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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Zur Sofortberatung

Mangel eines Kfz mit Ecotec-Motor wegen Kurzstreckenuntauglichkeit

Fahrzeuge, die über einen Ecotec-Motor mit 1.400 cm³ oder 1.600 cm³ Hubraum oder einen Motor mit vergleichbarer Eco-Technik verfügen, sind mangelhaft, wenn sie sich nicht für den überwiegenden Kurzstreckeneinsatz eignen. Denn solange der Verkäufer den Käufer nicht auf etwas anderes hinweist, darf ein durchschnittlich informierter und verständiger Käufer davon ausgehen, dass er sein Fahrzeug auch im Kurzstreckenverkehr einsetzen kann, ohne dass er mit erheblichen Funktionseinbußen des Motors rechnen muss.

OLG Oldenburg, Urteil vom 04.03.2011 – 6 U 243/10

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Kein Schuldanerkenntnis bei Spontanäußerung an Unfallstelle

  1. Im Verkehrsunfallprozess besitzt eine an der Unfallstelle abgegebene spontane Äußerung im Regelfall nicht die Rechtswirkungen eines konstitutiven oder deklaratorischen Schuldanerkenntnisses. Allerdings ist die Unfallschilderung eines Unfallbeteiligten im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO als gewichtiges Indiz zu würdigen.
  2. Eine volle Umkehr der Beweislast kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn sich der Unfallgegner noch an Ort und Stelle weigert, seine mündliche Unfallschilderung schriftlich zu bestätigen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011 – 4 U 370/10-110

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Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB durch den Kfz-Verkäufer

Um die Vermutung des § 476 BGB zu widerlegen, muss der Kfz-Verkäufer den vollen Beweis dafür führen, dass der Mangel (hier: eine Beschädigung des Zahnriemens) bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer noch nicht vorgelegen hat.

OLG Koblenz, Urteil vom 24.02.2011 – 2 U 261/10

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Unwirksame Bedingungen einer Garantie für Gebrauchtwagen

Die Bedingungen für eine gegen Entgelt angebotene Gebrauchtwagengarantie sind nicht klar und verständlich und deshalb unwirksam (§ 307 I BGB), wenn sie den Eindruck erwecken, der Garantievertrag laufe drei Jahre und vom Garantienehmer durchzuführende Inspektionen seien ohne Einfluss auf die Vertragslaufzeit, während die tatsächliche Vertragslaufzeit zwölf Monate beträgt und durch die vorgesehenen Inspektionen verlängert werden kann.

LG Bonn, Urteil vom 23.02.2011 – 5 S 255/10

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Rücktritt trotz erfolgloser Reparaturversuche eines Dritten

  1. Erfolglose Reparaturversuche durch einen Dritten – die nicht zulasten des Verkäufers als vergebliche Nacherfüllungsversuche gewertet werden dürfen – schließen einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht aus. Sie können zwar die Klärung der Frage, ob ein Mangel bereits bei Übergabe der Kaufsache an den Käufer vorlag, erschweren. Diese Unsicherheit belastet indes allein den Käufer, weil er beweisen muss, dass der gerügte Mangel von Anfang an vorhanden war.
  2. Die an den Dritten gezahlten Reparaturkosten muss der Verkäufer dem Käufer selbst dann nicht erstatten, wenn der Käufer die Reparatur in dem Glauben in Auftrag gegeben hat, es handele sich um Verschleißerscheinungen, für die der Verkäufer nicht hafte.

OLG Schleswig, Urteil vom 22.02.2011 – 3 U 66/10

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Ernsthafte und endgültige Verweigerung einer Nacherfüllung

Eine ernsthafte Verweigerung der Nacherfüllung i. S. des § 323 II Nr. 1 BGB kann schon dann gegeben sein, wenn der Verkäufer das Vorliegen eines Mangels bei einer Überprüfung der Kaufsache nachhaltig leugnet. Auch das Prozessverhalten des Verkäufers ist in die rechtliche Prüfung einzubeziehen; doch wird man in einem bloßen Bestreiten des Mangels im Regelfall noch keine endgültige und ernsthafte Ablehnung der Nacherfüllung erblicken können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Verkäufer zugleich rügt, ihm sei keine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben worden.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 – 4 U 557/09-160

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Rücktritt vom Kaufvertrag unter Berufung auf Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Händler von seiner Leistungspflicht frei wird und von einem Kaufvertrag zurücktreten darf, wenn er selbst nicht beliefert wird, obwohl er „bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben“ hat (Selbstbelieferungsvorbehalt), ist grundsätzlich wirksam.
  2. Ein Selbstbelieferungsvorbehalt soll den Verkäufer im Wesentlichen nur vor der Haftung für unverschuldete Unmöglichkeit bei Gattungsware schützen. Der Vorbehalt ist deshalb so zu verstehen, dass er nur dann zur Befreiung des Verkäufers von der Lieferpflicht führt, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Vorlieferanten geschlossen hat. Er ist auf zukünftige, noch ganz ungewisse Gefahren unter Ausschluss der regelmäßigen und vorhersehbaren Ereignisse beschränkt und befreit nur von einer Haftung, wenn sich der Verkäufer die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht zu besorgen vermag.

OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2011 – 3 U 136/10

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Kein Rücktrittsrecht bei Kraftstoffmehrverbrauch von weniger als 10 %

  1. Weicht der tatsächliche Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens um weniger als 10 % zum Nachteil des Käufers von den Herstellerangaben ab, berechtigt dieser Mangel den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 08.05.2007 – VIII ZR 19/05).
  2. Es ist unbedenklich, wenn der Kfz-Hersteller bei der Ermittlung der Verbrauchswerte von einem Fahrzeug mit Standardausstattung ausgeht, statt den Verbrauch individuell für die eine oder andere Zusatzausstattung zu ermitteln. Dies gilt umso mehr, wenn der Hersteller im Verkaufsprospekt darauf hinweist, dass eine Sonderausstattung einen höheren Verbauch zur Folge haben kann.

LG Kassel, Urteil vom 04.02.2011 – 9 O 1559/09

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Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug bei Verkauf durch einen bevollmächtigten Vertreter

Bevollmächtigt der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs einen Dritten mit der Veräußerung des Fahrzeugs und übergibt dieser Dritte das Fahrzeug einschließlich der Fahrzeugpapiere einem Käufer, dann erwirbt der Käufer auch dann das Eigentum an dem Fahrzeug, wenn der Vertreter im eigenen Namen auftritt oder anstelle der bestehenden – wirksamen – Vollmacht eine tatsächlich nicht existierende Vollmacht zum Abschluss des Kaufvertrags vorspiegelt.

OLG München, Urteil vom 26.01.2011 – 3 U 1823/10

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Inhalt eines Kfz-Kaufvertrags – Beschaffenheitsvereinbarung

  1. Der Inhalt eines Kfz-Kaufvertrags wird maßgeblich auch durch Äußerungen des Verkäufers in einem Inserat bestimmt, auch wenn dieses lediglich eine invitatio ad offerendum darstellt. Erklärt ein Verkäufer in einem Inserat, ein Pkw erbringe nach Tuningmaßnahmen eine Motorleistung von 228 kW/310 PS, obwohl er diese Leistung nicht erbringt und eine etwaige Leistungssteigerung über 150 kW/204 PS hinaus auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, bedarf es deshalb vor Abschluss des Kaufvertrags einer klaren, unmissverständlichen Berichtigung durch den Verkäufer. Fehlt diese Berichtigung, wird die im Inserat genannte Motorleistung i. S. einer Beschaffenheitsvereinbarung Vertragsinhalt.
  2. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag kann eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht aushebeln. Andernfalls wäre die Beschaffenheitsvereinbarung für den Käufer – außer bei Arglist des Verkäufers (§ 444 Fall 1 BGB) – ohne Sinn und Wert. Eine nach allen Seiten interessengerechte Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur zu dem Ergebnis führen, dass der Ausschluss nur für Mängel gilt, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2011 – 2 U 590/10

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