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Probleme beim Autokauf?

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Probleme beim Autokauf?

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Ölverbrauch „völlig normal“ als zugesicherte Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf

  1. Antwortet der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf die intensive Frage des Käufers nach dem Ölverbrauch des Fahrzeugs, dieser sei „völlig normal“, so liegt darin nicht lediglich eine beschreibende Anpreisung des Fahrzeugs. Vielmehr liegt mit Blick auf die seitens des Käufers zum Ausdruck gebrachten Bedeutung des Ölverbrauchs für den Kaufentschluss und die Bekräftigung des Verkäufers, der Ölverbrauch sei „völlig normal“, eine stillschweigende Eigenschaftszusicherung i. S. von § 459 II BGB vor.
  2. Ein Ölverbrauch von deutlich mehr als 1,5 l/1.000 km kann bei einem VW Golf GTI nicht mehr als „normal“ bezeichnet werden. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob unter „normal“ der übliche Verbrauch von weniger als 1 l/1.000 km zu verstehen ist oder ob auf die Herstellerangabe des maximalen Ölverbrauchs von 1,5 l/1.000 km abzustellen ist.

OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.1989 – 5 U 965/88

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Verkauf eines Gebrauchtwagens mit der Abrede „TÜV neu“

Verspricht ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt beim Verkauf eines gebrauchten Pkw mit der Abrede „TÜV neu“, das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung unterzogen, liegt darin zugleich die Zusicherung nach § 459 II BGB a.F., der Pkw werde bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.

BGH, Urteil vom 24.02.1988 – VIII ZR 145/87

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Gutgläubiger Erwerb eines vom Vorerwerber anfechtbar erworbenen Kraftfahrzeugs

  1. Wird eine anfechtbar erworbene bewegliche Sache vor der Anfechtung weiterveräußert, so bleibt der Dritte trotz der Anfechtung des Vorerwerbs Eigentümer, wenn er die Anfechtbarkeit weder kannte noch infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
  2. Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Gebrauchtwagenhändlers, der von einem anderen Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug zu einem erheblich unter dem durchschnittlichen Händlereinkaufspreis liegenden Preis erwirbt.

BGH, Urteil vom 01.07.1987 – VIII ZR 331/86

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Arglistige Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens

  1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens handelt schon dann arglistig, wenn er auf Fragen, deren Beantwortung für den Kaufentschluss seines Vertragspartners erkennbar maßgebliche Bedeutung hat, ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ Angaben über den Zustand des Fahrzeugs macht, die sich als unrichtig erweisen.
  2. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen früheren Unfall des Fahrzeugs, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, dem Käufer grundsätzlich auch ungefragt offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unfall so geringfügig war, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen konnte. Die Grenze für derartige nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden“ ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen und jedenfalls beim Austausch eines Kotflügels, der nicht nur wegen einer kleinen „Delle“ vorgenommen zu werden pflegt, überschritten.

BGH, Urteil vom 03.12.1986 – VIII ZR 345/85

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Gewährleistungsausschluss bei nicht gewerbsmäßigem Verkauf eines Gebrauchtwagens

Zur Zulässigkeit und zum Umfang des formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses beim nicht gewerbsmäßigen Verkauf eines Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 22.02.1984 – VIII ZR 238/82

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Angabe der Laufleistung bei privatem Verkauf eines Gebrauchtwagens

Zur Frage, welche rechtliche Bedeutung die im Kaufvertrag enthaltene Angabe der Laufleistung des Fahrzeugs beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens hat (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 18.02.1981 – VIII ZR 72/80).

BGH, Urteil vom 15.02.1984 – VIII ZR 327/82

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Einheitlicher Kaufvertrag bei Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

Gibt der Käufer eines Kraftfahrzeugs für einen Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen an Erfüllungs statt in Zahlung, so kann er im Falle der Wandelung des Kaufvertrags – außer dem in bar geleisteten Kaufpreisteil – nicht den für seinen Altwagen auf den Kaufpreis angerechneten Geldbetrag, sondern nur den in Zahlung gegebenen Altwagen selbst zurückverlangen.

BGH, Urteil vom 30.11.1983 – VIII ZR 190/82

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Wertverlust eines an den Verkäufer zurückzugebenden Pkw

Zur Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Höhe des Wertverlustes eines Kraftfahrzeugs gerichtlich zu schätzen ist, das nach zeitweiser Benutzung durch den Käufer vom Verkäufer aufgrund eines Vergleichs gegen ein neues Fahrzeug ausgetauscht worden ist.

BGH, Urteil vom 22.06.1983 – VIII ZR 91/82

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Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei Verletzung kaufvertraglicher Leistungspflichten

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der entgangenen Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs (Nutzungsausfallschaden) kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 14.07.1982 – VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11).

BGH, Urteil vom 15.06.1983 – VIII ZR 131/82

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Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebraucht­wagenhandel

Zur Verwendung des Begriffs „werkstattgeprüft“ im Gebraucht­wagenhandel.

BGH, Urteil vom 25.05.1983 – VIII ZR 55/82

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