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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Deliktische Schadensersatzansprüche gegen Kfz-Hersteller bei „weiterfressendem“ Mangel – „Gaszugfall“

  1. Dem Käufer einer Sache können gegen deren Hersteller auch dann deliktische Schadensersatzansprüche aus Eigentumsverletzung zustehen, wenn diese Sache nach ihrem Erwerb infolge eines fehlerhaft konstruierten oder mit Herstellungsfehlern versehenen Einzelteils beschädigt wird.
  2. Für deliktische Schadensersatzansprüche ist jedoch kein Raum, wenn sich der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an anhaftete, deckt.

BGH, Urteil vom 18.01.1983 – VI ZR 310/79

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Marken- und Typenbezeichnung eines Gebrauchtwagens als Zusicherung

  1. Mit der in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen enthaltenen Marken- und Typenbezeichnung (hier: „BMW 1602“) sichert der Verkäufer dem Käufer zu, dass das Fahrzeug mit einem von seinem Hersteller vorgesehenen – typgerechten – Motor ausgestattet ist.
  2. Zur Frage der Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenhändlers im Zusammenhang mit seiner Haftung als Sachwalter für Verschulden bei Vertragsverhandlungen.

BGH, Urteil vom 03.11.1982 – VIII ZR 282/81

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Entzug der Nutzungsmöglichkeit eines Pkw als zu ersetzender Verzugsschaden

Verzögert der vom Eigentümer mit dem Verkauf eines Kraftfahrzeugs beauftragte Vermittler die nach Kündigung des Auftrags geschuldete Herausgabe des Fahrzeugs, so gehört zum ersatzfähigen Verzugsschaden auch die entzogene Nutzungsmöglichkeit.

BGH, Urteil vom 14.07.1982 – VIII ZR 161/81

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Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens – Schadenspauschalierung

  1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises zu leisten hat, wenn er das gekaufte Fahrzeug unberechtigt nicht abnimmt, ist grundsätzlich wirksam. Dem Käufer darf allerdings nicht der Nachweis abgeschnitten werden, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden sei.
  2. Einem Käufer, der die Erfüllung des Kaufvertrages ernsthaft und endgültig verweigert, muss der Verkäufer keine Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen, bevor er Schadensersatz verlangt oder vom Kaufvertrag zurücktritt. Das gilt auch dann, wenn sich der Verkäufer in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst eine Pflicht zur Fristsetzung für den Fall auferlegt hat, dass der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist.

BGH, Urteil vom 16.06.1982 – VIII ZR 89/81

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Stillschweigender Haftungsausschluss für Verschleißmängel bei Inzahlungnahme eines Pkw

Nimmt der gewerbliche Verkäufer eines Neuwagens den Gebrauchtwagen des Käufers derart „in Zahlung“, dass über das Altfahrzeug ein besonderer Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis mit dem für den Neuwagen verrechnet wird, so ist die Gewährleistung des Neuwagenkäufers für sogenannte Verschleißmängel stillschweigend ausgeschlossen, sofern nicht eine eindeutige andere Regelung vereinbart wird oder Mängel arglistig verschwiegen worden sind.

BGH, Urteil vom 21.04.1982 – VIII ZR 26/81

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Kündigung eines Vermittlungsauftrags durch einen Kfz-Händler – Agenturgeschäft

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers „in Zahlung nimmt“, den zu diesem Zweck abgeschlossenen Agenturvertrag mit dem Käufer kündigen kann.

BGH, Urteil vom 31.03.1982 – VIII ZR 65/81

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Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Lkw über Unfallschäden

Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Lkw über Unfallschäden, insbesondere zur Frage der Abgrenzung nicht mitteilungspflichtiger Bagatellschäden von schwereren Beeinträchtigungen (hier: Beschädigung einer Stoßstange, des Viskolüfters und des Kühlers).

BGH, Urteil vom 03.03.1982 – VIII ZR 78/81

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Amtspflicht der Kfz-Zulassungsstelle gegenüber Erwerbern von Kraftfahrzeugen

Die Amtspflicht der Beamten einer Zulassungsstelle, den Zeitpunkt der ersten Zulassung eines Kraftfahrzeugs sorgfältig zu ermitteln und richtig in den Fahrzeugbrief einzutragen, dient nicht dem Schutz der Vermögensinteressen der Erwerber eines Kraftfahrzeugs.

BGH, Urteil vom 26.11.1981 – III ZR 123/80

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Haftung des Gebrauchtwagenhändlers für „ins Blaue hinein“ abgegebene Erklärungen

Ein Gebrauchtwagenverkäufer handelt schon dann arglistig, wenn er ohne tatsächliche Grundlage – „ins Blaue hinein“ – unrichtige Angaben zur Mangelfreiheit oder zu wesentlichen Eigenschaften des Fahrzeugs macht (hier: „nur kleine Blechschäden“), die geeignet sind, den Kaufentschluss des Käufers zu beeinflussen. Der die Arglist begründende Vorwurf liegt in einem solchen Fall in dem Umstand, dass der Käufer davon ausgehen darf, der Verkäufer werde keine Erklärungen „ins Blaue hinein“ abgeben, und der Verkäufer diese für ihn erkennbare Vorstellung ausnutzt.

BGH, Urteil vom 18.03.1981 – VIII ZR 44/80

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Angabe der Laufleistung beim Gebrauchtwagenkauf

  1. Mit der Angabe einer bestimmten, nach Kilometern bezifferten Laufleistung sichert der Verkäufer eines Gebrauchtwagens zwar in erster Linie nur zu, dass die bisherige Laufleistung nicht wesentlich höher liegt als die angegebene. Ist der Verkäufer indes ein sachkundigen Gebrauchtwagenhändler, erschöpft sich der Inhalt der Zusicherung nicht darin. Vielmehr darf der Käufer die Angabe der Laufleistung nach Treu und Glauben als Zusicherung auffassen, dass der Motor nicht wesentlich stärker verschlissen ist, als es die angegebene Laufleistung erwarten lässt.
  2. Gibt ein Gebrauchtwagenhändler auf einem Verkaufsschild Hubraum und Leistung eines angebotenen Kraftfahrzeugs bezogen auf den für das Fahrzeug serienmäßigen Motor an, so sichert er zu, dass diese Angaben stimmen. Ist das Fahrzeug in Wirklichkeit mit einem anderen Motor ausgerüstet, fehlt ihm deshalb eine zugesicherte Eigenschaft i. S. der §§ 459 II, 463 BGB.

BGH, Urteil vom 18.02.1981 – VIII ZR 72/80

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