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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Gebrauchtwagen

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Anzahl der Vorbesitzer

Ein Kfz-Verkäufer handelt arglistig, wenn er angibt, das Fahrzeug habe keinen Vorbesitzer gehabt, und dabei in dem Bewusstsein handelt, der potenzielle Käufer werde den Kaufvertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen schließen, wenn er wüsste, dass diese Angabe falsch ist.

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2013 – 6 O 375/12

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Recht zum Rücktritt nach nur einem Nachbesserungsversuch

  1. Ein Käufer kann schon nach dem ersten Nachbesserungsversuch des Verkäufers zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein, wenn dem Verkäufer gravierende Ausführungsfehler unterlaufen sind oder der Nachbesserungsversuch von vornherein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur eine provisorische Mängelbeseitigung angelegt war.
  2. Der Wert eines mangelfreien Gebrauchtwagens, auf den im Rahmen des § 439 III BGB abzustellen ist, kann nicht ohne Weiteres mit dem Einkaufs- bzw. Verkaufspreis des Fahrzeugs gleichgesetzt werden.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.04.2013 – 4 U 52/12-16

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Beschreibung eines Fahrzeugs als „fahrbereit“

  1. Durch die Erklärung, ein Fahrzeug sei „fahrbereit“, übernimmt ein Kfz-Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug keine (gravierenden) Mängel hat, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO als „verkehrsunsicher“ eingestuft werden müsste. Eine weniger schlechte Beurteilung als „verkehrsunsicher“ („erhebliche Mängel“ oder „geringe Mängel“) steht der Eigenschaft „fahrbereit“ nicht entgegen.
  2. Wurde ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug mit der Zustandsnote 3,5 bewertet und heißt es in dem entsprechenden Gutachten, eine sorgfältigere Prüfung könne zu einer Abwertung führen, ist dem Käufer grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn er auf die Benotung des Fahrzeugs mit 3,5 vertraut und ihm deshalb unbekannt bleibt, dass das Fahrzeug in einem schlechteren, diese Bewertung nicht rechtfertigenden Zustand ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2013 – I-3 U 31/121

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Haftung eines Privatverkäufers für Erklärungen – „Austauschmotor“

Die Erklärung eines privaten Gebrauchtwagenverkäufers, das Fahrzeug habe bei einer bestimmten Laufleistung einen Austauschmotor erhalten, ist im Regelfall jedenfalls so zu verstehen, dass sich im Fahrzeug statt des Originalmotors ein Motor befindet, der anlässlich seines Einbaus unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und erfolgreich geprüft wurde.

OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2013 – 5 U 1352/12

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Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

Zur Frage des Zustandekommens einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines älteren Wohnmobils unter Privatleuten im Hinblick auf eine am Fahrzeug angebrachte gelbe Feinstaubplakette.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 186/12
(vorhergehend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012 – I-3 U 63/11)

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Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 172/12
(vorhergehend: OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 – I-28 U 197/09)

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Minderung wegen zu hoher Laufleistung eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft (§ 434 I 1 BGB), wenn er ausweislich des Kaufvertrags eine Laufleistung von 100.000 km haben soll, tatsächlich aber eine weit höhere Laufleistung aufweist.
  2. Dieser Mangel wird von einem im Kaufvertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Denn aus Sicht des Käufers stehen die Beschaffenheitsvereinbarung und der Gewährleistungsausschluss gleichrangig nebeneinander. Deshablb kann nicht angenommen werden, dass der Gewährleistungsausschluss zur Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung führt. Vielmehr erstreckt sich er sich zwar auf Mängel i. S. von §  434 I 2 Nr. 1 und 2 BGB, aber nicht auf einen Mangel, der darin besteht, dass die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I 1 BGB).

OLG München, Urteil vom 13.03.2013 – 7 U 3602/11

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Gutglaubenserwerb eines unterschlagenen Kraftfahrzeugs

Tritt der Veräußerer eines unterschlagenen Kraftfahrzeugs unter dem Namen des Eigentümers auf, wird Vertragspartner des Erwerbers grundsätzlich die unter fremden Namen handelnde Person und nicht der Eigentümer, sofern der Kauf sofort abgewickelt wird.

BGH, Urteil vom 01.03.2013 – V ZR 92/12
(vorangehend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.03.2012 – 9 U 143/10)

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Kein Mangel bei Vorbenutzung eines Gebrauchtfahrzeugs als Fahrschulwagen

Ein Gebrauchtwagen ist nicht deshalb mangelhaft, weil er in geringem Umfang – hier: über höchstens 5.000 Kilometer bei einer Gesamtlaufleistung von rund 98.000 Kilometern – als Fahrschulwagen genutzt wurde.

OLG Köln, Urteil vom 19.02.2013 – 14 U 15/12
(vorangehend: LG Aachen, Urteil vom 15.05.2012 – 8 O 29/11)

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Unwirksame Klausel in der EUROPlus-Garantie – Beachtung der Bedienungsanleitung

Eine Klausel in einem formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag („EUROPlus-Garantie“), wonach ein Garantieanspruch unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden nur besteht, wenn die Hinweise des Fahrzeugherstellers in der zum Fahrzeug gehörenden Betriebsanleitung beachtet wurden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.

LG München I, Urteil vom 13.02.2013 – 3 O 3084/09

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