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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Zur Sofortberatung

Auslegung eines Garantievertrages – Bestimmung des Garantiegebers

Zur Frage, wer Garantiegeber bei einem Garantievertrag ist, den der Käufer eines Kraftfahrzeugs als Garantienehmer anlässlich des Kaufs abschließt.

BGH, Urteil vom 29.01.2003 – VIII ZR 300/02

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Darlegungs- und Beweislast für die Sonderausstattung eines Gebrauchtwagens

Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der das Fehlen eines nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehörenden Ausstattungsmerkmals (hier: automatische Niveauregulierung) rügt, muss darlegen und beweisen, dass er hinsichtlich der vermissten Sonderausstattung eine Beschaffenheitsvereinbarung mit dem Verkäufer getroffen hat.

AG Hanau, Urteil vom 24.01.2003 – 33 C 728/02-13

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Kein abstrakter Nutzungsausfall bei mangelhaftem Gebrauchtwagen

Dem Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens steht für den Zeitraum, in dem ihm das Fahrzeug mangel- und reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht, generell keine abstrakt berechnete Nutzungsausfallentschädigung zu.

AG Aachen, Urteil vom 15.01.2003 – 80 C 468/02
(nachfolgend: LG Aachen, Urteil vom 11.04.2003 – 5 S 40/03)

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Kein Sachmangel bei Riss des Zahnriemens nach 110.000 km Laufleistung

Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn bei einer Gesamtlaufleistung von rund 110.000 km der Zahnriemen – ein typisches Verschleißteil – reißt und nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine gewöhnlichen Materialabnutzung zu dem Riss geführt hat.

AG Offenbach, Urteil vom 15.01.2003 – 380 C 286/02

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Stillschweigender Haftungsausschluss für Probefahrt

Überlässt ein Kfz-Händler einem Kaufinteressenten ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug für eine Probefahrt, so ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss für den Fall auszugehen, dass das Fahrzeug infolge leichter Fahrlässigkeit des Fahrers beschädigt wird und die Beschädigung im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht. Die Haftungsfreistellung erfasst (vor-)vertragliche und deliktische Ersatzansprüche gleichermaßen.

OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2003 – 12 U 1360/01

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Pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Fahrzeugs

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers, wonach der Käufer Schadensersatz in Höhe von pauschal zehn Prozent des Kaufpreises leisten muss, wenn er das gekaufte Fahrzeug – hier: einen Gebrauchtwagen – unberechtigt nicht abnimmt, ist wirksam. Eine solche Klausel verstößt insbesondere nicht gegen § 309 Nr. 5 lit. a BGB.

AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 10.01.2003 – 7 C 303/02

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Unzulässige Umgehung von Mängelrechten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Käufer eines Gebrauchtwagens hat den Kaufvertrag nicht deshalb als Unternehmer i. S. des § 14 BGB geschlossen, weil es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers heißt, der Verkäufer gehe davon aus, „dass der Käufer das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken nutzen will und als Gewerbetreibender zu diesem Zweck kauft“. Denn ob jemand als Verbraucher oder als Unternehmer handelt, kann nicht vertraglich vereinbart werden; überdies ist die Klausel überraschend i. S. des § 305c I BGB und jedenfalls deshalb unwirksam.
  2. Beschreibt der Verkäufer eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug der Sache nach – entgegen seinem tatsächlichen Zustand – als „Schrottauto“, dessen sämtliche Einzelteile nicht mangelfrei sind, führt dies nicht zu einem Ausschluss der Haftung des Verkäufers für Sachmängel.
  3. Ein Katalysator ist kein Verschleißteil, denn er unterliegt – anders als etwa die Reifen eines Fahrzeugs – keiner dauerhaften Abnutzung; vielmehr ist ein Katalysator entweder in Ordnung oder defekt.

AG Zeven, Urteil vom 19.12.2002 – 3 C 242/02

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Unzumutbarkeit der Nachlieferung – Beweislast

  1. Auch bei einem Stückkauf (hier: dem Kauf eines konkreten Neuwagens) ist eine Nacherfüllung durch Ersatzlieferung grundsätzlich möglich, falls die ersatzweise gelieferte Sache dem mangelhaften Kaufgegenstand wirtschaftlich entspricht und das Leistungsinteresse des Käufers zufriedenstellt.
  2. Liegen – was der Verkäufer darzulegen und zu beweisen hat – die Kosten für eine Nachlieferung 20 % über den Kosten, die für eine völlige Mangelbeseitigung durch Nachbesserung aufzuwenden sind („interner Kostenvergleich“), so darf der Verkäufer die Ersatzlieferung gemäß § 439 III BGB verweigern, weil sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

LG Ellwangen, Urteil vom 13.12.2002 – 3 O 219/02

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Angabe des Kilometerstands als Angabe der Laufleistung

  1. Ein Gebrauchtwagen, der eine Laufleistung von etwa 145.000 km haben soll, tatsächlich aber eine Laufleistung von mehr als 170.000 km aufweist, ist mit einem nicht geringfügigen Mangel behaftet. Dieser Mangel berechtigt den Käufer ohne Weiteres zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag, weil eine Nacherfüllung insgesamt unmöglich ist.
  2. Die Angabe eines Kilometerstands in einem Kfz-Kaufvertrag ist – solange sich aus den Umständen und der Formulierung nicht anderes ergibt – aus der nach §§ 133, 157 BGB maßgeblichen Sicht des Käufers auch dann als Angabe der tatsächlichen Laufleistung des Fahrzeugs zu verstehen, wenn der Verkäufer kein Kfz-Händler ist.

AG Rheda-Wiedenbrück, Urteil vom 28.11.2002 – 4 C 209/02

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Kein Mangel eines Gebrauchtwagens trotz Nachlackierung

Ein Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn er eine Nachlackierung aufweist, die ihn weder technisch noch wirtschaftlich noch optisch entwertet und nur bei genauer Inaugenscheinnahme durch einen erfahrenen Sachverständigen oder mit technischem Aufwand (Lackstärkemessung) festzustellen ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2002 – 3 U 37/02

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