Tag: Schadensersatz
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Schadensersatzanspruch auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der entstanden ist, weil der Käufer die Kaufsache infolge eines Mangels nicht nutzen konnte. Der Anspruch ist jedoch auf den Zeitraum begrenzt, den der Käufer benötigt hätte, um ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen. Anzusetzen ist insoweit regelmäßig nur ein Zeitraum von höchstens zwei Wochen.
LG Kassel, Urteil vom 03.11.2009 – 7 O 53/08
Mehr lesen »
Für eine Fristsetzung gemäß § 281 I BGB genügt es, wenn der Gläubiger durch das Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung oder vergleichbare Formulierungen deutlich macht, dass dem Schuldner für die Erfüllung nur ein begrenzter (bestimmbarer) Zeitraum zur Verfügung steht; der Angabe eines bestimmten Zeitraums oder eines bestimmten (End-)Termins bedarf es nicht.
BGH, Versäumnisurteil vom 12.08.2009 – VIII ZR 254/08
Mehr lesen »
Ein Fahrzeug, das dem Käufer mit einer Laufleistung von 10 km übergeben wird und etwa einen Monat vor Übergabe erstmals zugelassen wurde, ist auch dann keine gebrauchte Sache i. S. des § 475 II BGB, wenn es im Kaufvertrag als „Gebrauchtfahrzeug“ bezeichnet wird.
AG Goslar, Urteil vom 11.08.2009 – 8 C 399/08
Mehr lesen »
Als unmittelbarer Ansprechpartner des Käufers ist ein Kfz-Vertragshändler verpflichtet, den Kunden über ihm bekannt gewordene Gefahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs zu informieren und vor ihnen zu warnen. Hat der Händler seine Warn- und Instruktionspflichten verletzt, kann dem Käufer – auch nach Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche – ein Schadensersatzanspruch (§ 823 I BGB) gegen den Händler zustehen.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2009 – I-22 U 157/08
Mehr lesen »
-
Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs handelt arglistig, wenn er zu einem Vorschaden (Unfallschaden) des Fahrzeugs und den damit verbundenen Reparaturkosten Angaben „ins Blaue hinein“ macht.
-
Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags hat der arglistig handelnde Verkäufer gegen den Käufer keinen Anspruch auf Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs, sofern den Käufer kein Verschulden an der Wertminderung des Fahrzeugs trifft.
LG Düsseldorf, Urteil v. 20.07.2009 – 5 O 259/05
Mehr lesen »
Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB ersetzt verlangen.
BGH, Urteil vom 19.06.2009 – V ZR 93/08
Mehr lesen »
-
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr verletzt grundsätzlich keine ihm gegenüber einem späteren Erwerber eines Fahrzeugs obliegende Amtspflicht, wenn er bei einer Hauptuntersuchung i. S. des § 29 StVZO fahrlässig Mängel übersieht und eine unrichtige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung ausstellt und der Erwerber dadurch einen Vermögensschaden erleidet.
-
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in den Fällen des Amtsmissbrauchs. Ein solcher liegt indes nicht bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung vor. Erforderlich ist vielmehr regelmäßig, dass der Sachverständige einen anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich schädigt, sodass die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt sind.
-
Ein Amtsmissbrauch kann auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen gegeben sein; insoweit kommt es jedoch immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls an. Es kann deshalb amtsmissbräuchlich sein, wenn der Sachverständige die Gasanlage eines Fahrzeugs im Rahmen einer Hauptuntersuchung nicht einmal anschaut und daher offensichtliche und schwere Mängel nicht feststellt und dennoch die Ordnungsgemäßheit des Fahrzeugs insgesamt bescheinigt.
OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2009 – 11 U 112/08
Mehr lesen »
Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.
BGH, Urteil vom 16.06.2009 – VI ZR 107/08
Mehr lesen »
Der Verkäufer, der ein mangelhaftes Kraftfahrzeug liefert, erfüllt den Schadensersatzanspruch des Käufers, indem er ihm für den Zeitraum der Reparatur des mangelhaften Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Denn der Käufer kann in erster Linie – bezogen auf die Zeit der Nachbesserung – (nur) die Beseitigung des „fahrzeuglosen“ Zustands, aber nicht die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
LG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 – 309 S 21/09
Mehr lesen »
Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht. Dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (gegen BGH, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911).
KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09)
Mehr lesen »