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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Einhaltung der Garantiebedingungen als Anspruchsvoraussetzung

Regeln die Bedingungen für eine Gebrauchtwagengarantie eindeutig, dass sich der Käufer im Schadensfall zunächst mit dem – rund um die Uhr telefonisch erreichbaren – Garantiegeber über das weitere Vorgehen abstimmen muss, kann es eine grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheit sein, wenn der Käufer sein Fahrzeug ohne jede Abstimmung abschleppen und reparieren lässt.

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 25.02.2009 – 319A C 75/08

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Einheitlicher Erfüllungsort für Rückabwicklung eines Kaufvertrags am Belegenheitsort der Kaufsache

Nach einem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag sind sämtliche Rückgewährpflichten einheitlich dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet, in der Regel also am Wohnsitz des Käufers. Ein gemeinsamer Erfüllungsort besteht auch, wenn der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gestützt auf § 346 I BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des „großen“ Schadensersatzes verlangt.

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2009 – 2 U 2074/08

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Kein Mangel eines Wohnmobils bei Zeitraum von zwei Jahren zwischen Herstellung und Erstzulassung

Ein als „Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung“ verkauftes Wohnmobil ist nicht schon dann mangelhaft, wenn zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Zeitpunkt, zu dem das Wohnmobil fertiggestellt wurde, ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.02.2009 – 9 U 176/08
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 15.09.2010 – VIII ZR 61/09)

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Unwirksamkeit einer Annahmefrist von zehn Tagen in Gebrauchtwagen-Bestellformular

Eine Klausel in einem Bestellformular für einen Gebrauchtwagen, wonach der Käufer an seine Bestellung zehn Tage gebunden ist, verstößt im Regelfall – insbesondere wenn das Fahrzeug vorrätig ist – gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist deshalb unwirksam.

AG Northeim, Urteil vom 12.02.2009 – 3 C 820/08

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Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) hat der Verkäufer gegen den Käufer im Falle einer Ersatzlieferung keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.

BGH, Versäumnisurteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 176/06

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Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung

Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zulasten des Käufers.

BGH, Urteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 274/07
(vorangehend: OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2007 – 10 U 246/06)

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Anspruch des Verkäufers auf Nutzungsersatz bei mangelbedingtem Rücktritt des Käufers

Der Verkäufer hat zwar keinen Anspruch auf Nutzungsersatz gegen den Käufer, wenn er bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) durch Lieferung einer mangelfreien Sache nacherfüllt. Tritt der Käufer wegen eines Mangels der Kaufsache vom Kaufvertrag zurück, ist ein Anspruch auf Nutzungsersatz indes nicht ausgeschlossen.

LG Mosbach, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 03.02.2009 – 2 O 305/08

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Erhöhter Kraftstoffverbrauch und Vibrationen eines Neuwagens als Rücktrittsgrund

  1. Ein Neuwagen, dessen – in einem genormten Verfahren ermittelter – Kraftstoffverbrauch zum Nachteil des Käufers um mehr als 10 % von dem vom Fahrzeughersteller angegebenen Kraftstoffverbrauch abweicht, leidet an einem erheblichen, den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigenden Mangel.
  2. Der „tatsächliche“ Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens kann auch dann nach den Vorgaben der Richtlinie 80/1268/EWG ermittelt werden, wenn der Kraftstoffverbrauch nicht (indirekt) auf einem Rollenprüfstand, sondern (direkt) „auf der Straße“ gemessen wird.
  3. Ein hochpreisiger Neuwagen (hier: eines Mercedes-Benz E 320 CDI 4MATICE), bei dem in bestimmten Situationen auffällige Vibrationen auftreten, die über eine geringfügige Komfortbeeinträchtigung hinausgehen, ist mangelhaft.

LG München I, Urteil vom 29.01.2009 – 4 O 6504/07

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Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

Eine Kfz-Werkstatt macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie den Kunden beim Einbau einer Autogasanlage nicht darauf hinweist, dass der Motor seines Fahrzeugs spätestens nach jeweils 15.000 gefahrenen Kilometern gewartet werden muss, weil ansonsten die Ventile verbrennen können.

LG Stendal, Urteil vom 20.01.2009 – 23 O 437/07

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Ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung

  1. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen, setzt regelmäßig voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Ein Fristsetzung ist zwar ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Unter diesem Gesichtspunkt kann eine Fristsetzung aber grundsätzlich nur dann entbehrlich werden, wenn der Schuldner eine Mängelbeseitigung bereits verweigert hat, bevor diese durch den Käufer selbst erfolgt.
  2. Wie der Schuldner sich nach der Mängelbeseitigung durch den Käufer verhält, kann nur dann von Bedeutung sein, wenn dieses Verhalten den sicheren Rückschluss erlaubt oder hierzu beiträgt, dass schon vor der Mängelbeseitigung die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert war.

BGH, Urteil vom 20.01.2009 – X ZR 45/07

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