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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Gewährleistungsausschluss

Zulässiges Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel

Ein Agenturgeschäft, bei dem ein Verbraucher einen Gebrauchtwagen durch Vermittlung eines Händlers von einem anderen Verbraucher kauft, ist nicht generell als unzulässiges Umgehungsgeschäft i. S. von § 475 I 2 BGB zu qualifizieren. Vielmehr kann es für einen Kraftfahrzeughändler legitime Gründe geben, ein Gebrauchtfahrzeug nicht anzukaufen, sondern seinen Weiterverkauf nur zu vermitteln.

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 04.09.2003 – 317 C 145/03

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Arglistige Täuschung über Anzahl der Vorbesitzer

Erklärt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer, das Fahrzeug habe, soweit ihm bekannt, zwei Vorbesitzer (Fahrzeughalter) gehabt, so kann er sich wegen Arglist dann nicht auf einen vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn er sich der Erkenntnis, dass das Fahrzeug tatsächlich mehr als nur zwei Vorbesitzer gehabt hat, bewusst verschlossen hat.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 – 22 U 13/02

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(Keine) Untersuchungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

  1. Ein Verkäufer, der ein fast neuwertiges Fahrzeug wie einen Vorführ- oder Jahreswagen zum Kauf anbietet, erklärt allein dadurch nicht stillschweigend oder konkludent, dass das Fahrzeug mangelfrei sei.
  2. Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein Fahrzeug (hier: einen Jahreswagen) vor der Übergabe an den Käufer grundsätzlich nicht umfassend auf Vorschäden untersuchen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2002 – 3 U 11/01

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Hinweis auf einen Unfallschaden bei Gewährleistungsausschluss – Auslegung der Erklärung des Verkäufers

Weist der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens den Käufer auf einen Unfallschaden des Fahrzeugs hin und schließt er zugleich seine Haftung für Mängel aus, dann liegt in dem Hinweis auf den Unfallschaden nicht die stillschweigende Zusicherung, das Fahrzeug sei im Übrigen unfallfrei, es habe also auch außerhalb der Besitzzeit des Verkäufers keinen (erheblichen) Unfallschaden erlitten.

OLG Köln, Urteil vom 22.03.1999 –   8 U 70/98

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(Keine) Zusicherung einer Eigenschaft beim privaten Verkauf eines Pkw durch Angabe des Fahrzeugtyps

Zur Frage der Eigenschaftszusicherung (§ 459 II BGB) durch die Bezeichnung des Fahrzeugtyps beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 17.04.1991 – VIII ZR 114/90

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Gewährleistungsausschluss bei nicht gewerbsmäßigem Verkauf eines Gebrauchtwagens

Zur Zulässigkeit und zum Umfang des formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses beim nicht gewerbsmäßigen Verkauf eines Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 22.02.1984 – VIII ZR 238/82

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Stillschweigender Haftungsausschluss für Verschleißmängel bei Inzahlungnahme eines Pkw

Nimmt der gewerbliche Verkäufer eines Neuwagens den Gebrauchtwagen des Käufers derart „in Zahlung“, dass über das Altfahrzeug ein besonderer Kaufvertrag abgeschlossen und der Kaufpreis mit dem für den Neuwagen verrechnet wird, so ist die Gewährleistung des Neuwagenkäufers für sogenannte Verschleißmängel stillschweigend ausgeschlossen, sofern nicht eine eindeutige andere Regelung vereinbart wird oder Mängel arglistig verschwiegen worden sind.

BGH, Urteil vom 21.04.1982 – VIII ZR 26/81

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Umfassender Gewährleistungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler an einen Nichtkaufmann verstößt die umfassende Freizeichnungsklausel „gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ nicht gegen die Generalklausel des § 9 AGBG.

BGH, Urteil vom 11.06.1979 – VIII ZR 224/78

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Zusammentreffen von formularmäßigem Gewährleistungsausschluss und Zusicherung der Unfallfreiheit

Schließt ein Gebrauchtwagenverkäufer seine Haftung für Sachmängel formularmäßig aus („wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung“) und sichert er dem Käufer zugleich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zu, so wird diese Zusicherung von dem Haftungsausschluss jedenfalls insoweit nicht erfasst, als es um das Recht des Käufers geht, die Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen.

BGH, Urteil vom 10.10.1977 – VIII ZR 110/76

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Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers – Untersuchung eines Fahrzeugs auf Mängel

Ein Gebrauchtwagenhändler ist in der Regel nicht verpflichtet, ein von ihm angekauftes Fahrzeug vor dem Weiterverkauf zu untersuchen. Es ist deshalb regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich ein Händler, der einen Mangel weder kannte noch für möglich hielt, auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss beruft, obwohl er das mangelhafte Fahrzeug vor dem Verkauf weder untersucht noch den Käufer darüber aufgeklärt hat, dass eine Untersuchung des Fahrzeugs unterblieben ist.

BGH, Urteil vom 16.03.1977 – VIII ZR 283/75

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