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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Rücktritt des Mietverkäufers bei Täuschung über erfüllte Vorleistungspflicht

Täuscht bei einem Mietkauf der vorleistungspflichtige Lieferant den Mietverkäufer über eine in Wirklichkeit noch nicht erfolgte Lieferung des Mietkaufgegenstands an den Mietkäufer und veranlasst er dadurch den Mietverkäufer, an ihn den Kaufpreis in Umkehrung der vertraglichen Leistungspflichten vorzuleisten, ist der Mietverkäufer gemäß § 323 I, II Nr. 3 BGB zum sofortigen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

BGH, Urteil vom 10.03.2010 – VIII ZR 182/08

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Erfüllungsort der Nacherfüllung – Mitwirkungspflicht des Kfz-Käufers

  1. Zumindest in den Fällen, in denen der Kfz-Verkäufer eine eigene Autowerkstatt betreibt, ist davon auszugehen, dass sein Betriebssitz der Ort ist, an dem aufgrund der Natur des Schulverhältnisses und der Verkehrssitte eine Nacherfüllung zu bewirken ist (Erfüllungsort).
  2. Der Käufer eines Fahrzeugs, das er für mangelhaft hält, verweigert unberechtigt eine Mitwirkungshandlung, wenn er nur gegen eine Kostenübernahmeerklärung des Verkäufers bereit ist, diesem das Fahrzeug an seinem Betriebssitz zur Nachbesserung zur Verfügung zu stellen.

AG Bersenbrück, Beschluss vom 05.03.2010 – 11 C 100/10

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Schadensersatz nach Einbau einer Gasanlage trotz ungeeigneten Fahrzeugmotors

Ein Werkunternehmer ist dem Besteller zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine Gasanlage in dessen Pkw einbaut, obwohl der Motor des Fahrzeugs dafür nicht geeignet – und deshalb seitens des Herstellers auch nicht für den Gasbetrieb freigegeben – ist und der Motor durch den Gasbetrieb Schaden nimmt.

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2010 – I-17 U 119/09

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Angaben des Kfz-Verkäufers im Vorfeld eines Vertragsschlusses

  1. Angaben eines Kfz-Verkäufers zur Ausstattung des Fahrzeugs, die dieser im Vorfeld des Vertragsschlusses – etwa in einem Inserat oder auf einer im Fahrzeug selbst ausliegenden Liste – gemacht hat, können zu einer Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB führen. Das gilt auch dann, wenn die Angaben in den Vertragsverhandlungen nicht eigens zur Sprache kommen.
  2. Ein privater Kaufinteressent kann regelmäßig weder durch die Besichtigung eines Fahrzeugs noch durch eine Probefahrt damit feststellen, ob das Fahrzeug – wie vom Verkäufer angegeben – über ein Antiblockiersystem (ABS) verfügt. Er muss sich deshalb auf die entsprechende Angabe des Verkäufers verlassen (dürfen). Dies gilt umso mehr, als von einem Käufer nicht verlangt werden kann, dass er – soweit dies überhaupt möglich ist – zu seinem eigenen Schutz sämtliche Angaben des Verkäufers noch vor Ort überprüft, um sich etwaige Gewährleistungsansprüche zu erhalten. Vielmehr ist es Sache des Verkäufers, die Richtigkeit seiner Angaben zu überprüfen und für etwa vorhandene Abweichungen geradezustehen.

LG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2010 – 1 S 59/09

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Inzahlungnahme eines gebrauchten Kraftfahrzeugs – Rücktritt des Händlers

Gibt der Käufer eines Neuwagens für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen an Erfüllungs statt in Zahlung und erweist sich das Altfahrzeug später als mangelhaft, so kann der Händler auch die Zahlung desjenigen Teils des Kaufpreises verlangen, der durch die Hingabe des gebrauchten Fahrzeugs getilgt werden sollte, wenn die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vorliegen.

LG Bielefeld, Urteil vom 03.02.2010 – 3 O 222/09

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Keine Fristsetzung vor Rücktritt beim Verbrauchsgüterkauf

Bei einem Verbrauchsgüterkauf muss der Käufer dem Verkäufer vor einem mangelbedingten Rücktritt vom Kaufvertrag entgegen § 323 I BGB auch dann keine Frist zur Nacherfüllung setzen, wenn eine Fristsetzung nicht gemäß § 323 II BGB oder § 440 BGB entbehrlich ist.

AG Köln, Urteil vom 28.01.2010 – 137 C 436/09

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Fehlende Bodenfreiheit eines Kfz als erheblicher Sachmangel

  1. Der Käufer eines Kraftfahrzeugs darf insbesondere erwarten, dass das Fahrzeug während der Fahrt nicht aufsetzt, sondern hinreichende Bodenfreiheit hat.
  2. Ob ein Sachmangel eine nur unerhebliche Pflichtverletzung darstellt, die den Käufer gemäß § 323 V 2 BGB nicht zum Rücktritt berechtigt, richtet sich im Wesentlichen danach, ob und in welchem Maß die Verwendung der Kaufsache gestört und/oder ihr Wert gemindert ist. Danach liegt keine unerhebliche Pflichtverletzung vor, wenn ein Bestattungsfahrzeug aufgrund zu geringer Bodenfreiheit aufsetzt und deshalb weder verkehrssicher noch zulassungsfähig ist. Der Erheblichkeit dieses Mangels steht nicht entgegen, dass er durch den Einbau eines automatischen Niveausausgleichs oder von Stoßdämpfern behoben werden kann.

OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2010 – 28 U 178/09

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Produkthaftung des Herstellers eines fehlerhaften Steuergeräts

  1. Ein Steuergerät, das zwar den Zustand des Fahrzeugs überprüft, festgestellte Mängel (hier: einen zu niedrigen Ölstand) aber nicht dem Fahrzeugführer mitteilt, hat einen Fehler i. S. des § 3 I ProdHaftG. Der Hersteller des Steuergeräts haftet deshalb grundsätzlich für einen Schaden (hier: Motorschaden), der am Fahrzeug selbst entsteht und auf den Defekt des Steuergeräts zurückzuführen ist.
  2. Bei einem Pkw der gehobenen Klasse (hier: einem BMW der 5er-Reihe) ist regelmäßig von einer Motorlaufleistung von ca. 300.000 km auszugehen.

LG Chemnitz, Urteil vom 14.12.2009 – 2 O 1913/08

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Zusammentreffen von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss

  1. Ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss bezieht sich nicht auf Angaben zur Beschaffenheit eines Fahrzeugs, die dessen Verkäufer ausdrücklich gemacht hat. Der Verkäufer kann nämlich nicht einerseits eine bestimmte Beschaffenheit des Fahrzeugs (hier: die Ausstattung mit Sitzheizung und Tempomat) im Rahmen eines Verkaufsangebots ausdrücklich angeben und sich andererseits auf den Gewährleistungsausschluss berufen, wenn das Fahrzeug diese Beschaffenheit nicht aufweist.
  2. Bei Arglist des Kfz-Verkäufers liegt regelmäßig keine unerhebliche Pflichtverletzung i. S. des § 323 V 2 BGB, die einen Rücktritt des Käufers ausschließen würde, vor.

AG München, Urteil vom 11.12.2009 – 122 C 6879/09

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Erfüllungsort der Nacherfüllung am Wohnsitz des Käufers

Ist bei dem Kauf eines Fahrzeugs für private Zwecke für die Durchführung der Nacherfüllung ein Ort im Vertrag nicht bestimmt, und war beiden Seiten bei Vertragsschluss klar, dass das Fahrzeug bestimmungsgemäß beim Käufer sein wird, ist Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers.

OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 – 11 U 32/09

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