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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Gewährleistungsausschluss

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss in Kaufvertragsformular aus dem Internet

  1. Von einem Dritten für eine Vielzahl von Kfz-Kaufverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen in einem im Internet zum Download bereitgestellten Vertragsformular sind auch dann Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 I 1 BGB, wenn die Vertragspartei, die die Klauseln im Sinne dieser Vorschrift stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will (s. zum „Stellen“ von Vertragsbedingungen unter Privatleuten BGH, Urt. v. 17.02.2010 – VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259). Ein in einem solchen Vertragsformular enthaltener Gewährleistungsausschluss muss deshalb, um wirksam zu sein, einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten.
  2. Ein für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierter umfassender Gewährleistungsausschluss in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag, nach dem die Haftung des Verkäufers auch für Körper- und Gesundheitsschäden und für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB unwirksam (im Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 10.02.2005 – 28 U 147/04, NJW-RR 2005, 1220, 1221).
  3. Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss sich dann nicht vorwerfen lassen, er habe bei Abschluss des Kaufvertrags einen Mangel des Fahrzeugs (hier: einen Defekt der Bremsanlage) gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt, wenn ihn das Aufleuchten einer Kontrollleuchte bei der Probefahrt wegen einer beschwichtigenden Erklärung des Verkäufers nicht argwöhnisch gemacht hat.
  4. Es ist nach einem Rücktritt des Käufers von einem Kfz-Kaufvertrag Sache des – insoweit darlegungs- und beweisbelasteten – Verkäufers, unter Angabe der maßgeblichen Berechnungsgrundlagen eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer geltend zu machen.

OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2013 – 5 U 38/13

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Haftung eines Privatverkäufers für Erklärungen – „Austauschmotor“

Die Erklärung eines privaten Gebrauchtwagenverkäufers, das Fahrzeug habe bei einer bestimmten Laufleistung einen Austauschmotor erhalten, ist im Regelfall jedenfalls so zu verstehen, dass sich im Fahrzeug statt des Originalmotors ein Motor befindet, der anlässlich seines Einbaus unter Auswechslung wesentlicher Teile aufgearbeitet und erfolgreich geprüft wurde.

OLG Koblenz, Urteil vom 20.03.2013 – 5 U 1352/12

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Angaben des Autoverkäufers zur Erteilung der Umweltplakette

Zur Frage des Zustandekommens einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines älteren Wohnmobils unter Privatleuten im Hinblick auf eine am Fahrzeug angebrachte gelbe Feinstaubplakette.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 186/12
(vorhergehend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2012 – I-3 U 63/11)

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Beschaffenheitsvereinbarung beim Oldtimer-Kauf

Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt.

BGH, Urteil vom 13.03.2013 – VIII ZR 172/12
(vorhergehend: OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2012 – I-28 U 197/09)

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Minderung wegen zu hoher Laufleistung eines Gebrauchtwagens

  1. Ein Gebrauchtwagen ist mangelhaft (§ 434 I 1 BGB), wenn er ausweislich des Kaufvertrags eine Laufleistung von 100.000 km haben soll, tatsächlich aber eine weit höhere Laufleistung aufweist.
  2. Dieser Mangel wird von einem im Kaufvertrag enthaltenen Gewährleistungsausschluss nicht erfasst. Denn aus Sicht des Käufers stehen die Beschaffenheitsvereinbarung und der Gewährleistungsausschluss gleichrangig nebeneinander. Deshablb kann nicht angenommen werden, dass der Gewährleistungsausschluss zur Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung führt. Vielmehr erstreckt sich er sich zwar auf Mängel i. S. von §  434 I 2 Nr. 1 und 2 BGB, aber nicht auf einen Mangel, der darin besteht, dass die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I 1 BGB).

OLG München, Urteil vom 13.03.2013 – 7 U 3602/11

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Keine grobe Fahrlässigkeit des Käufers, der sich auf Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt

  1. Grobe Fahrlässigkeit i. S. von § 442 I 2 BGB setzt einen objektiv schwerwiegenden und subjektiv nicht entschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt voraus (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.09.2011 – III ZR 186/10, NJW-RR 2012, 111 Rn. 8).
  2. Es kann einem Käufer im Allgemeinen nicht als Sorgfaltsverstoß (§ 442 I 2 BGB) angelastet werden, wenn er sich auf die Angaben des Verkäufers zum Kaufgegenstand verlässt und deshalb keine eigenen Nachforschungen anstellt.

BGH, Urteil vom 20.02.2013 – VIII ZR 40/12

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Gewährleistungsausschluss im unternehmerischen Geschäftsverkehr – Arglistige Täuschung

Ein Verkäufer haftet nur dann wegen einer arglistigen Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels, wenn er den Mangel kannte oder ihn zumindest für möglich hielt und billigend in Kauf nahm, dass der Käufer den Mangel nicht kannte und der Kaufvertrag bei Offenbarung des Mangels nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen worden wäre.

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2013 – 3 U 846/12

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Rücktritt bei wirtschaftlicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung

  1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung gegeben hat (Bestätigung von BGH, Urt. v. 10.03.2010 – VIII ZR 310/08, NJW 2010, 1448, und Urt. v. 13.04.2011 – VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196).
  2. Das Rücktrittsrecht des Gläubigers nach § 326 V BGB besteht im Falle sogenannter wirtschaftlicher Unmöglichkeit nur und erst dann, wenn der Schuldner gemäß § 275 II BGB von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 96/12

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Haftung für die Unfallfreiheit eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

Zur Haftung des Käufers für die Unfallfreiheit des bei einem Ankauf von einem Autohändler in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 117/12
(vorhergehend: OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.03.2012 – 15 U 258/10)

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Wirksamer Kfz-Kaufvertrag trotz Vorschieben eines Strohmanns

Schiebt beim Verkauf einer beweglichen Sache an einen Verbraucher der Verkäufer, der Unternehmer ist, einen Verbraucher als Strohmann vor, um die Sache unter Ausschluss der Haftung für Mängel zu verkaufen, so ist der Kaufvertrag zwischen den Verbrauchern wirksam, sofern nicht die Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (§ 117 BGB) vorliegen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 22.11.2006 – VIII ZR 72/06, BGHZ 170, 67).

BGH, Urteil vom 12.12.2012 – VIII ZR 89/12

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