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Probleme beim Autokauf?

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Probleme beim Autokauf?

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Bereicherungsanspruch des Käufers nach Anfechtung des Kaufvertrags und Untergang der Kaufsache

  1. Der Käufer, der den Kaufvertrag zu Recht wegen arglistiger Täuschung angefochten hat, hat auch dann einen auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Bereicherungsanspruch, wenn die Kaufsache bei ihm untergegangen oder beschädigt worden ist und er sie daher dem Verkäufer nicht oder nur in entwertetem Zustand herausgeben kann.
  2. § 327 Satz 2 BGB gilt zugunsten jedes Rückgewährpflichtigen, der den Rücktritt nicht zu vertreten hat.

BGH, Urteil vom 08.01.1970 – VII ZR 130/68

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Ersatzansprüche eines Kfz-Händlers wegen Schäden an zur Probefahrt überlassenem Kfz – Verjährung

Ansprüche eines Kraftfahrzeughändlers auf Ersatz von Schäden, die ein Kaufinteressent an einem ihm zu einer Probefahrt überlassenen Kraftfahrzeug verursacht, verjähren in sechs Monaten von der Rückgabe des Wagens an ohne Rücksicht darauf, ob dieses Fahrzeug als Kaufgegenstand in Aussicht genommen war (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 18.02.1964 – VI ZR 260/62, LM § 852 BGB Nr. 21 = NJW 1964, 1225).

BGH, Urteil vom 21.05.1968 – VI ZR 131/67

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Arglistige Täuschung über das Baujahr eines Kraftfahrzeugs

Ein Kfz-Händler, der beim Verkauf eines Neufahrzeugs ein Fahrzeug in Zahlung nimmt und über das Baujahr dieses Fahrzeugs arglistig getäuscht wird, ist nicht darauf beschränkt, wegen der unrichtigen Angabe des Baujahrs Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Vielmehr kann er den mit dem Neuwagenkäufer geschlossenen Kaufvertrag im Ganzen wegen arglistiger Täuschung anfechten.

BGH, Urteil vom 24.01.1968 – VIII ZR 54/67

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Haftung für Amtspflichtverletzungen eines TÜV-Sachverständigen

  1. Bei der durch die StVZO übertragenen Tätigkeit übt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr hoheitliche Befugnisse aus.
  2. Begeht er bei Ausübung dieser Tätigkeit eine Amtspflichtverletzungen, so haftet nicht der Technische Überwachungsverein, der ihn angestellt hat. Es haftet vielmehr das Land, das ihm die amtlichen Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat.

BGH, Urteil vom 30.11.1967 – VII ZR 34/65

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Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Verkauf eines Unfallwagens

Fragt der Käufer eines Gebrauchtwagens den Verkäufer ausdrücklich danach, ob das angebotene Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, so muss der Verkäufer den Käufer regelmäßig auch dann über einen Unfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde, aufklären, wenn dieser Unfall nach Auffassung des Verkäufers nur zu einem „Blechschaden“ ohne weitere nachteilige Folgen geführt hat. Etwas anderes mag allenfalls bei ausgesprochenen „Bagatellschäden“ gelten.

BGH, Urteil vom 20.03.1967 – VIII ZR 288/64

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Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

  1. Nimmt ein Kfz-Händler bei der Veräußerung eines Neuwagens einen Gebrauchtwagen des Erwerbers für einen Teil des Kaufpreises in Zahlung, so liegt im Regelfall kein Tauschvertrag, sondern ein Kaufvertrag vor, bei dem der Käufer das Recht hat, einen vertraglich festgelegten Teil des Kaufpreises durch Hingabe des Gebrauchtwagens zu tilgen.
  2. Ist der vom Käufer in Zahlung gegebene Gebrauchtwagen mangelhaft, so kann der Verkäufer grundsätzlich gegen Rückgabe des Gebrauchtwagens die Zahlung des Kaufpreises auch insoweit verlangen, als er durch die Inzahlungnahme des Gebrauchtwagens getilgt werden sollte.

BGH, Urteil vom 18.01.1967 – VIII ZR 209/64

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Grobe Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhändler, dem ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt wird.

BGH, Urteil vom 23.05.1966 – VIII ZR 60/64

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Verjährung von bei einer Probefahrt entstandenen Schadensersatzansprüchen

Ansprüche eines Kraftfahrzeughändlers auf Ersatz von Schäden, die ein Kaufinteressent an einem ihm zu einer Probefahrt überlassenen Kraftfahrzeug verursacht, verjähren in sechs Monaten von der Rückgabe des Wagens an.

BGH, Urteil vom 18.02.1964 – VI ZR 260/62

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Rückabwicklung eines beiderseits erfüllten Kfz-Kaufvertrags nach Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

  1. Hat der betrogene Käufer eines Kraftfahrzeugs den beiderseits erfüllten Kaufvertrag angefochten, so kann die Rückabwicklung sowohl nach Schadensersatzrecht wie nach Bereicherungsrecht erfolgen, und zwar auch dann, wenn der Käufer das Fahrzeug längere Zeit benutzt hat.
  2. Zu den Einzelheiten der Rückabwicklung, insbesondere zur Berechnung des Schadens des Käufers und der ihm anzurechnenden Nutzungsvergütung.

BGH, Urteil vom 02.07.1962 – VIII ZR 12/61

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