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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Zum Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber einem Kfz-Sachverständigen

Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.

BGH, Urteil vom 12.01.2011 – VIII ZR 346/09

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Pflicht einer Kfz-Werkstatt zum Hinweis auf unmittelbar anstehenden Zahnriemenwechsel

  1. Zu den Pflichten einer Kfz-Werkstatt im Rahmen einer Inspektion gehört es, auf solche Maßnahmen (hier: Austausch des Zahnriemens) hinzuweisen, deren Notwendigkeit unmittelbar bevorsteht. Unmittelbar bevor stehen Arbeiten, die in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten oder innerhalb einer Laufleistung von weiteren 5.000 km anfallen. Versäumt die Werkstatt diesen Hinweis, ist sie zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens (hier: kapitaler Motorschaden) verpflichtet.
  2. Es besteht kein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Unterlassen eines gebotenen Zahnriemenwechsels bei einer Inspektion die Ursache für einen einige Monate später eingetretenen Motorschaden ist.

OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2010 – 4 U 171/09

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Schadensersatzanspruch bei nicht bezifferbarer Wertminderung

Schlägt der Anspruch des Käufers auf Herabsetzung des Kaufpreises wegen eines Mangels der Kaufsache fehl, weil der Betrag der Minderung in Anwendung der in § 441 III 1 BGB bestimmten Berechnungsmethode nicht ermittelt werden kann, kann der Käufer – auch wenn er gegenüber dem Verkäufer die Minderung erklärt hat – den ihm durch den Mangel entstandenen Vermögensschaden als Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 BGB i. V. mit § 281 I BGB geltend machen.

BGH, Urteil vom 05.11.2010 – V ZR 228/09

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Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Unfallschaden am Privatfahrzeug

  1. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste.
  2. Bei der Bewertung, wann und gegebenenfalls in welchem Umfange ein Verschulden des Arbeitnehmers den Ersatzanspruch ausschließt oder mindert, kommen die Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zur Anwendung. Im Falle leichtester Fahrlässigkeit entfällt deshalb eine Mithaftung des Arbeitnehmers, bei normaler Schuld des Arbeitnehmers (mittlere Fahrlässigkeit) ist der Schaden grundsätzlich anteilig unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Einzelfalles nach Billigkeitsgrundsätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten zu verteilen, und bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist der Ersatzanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich ganz ausgeschlossen.
  3. Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für diejenigen Umstände, die eine grob fahrlässige Schadensverursachung ausschließen, wenn er die volle Erstattung eines erlittenen Schadens verlangt.

BAG, Urteil vom 28.10.2010 – 8 AZR 647/09

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Ersatz eines mangelbedingten Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Verlangt der Käufer eines Kraftfahrzeugs, der das Fahrzeug mangelbedingt nicht nutzen konnte, vom Verkäufer den Ersatz des Nutzungsausfallschadens, so spricht bei einem zur privaten Nutzung angeschafften Pkw die Lebenserfahrung dafür, dass der Käufer das Fahrzeug genutzt hätte, wenn es ihm zur Verfügung gestanden hätte (Nutzungswille).
  2. Einem Kfz-Käufer, dem ein mangelhaftes und deshalb nicht nutzbares Fahrzeug geliefert wurde und der finanziell nicht zur Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs in der Lage ist, ist im Regelfall nicht zuzumuten, ein geringerwertiges Ersatzfahrzeug anzuschaffen und so den zu ersetzenden Nutzungsausfall zugunsten des Verkäufers zu begrenzen.
  3. Der Käufer ist regelmäßig auch nicht gehalten, einen Kredit aufzunehmen, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug erwerben zu können. Eine entsprechende Obliegenheit kann vielmehr nur unter besonderen Umständen angenommen werden, nämlich dann, wenn sich der Käufer einen Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und ihn die Verpflichtung zur Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet.

KG, Urteil vom 11.10.2010 – 12 U 241/07
(vorangehend: BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09)

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Ersatz vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten

Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandenen sind, kann sich aus Vertrag, Verzug, positiver Vertragsverletzung (§ 280 I BGB), culpa in contrahendo (§ 311 BGB) oder Geschäftsführung ohne Auftrag ergeben.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2010 – I-22 U 44/10

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Keine Anscheinsvollmacht bei kurzzeitiger Überlassung des Fahrzeugbriefs

  1. Verhandelt der Halter eines Kraftfahrzeugs mit einem angeblichen Kaufinteressenten über einen Erwerb des Fahrzeugs, so begründet es weder eine Anscheinsvollmacht noch eine Duldungsvollmacht, wenn der Halter den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorübergehend unbeaufsichtigt lässt und sich der angebliche Kaufinteressent unmittelbar anschließend mithilfe der Zulassungsbescheinigung gegenüber einem echten Kaufinteressenten als Vertreter des Fahrzeughalters ausgibt und das Fahrzeug veräußert.
  2. Zu den – hier verneinten – Voraussetzungen einer Haftung wegen des schuldhaften Nichtverhinderns vollmachtloser Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2010 – I-28 U 2/10

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Pauschalierter Schadensersatz in Auto-Kaufvertrag

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kfz-Händler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB: „Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.“

BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 123/09

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Ersatz des Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von Senat, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290).
  2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09
(vorangehend: KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07; nachfolgend: KG, Urteil vom 11.10.2010 – 12 U 241/07)

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Keine nur anteilige Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten

Die Kosten, die für ein Sachverständigengutachten entstehen, sind als Rechtsverfolgungskosten nicht lediglich anteilig, sondern voll zu erstatten. Denn sie entstehen erst dann, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muss.

AG Siegburg, Urteil vom 31.03.2010 – 111 C 10/10

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