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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Keine Haftung des „reinen“ Händlers für Fehler des Herstellers

Einen aus einem fehlerhaften Herstellungsprozess folgenden Mangel hat der am Herstellungsprozess nicht beteiligte („reine“) Händler grundsätzlich nicht zu vertreten; der Hersteller ist insbesondere nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012 – 2 O 61/12

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Haftung des Kfz-Herstellers für Pkw-Brand

Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass Fehler in der Fahrzeugelektrik stets auf einen Fabrikations- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Ebenso existiert kein Erfahrungssatz, wonach ein elektrischer Fehler bei einem Kraftfahrzeug, das eine Stunde nach Abstellen des Motors in Brand gerät, auf einer mangelhaften Fabrikation oder Konstruktion durch den Hersteller beruht.

OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2012 – 11 U 123/11

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Haftung einer Kfz-Werkstatt für Mängel eines Ersatzfahrzeugs

  1. Wird dem Auftraggeber eines Kfz-Reparaturauftrags – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich, etwa im Rahmen der Erfüllung einer Gewährleistungspflicht – für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug gestellt, liegt kein rechtlich unverbindliches Gefälligkeitsverhältnis vor. Vielmehr gibt derjenige, der das Ersatzfahrzeug stellt, durch dessen Überlassung zu erkennen, dass er für schuldhafte Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Stellung des Ersatzwagens haftet.
  2. Eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Stellung des Ersatzfahrzeugs liegt vor, wenn das Fahrzeug einen schadenstiftenden Defekt aufweist. Denn unter anderem zählt zu den Schutzpflichten bei der Stellung eines Ersatzfahrzeugs durch eine Werkstatt, dass dieses Fahrzeug sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet und bei einem normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch weder der Werkstattkunde noch sonstige Dritte, für die der Kunde gegebenenfalls einzustehen hat, zu Schaden kommen. Dies bedeutet, dass alle Bauteile des Fahrzeugs unabhängig von dessen Alter sich in einem bestimmungsgemäßen Zustand befinden müssen, der einen gewöhnlichen Gebrauch erlaubt. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, muss zumindest auf den Defekt oder die Gebrauchseinschränkung hingewiesen werden.

AG Kassel, Urteil vom 13.03.2012 – 435 C 4225/11

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Quotelung von Gutachterkosten nach Verkehrsunfall

Im Falle einer nur quotenmäßigen Haftung des Schädigers hat dieser dem Geschädigten dessen Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote zu erstatten.

BGH, Urteil vom 07.02.2012 – VI ZR 133/11

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Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

  1. Weist eine Kfz-Werkstatt einen Kunden bei Umrüstung eines Benzinmotors auf Gasbetrieb nicht darauf hin, dass wegen einer reduzierten Schmierwirkung Additive zugeführt werden müssen, haftet sie im Falle eines Motorschadens wegen mangelnder Aufklärung auf Schadensersatz.
  2. Es stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung dar, wenn eine Kfz-Werkstatt – die sogar mit der Leistung „Umrüstung auf Autogas“ wirbt – eine Autogasanlage in einen Pkw einbaut, der seitens des Herstellers (noch) nicht für den Betrieb mit Autogas freigegeben wurde.

AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 21.12.2011 – 31 C 361/10

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Frist zur Nacherfüllung auch bei Kfz-Verkäufer ohne eigene Werkstatt

Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss grundsätzlich auch einem Verkäufer ohne eigene Werkstatt Gelegenheit zur Beseitigung eines Mangels geben. Denn wie er die – trotz Fehlens einer Werkstatt mögliche – Mangelbeseitigung vornimmt, bleibt dem Verkäufer überlassen.

AG Schorndorf, Urteil vom 15.12.2011 – 6 C 710/11
(nachfolgend: LG Stuttgart, Beschluss vom 15.05.2012 – 3 S 7/12)

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Kein Ersatz von Reparaturkosten bei Selbstbeseitigung eines Mangels

Ein Käufer, der einen Mangel beseitigen lässt, ohne dass er dem Verkäufer Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben oder ihn zumindest verständigt hat, hat weder Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten noch Anspruch auf Erstattung der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen.

AG Strausberg, Urteil vom 14.12.2011 – 23 C 160/11

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Deckungskauf bei nicht geliefertem Gebrauchtwagen

  1. Die Angabe „Bezahlung und Abholung innerhalb von sieben Tagen“ in einem Angebot innerhalb einer Internetauktion genügt weder für die Annahme eines relativen Fixgeschäfts i. S. von § 323 II Nr. 2 BGB noch einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung i. S. von § 158 BGB.
  2. Der nicht belieferte Käufer kann seinen Schaden gemäß §§ 280, 281 BGB auf der Grundlage eines konkreten Deckungsgeschäfts berechnen. Dies gilt aber nicht, wenn er durch ein Deckungsgeschäft keinen gleichwertigen Kaufgegenstand erwirbt; denn ansonsten könnte der Käufer aus der Pflichtverletzung des Verkäufers einen unberechtigten Vorteil ziehen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2011 – 3 U 173/11

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Erhöhte Treibstoffkosten durch mangelhafte Autogasanlage

  1. Ein Vertrag über die Lieferung und den Einbau einer serienmäßig hergestellten LPG-Autogasanlage ist als Werkvertrag und nicht als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung anzusehen.
  2. Ist es dem Kunden infolge eines Mangels der Autogasanlage nicht möglich, sein Fahrzeug im Gasbetrieb zu nutzen, kann er gemäß § 281 I BGB verlangen, so gestellt zu werden, als wäre ein Gasbetrieb möglich und damit die angestrebte Ersparnis an Treibstoffkosten zu erzielen gewesen.
  3. Ist der Kunde vom Vertrag zurückgetreten und macht er zusätzlich Schadensersatz statt der Leistung (§§ 281 I, 325 BGB) geltend, muss er sich bei der Schadensberechnung die rücktrittsbedingt ersparte Gegenleistung anrechnen lassen. Deshalb liegt ein ersatzfähiger Schaden regelmäßig nicht vor, solange die Ersparnis an Treibstoffkosten die Höhe des Entgelts für die Lieferung und den Einbau der Autogasanlage noch nicht erreicht hat.

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2011 – 13 U 59/11

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Kein Verweis auf freie Werkstatt bei regelmäßiger Wartung in Fachwerkstatt und geringer Laufleistung

Der Geschädigte hat bei einer (fiktiven) Abrechnung auf Gutachtenbasis jedenfalls dann Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten, die in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, wenn er nachweisen kann, dass das Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde, und das Fahrzeug eine geringe Laufleistung aufweist. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist.

AG Kirchhain, Urteil vom 08.08.2011 – 7 C 166/11

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