgreich wegen Irrtums angefochten hat, kann grundsätzlich den vollen Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen, auch wenn er das Fahrzeug nur in entwertetem Zustand herausgeben kann, vorausgesetzt, dass die Entwertung erst nach Rechtshängigkeit des Rückgewähranspruchs eingetreten ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 14.10.1971 – VII ZR 313/69, BGHZ 57, 137).
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Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung enthält zugleich die Behauptung, dass sich der Anfechtende über diejenige Tatsache, über die er getäuscht worden sein will, geirrt habe. Sie kann deshalb eine Irrtumsanfechtung mit umfassen; ob das der Fall ist, ist durch Auslegung zu ermitteln.
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Das Alter eines Gebrauchtwagens bzw. dessen Baujahr ist eine verkehrswesentliche Eigenschaft i. S. des § 119 II BGB.
BGH, Urteil vom 26.10.1978 – VII ZR 202/76
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Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer ein mit nicht vorschriftsmäßigen Hinterreifen versehenes Fahrzeug übereignet, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung haben, wenn diese Reifen später einen Unfallschaden an dem Fahrzeug selbst verursachen.
BGH, Urteil vom 05.07.1978 – VIII ZR 172/77
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Zum Umfang der Pflicht des Inhabers einer Kfz-Werkstatt, Informationen des Herstellerwerks in seinem Betrieb weiterzugeben, die Ersatzteile betreffen, von denen die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge abhängt und bei denen es leicht zu Verwechslungen kommen kann.
BGH, Urteil vom 30.05.1978 – VI ZR 113/77
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Zur rechtlichen Beurteilung eines Neuwagenkaufs, bei dem der Kraftfahrzeughändler den alten Wagen des Käufers in der Form „in Zahlung nimmt“, dass die Beteiligten einen Vermittlungsauftrag („Agenturvertrag“) über die Veräußerung des Altwagens abschließen.
BGH, Urteil vom 05.04.1978 – VIII ZR 83/77
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Wechselt der Verkäufer eines fabrikneuen, zur Auslieferung an den Käufer vorgesehenen Kraftfahrzeugs neue Teile desselben durch gebrauchte Teile ohne Wissen des Käufers aus, so kann das Vertrauensverhältnis dadurch so gestört sein, dass der Käufer unter dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.
BGH, Urteil vom 19.10.1977 – VIII ZR 42/76
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Schließt ein Gebrauchtwagenverkäufer seine Haftung für Sachmängel formularmäßig aus („wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung“) und sichert er dem Käufer zugleich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zu, so wird diese Zusicherung von dem Haftungsausschluss jedenfalls insoweit nicht erfasst, als es um das Recht des Käufers geht, die Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen.
BGH, Urteil vom 10.10.1977 – VIII ZR 110/76
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Zur Aufklärungspflicht des als Abschlussvertreter auftretenden Gebrauchtwagenhändlers, der nach der Unfallfreiheit des Wagens gefragt worden ist.
BGH, Urteil vom 29.06.1977 – VIII ZR 43/76
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Ein Gebrauchtwagenhändler ist in der Regel nicht verpflichtet, ein von ihm angekauftes Fahrzeug vor dem Weiterverkauf zu untersuchen. Es ist deshalb regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich ein Händler, der einen Mangel weder kannte noch für möglich hielt, auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss beruft, obwohl er das mangelhafte Fahrzeug vor dem Verkauf weder untersucht noch den Käufer darüber aufgeklärt hat, dass eine Untersuchung des Fahrzeugs unterblieben ist.
BGH, Urteil vom 16.03.1977 – VIII ZR 283/75
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Die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Pkw zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren (§ 94 I, II StPO) begründet keinen Rechtsmangel, für den der Verkäufer nach §§ § 434, 440 BGB einzustehen hätte.
LG Bonn, Urteil vom 23.11.1976 – 2 O 87/76
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