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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Gutgläubiger Eigentumserwerb nur bei Vorlage des Kfz-Briefs

Auch unter Kfz-Händlern, die mit gebrauchten, aus beendeten Leasingverträgen stammenden Kraftfahrzeugen handeln, gilt der Grundsatz, dass der gute Glaube des Erwerbers an das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Veräußerers nur geschützt ist, wenn er sich zumindest den Kfz-Brief vorlegen lässt. Verzichtet der Erwerber hierauf in der Annahme, der Brief befinde sich noch bei der Leasingsgesellschaft, trägt das Risiko, dass der Veräußerer nicht einmal verfügungsbefugt ist.

BGH, Urteil vom 13.05.1996 – II ZR 222/95

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Kein Sachmangel bei fehlender oder teilweise abgelaufener Herstellergarantie

Fehlt einem verkauften Kfz die vom Verkäufer zu beschaffende Herstellergarantie oder ist diese bei Übergabe des Fahrzeugs bereits teilweise abgelaufen, so liegt kein Sachmangel i. S. des § 459 I BGB vor. Vielmehr kommt allein eine Haftung des Verkäufers wegen der Verletzung einer Nebenpflicht in Betracht.

BGH, Urteil vom 24.04.1996 – VIII ZR 114/95

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Wertminderung eines Neuwagens wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs

Zur Frage der Unerheblichkeit einer Minderung des Wertes (§ 459 I 2 BGB) eines fabrikneuen Kraftfahrzeugs wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs.

BGH, Urteil vom 14.02.1996 – VIII ZR 65/95

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(Keine) arglistige Täuschung über die tatsächliche Laufleistung eines Gebrauchtwagens – Wissenszurechnung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein sogenannter Wissensvertreter einer GmbH & Co. KG beim Ankauf eines Fahrzeugs erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 31.01.1996 – VIII ZR 297/94

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Voraussetzungen für den gutgläubigen Erwerb eines Neuwagens von privat

Zur Frage des gutgläubigen Erwerbs von fabrikfremden Neuwagen durch die Niederlassung eines Kraftfahrzeugherstellers, wenn eine veräußernde Privatperson Fahrzeugbriefe ohne Haltereintragung vorlegt.

BGH, Urteil vom 30.10.1995 – II ZR 254/94

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Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheidsantrag vor Verjährungsbeginn – pauschaler Schadensersatz

Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags vor Verjährungsbeginn (Bestätigung von BGH, Urt. v. 31.03.1969 – VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47).

BGH, Urteil vom 27.09.1995 – VIII ZR 257/94

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Wissenszurechnung bei einer Personengesellschaft – arglistige Täuschung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein früherer, inzwischen verstorbener Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG beim Ankauf eines Fahrzeuges erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 17.05.1995 – VIII ZR 70/94

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(Keine) Arglistige Täuschung beim Oldtimer-Kauf – Maserati Ghibli

  1. Stützt der Tatrichter die Feststellung des inneren Tatbestands einer arglistigen Täuschung im Wesentlichen auf die Aussage eines Zeugen, dann müssen die Bekundungen des Zeugen, die eine solche Schlussfolgerung zulassen, dem Aussageprotokoll eindeutig zu entnehmen sein.
  2. Für den Wert eines Oldtimers ist von entscheidender Bedeutung, dass der eingebaute Motor jedenfalls in dem Sinne original ist, dass er aus derselben Zeit wie das übrige Fahrzeug stammt.

BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 213/93

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Inzahlungnahme eines Altwagens beim Kfz-Kauf

  1. Zur Frage der Zusicherung von Eigenschaften beim Kauf eines beim Händler stehenden, vom Käufer besichtigten Neuwagens.
  2. Gibt der Käufer eines Kraftfahrzeugs für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen in Zahlung, so kann er bei Geltendmachung des „großen Schadensersatzes“ nach § 463 BGB außer dem bar gezahlten Kaufpreisteil auch den für seinen Altwagen auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag verlangen.

BGH, Urteil vom 28.11.1994 – VIII ZR 53/94

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Schadensersatz wegen Nichtabnahme eines Gebrauchtwagens

Zugunsten eines Gebrauchtwagenhändlers, der einen verkauften, aber vom Kunden nicht abgenommenen Gebrauchtwagen später zum selben Preis anderweitig verkauft, wird vermutet, dass er bei ordnungsmäßiger Erfüllung des ersten Kaufvertrags dem Zweitkunden ein anderes, gleichwertiges Fahrzeug verkauft hätte.

BGH, Urteil vom 29.06.1994 – VIII ZR 317/93

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