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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Angaben zu einem Vorschaden „ins Blaue hinein“

  1. Der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs handelt arglistig, wenn er zu einem Vorschaden (Unfallschaden) des Fahrzeugs und den damit verbundenen Reparaturkosten Angaben „ins Blaue hinein“ macht.
  2. Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrags hat der arglistig handelnde Verkäufer gegen den Käufer keinen Anspruch auf Ersatz einer Wertminderung des Fahrzeugs, sofern den Käufer kein Verschulden an der Wertminderung des Fahrzeugs trifft.

LG Düsseldorf, Urteil v. 20.07.2009 – 5 O 259/05

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Nutzungsausfallschaden bei Lieferung einer mangelhaften Sache

Den infolge der Lieferung einer mangelbehafteten Sache entstandenen Nutzungsausfallschaden kann der am Vertrag festhaltende Käufer nach §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB ersetzt verlangen.

BGH, Urteil vom 19.06.2009 – V ZR 93/08

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Schadensersatz bei Amtsmissbrauch eines TÜV-Prüfers

  1. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr verletzt grundsätzlich keine ihm gegenüber einem späteren Erwerber eines Fahrzeugs obliegende Amtspflicht, wenn er bei einer Hauptuntersuchung i. S. des § 29 StVZO fahrlässig Mängel übersieht und eine unrichtige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung ausstellt und der Erwerber dadurch einen Vermögensschaden erleidet.
  2. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur in den Fällen des Amtsmissbrauchs. Ein solcher liegt indes nicht bei jeder schuldhaften Pflichtverletzung vor. Erforderlich ist vielmehr regelmäßig, dass der Sachverständige einen anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich schädigt, sodass die Voraussetzungen des § 826 BGB erfüllt sind.
  3. Ein Amtsmissbrauch kann auch bei gewissen fahrlässigen Verhaltensweisen gegeben sein; insoweit kommt es jedoch immer auf die Besonderheiten des Einzelfalls an. Es kann deshalb amtsmissbräuchlich sein, wenn der Sachverständige die Gasanlage eines Fahrzeugs im Rahmen einer Hauptuntersuchung nicht einmal anschaut und daher offensichtliche und schwere Mängel nicht feststellt und dennoch die Ordnungsgemäßheit des Fahrzeugs insgesamt bescheinigt.

OLG Hamm, Urteil vom 17.06.2009 – 11 U 112/08

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Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags

Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags.

BGH, Urteil vom 16.06.2009 – VI ZR 107/08

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Ersatzfahrzeug statt Nutzungsausfallentschädigung

Der Verkäufer, der ein mangelhaftes Kraftfahrzeug liefert, erfüllt den Schadensersatzanspruch des Käufers, indem er ihm für den Zeitraum der Reparatur des mangelhaften Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Denn der Käufer kann in erster Linie – bezogen auf die Zeit der Nachbesserung – (nur) die Beseitigung des „fahrzeuglosen“ Zustands, aber nicht die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung verlangen.

LG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2009 – 309 S 21/09

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Kein Nutzungsausfall bei mangelbedingtem Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag

Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht. Dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (gegen BGH, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290 = NJW 2008, 911).

KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09)

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Vertragshändler ist nicht Erfüllungsgehilfe des Kfz-Herstellers

Ein Vertragshändler muss sich ein Verschulden des Kfz-Herstellers beim Bau eines Neufahrzeug (hier: eines Ford Transit) nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen, weil der Hersteller nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers ist.

OLG München, Urteil vom 23.04.2009 – 8 U 4070/08

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„Sofort urlaubsklar“ ist keine Garantiezusage

  1. Die Aussage „sofort urlaubsklar“, mit der ein zum Verkauf stehendes Wohnmobil in einer Anzeige beschrieben wird, ist kein selbstständiges Garantieversprechen des Verkäufers. Es handelt sich lediglich um eine Anpreisung, aus der sich nicht ableiten lässt, dass der Verkäufer im Sinne einer Garantie für Mängel an dem Fahrzeug einstehen will.
  2. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist unter anderem entbehrlich, wenn der Schuldner die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 281 II, § 323 II Nr. 1 BGB). Eine ernsthafte und endgültige Verweigerung kann aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der Schuldner überhaupt nicht reagiert, nachdem er von einem Mangel schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt wurde.

AG München, Urteil vom 30.03.2009 − 264 C 1007/08

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Einheitlicher Erfüllungsort für Rückabwicklung eines Kaufvertrags am Belegenheitsort der Kaufsache

Nach einem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag sind sämtliche Rückgewährpflichten einheitlich dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet, in der Regel also am Wohnsitz des Käufers. Ein gemeinsamer Erfüllungsort besteht auch, wenn der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gestützt auf § 346 I BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des „großen“ Schadensersatzes verlangt.

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2009 – 2 U 2074/08

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Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

Eine Kfz-Werkstatt macht sich schadensersatzpflichtig, wenn sie den Kunden beim Einbau einer Autogasanlage nicht darauf hinweist, dass der Motor seines Fahrzeugs spätestens nach jeweils 15.000 gefahrenen Kilometern gewartet werden muss, weil ansonsten die Ventile verbrennen können.

LG Stendal, Urteil vom 20.01.2009 – 23 O 437/07

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