Bietet jemand auf der Internetplattform eBay einen Gebrauchtwagen zum Kauf gegen Höchstgebot an und beschreibt er das Fahrzeug als scheckheftgepflegt, dann führt diese Beschreibung zu einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung i. S. des § 434 I 1 BGB mit dem Höchstbietenden.
KG, Urteil vom 17.06.2011 – 7 U 179/10
Das Berufungsurteil des Kammergerichts ist zusammen mit dem erstinstanzlichen Urteil des LG Berlin auszugsweise hier veröffentlicht.