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Kategorie: Gebrauchtwagen

Zahnriemen ist typisches Verschleißteil – Mangel vs. Verschleiß

Ein Zahnriemen ist ein typisches Verschleißteil.

LG Itzehoe, Urteil vom 23.07.2003 – 6 O 523/02

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Agenturgeschäft als unzulässiges Umgehungsgeschäft

Bietet ein Kraftfahrzeughändler einen von ihm angekauften Gebrauchtwagen im Internet im eigenen Namen zum Kauf an, so wird er auch dann Vertragspartner des Käufers, wenn der Kaufvertrag als Verkäufer eine Privatperson ausweist. In diesem Fall wird ein (vermeintliches) Agenturgeschäft missbräuchlich eingesetzt, um ein in Wahrheit vorliegendes Eigengeschäft des Händlers zu verschleiern, sodass ein unzulässiges Umgehungsgeschäft vorliegt.

AG Bonn, Urteil vom 04.06.2003 – 7 C 19/03

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Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Verkauf eines Importfahrzeugs

  1. Ein Pkw ist nicht allein deshalb mangelhaft, weil es sich um ein Importfahrzeug handelt. Denn auf die Beschaffenheit des Fahrzeugs wirkt es sich nicht unmittelbar aus, ob die erste Auslieferung innerhalb des nationalen Händlernetzes oder über das Ausland erfolgt ist. Ein Sachmangel liegt aber vor, wenn die Ausstattung des Fahrzeugs hinter der in Deutschland üblichen Serienausstattung zurückbleibt.
  2. Klärt der Verkäufer den Käufer nicht darüber auf, dass das – nicht für den deutschen Markt bestimme – Fahrzeug ein Einzelimport ist, verletzt er seine Pflichten bei Vertragsschluss. Geschieht dies schuldhaft, also zumindest fahrlässig, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2003 – 28 U 150/02

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Umfang der Untersuchungspflicht eines „freien“ Gebrauchtwagenhändlers mit eigener Werkstatt

  1. Nicht jeder technische Defekt am Motor eines Gebrauchtwagens ist ein Sachmangel im rechtlichen Sinne. Vielmehr sind normale Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungserscheinungen von vornherein aus dem Sachmangelbegriff auszuklammern. Dies gilt unabhängig davon, welchen Einfluss sie auf die Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs haben. Mit anderen Worten: Defekte, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sind nicht notwendigerweise Sachmängel i. S. des § 459 BGB a.F.
  2. Selbst wenn ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler generell verpflichtet sein sollte, ein Fahrzeug vor dem Verkauf auf Mängel zu untersuchen, kann von ihm auch dann, wenn er über eine eigene Werkstatt verfügt, nicht verlangt werden, dass er den Motor ausbaut und zerlegt. Ein „freier“ Kfz-Händler mit eigener Werkstatt, den eine Untersuchungspflicht trifft, ist nicht einmal zu einer gezielten Überprüfung des Motors verpflichtet, wie sie beispielsweise im Rahmen einer ADAC-Gebrauchtwagenuntersuchung erfolgt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.04.2003 – I-1 U 209/02

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Keine Beweislastumkehr (§ 476 BGB) bei Gebrauchtwagen

  1. Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr kommt dem Käufer einer gebrauchten Sache – insbesondere eines Kraftfahrzeugs – nicht zugute.
  2. Bei dem Hinweis „Das Fahrzeug hat einen überholten Motor mit einer Laufleistung von ca. 60.000 km.“ in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag kann es sich um eine reine Wissenserklärung des Verkäufers handeln. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn die behauptete Überholung des Motors nicht in die Besitzzeit des Verkäufers fällt und dieser keine eigene Werkstatt hat. Erheblich ist ferner, wann die angeblicheÜberholung durchgeführt wurde und welche Strecke das Fahrzeug seitdem zurückgelegt hat. Denn je länger die mit dem angeblich überholten Motor zurückgelegte Fahrstrecke ist und je weiter die behauptete Motorüberholung in der Vergangenheit liegt, desto mehr muss der Käufer annehmen, der Verkäufer wolle für die Richtigkeit der Erklärung nicht einstehen.

LG Hanau, Urteil vom 27.03.2003 – 1 O 1510/02

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Arglist des Kfz-Verkäufers – kein Fahrzeug „aus erster Hand“

Unterlässt es ein Gebrauchtwagenhändler, sich danach zu erkundigen, ob derjenige, von dem er ein Fahrzeug erwirbt, das Fahrzeug seinerseits von dem zuletzt im Kfz-Brief Eingetragenen erworben hat, so verbietet es die Redlichkeit, beim Weiterverkauf dieses Fahrzeugs anzugeben, es stamme „aus erster Hand“.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2003 – 3 U 45/02

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Darlegungs- und Beweislast für die Sonderausstattung eines Gebrauchtwagens

Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der das Fehlen eines nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörenden Ausstattungsmerkmals (hier: automatische Niveauregulierung) rügt, muss darlegen und beweisen, dass er hinsichtlich der vermissten Sonderausstattung eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Verkäufer getroffen hat.

AG Hanau, Urteil vom 24.01.2003 – 33 C 728/02-13

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Kein abstrakter Nutzungsausfall bei mangelhaftem Gebrauchtwagen

Dem Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens steht für den Zeitraum, in dem ihm das Fahrzeug mangel- und reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht, generell keine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung zu.

AG Aachen, Urteil vom 15.01.2003 – 80 C 468/02
(nachfolgend: LG Aachen, Urteil vom 11.04.2003 – 5 S 40/03)

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Kein Sachmangel bei Riss des Zahnriemens nach 110.000 km Laufleistung

Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn bei einer Gesamtlaufleistung von rund 110.000 km der Zahnriemen – ein typisches Verschleißteil – reißt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine gewöhnlichen Materialabnutzung zu dem Riss geführt hat.

AG Offenbach, Urteil vom 15.01.2003 – 380 C 286/02

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Pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Fahrzeugs

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers, wonach der Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal zehn Prozent des Kaufpreises leisten muss, wenn er das gekaufte Fahrzeug – hier: einen Gebrauchtwagen – unberechtigt nicht abnimmt, ist wirksam. Eine solche Klausel verstößt insbesondere nicht gegen § 309 Nr. 5 lit. a BGB.

AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 10.01.2003 – 7 C 303/02

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