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Probleme beim Autokauf?

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Tag: arglistige Täuschung

Arglistige Täuschung über die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens

Ein Kfz-Händler, der einen erheblich unfallgeschädigten Gebrauchtwagen mit zumindest bedingtem Täuschungsvorsatz als „fahrbereit“ bezeichnet, kann sich vom Vorwurf der Arglist nicht ohne Weiteres durch den Hinweis entlasten, dass das Fahrzeug über eine TÜV-Plakette verfügt habe.

OLG Koblenz, Urteil vom 18.05.2000 – 5 U 1928/98

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Alter eines Lagerfahrzeugs als zugesicherte Eigenschaft – „fabrikneu“

  1. Ein unbenutztes Kraftfahrzeug ist nur „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert hergestellt wird (im Anschluss an BGH, Urt. v. 06.02.1980 – VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 f.). Deshalb fehlt einem Fahrzeug, das so nicht mehr hergestellt wird und im Gegensatz zu Fahrzeugen aus der aktuellen Serienproduktion weder mit einer Wegfahrsperre noch mit einem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet ist, die Eigenschaft, „fabrikneu“ zu sein. Ein solches – nicht „fabrikneues“ – Fahrzeug kann aber in dem Sinne „neu“ sein, dass es aus neuen Materialien hergestellt und unbenutzt ist; denn die Bezeichnungen „fabrikneu“ und „neu“ sind nicht synonym.
  2. Der Verkäufer eines unbenutzten und aus neuen Materialien hergestellten Lagerfahrzeugs, das nicht als „fabrikneu“ angeboten wird und für den Käufer erkennbar nicht fabrikneu ist, muss den Käufer dann nicht ungefragt über das Alter des Fahrzeugs aufklären, wenn durch das Alter die Eignung des Fahrzeugs zum gewöhnlichen Gebrauch nicht eingeschränkt wird.
  3. Besonders günstige Konditionen beim Kauf eines (Lager-)Fahrzeugs – hier: ein überdurchschnittlicher Preisnachlass bei gleichzeitiger Inzahlungnahme eines Altfahrzeugs – können ein Hinweis darauf sein, dass der Verkäufer das Alter des Fahrzeugs nicht zusichern will.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.05.1998 – 5 U 28/97

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(Keine) arglistige Täuschung über die tatsächliche Laufleistung eines Gebrauchtwagens – Wissenszurechnung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein sogenannter Wissensvertreter einer GmbH & Co. KG beim Ankauf eines Fahrzeugs erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 31.01.1996 – VIII ZR 297/94

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Wissenszurechnung bei einer Personengesellschaft – arglistige Täuschung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein früherer, inzwischen verstorbener Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG beim Ankauf eines Fahrzeuges erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 17.05.1995 – VIII ZR 70/94

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(Keine) Arglistige Täuschung beim Oldtimer-Kauf – Maserati Ghibli

  1. Stützt der Tatrichter die Feststellung des inneren Tatbestands einer arglistigen Täuschung im Wesentlichen auf die Aussage eines Zeugen, dann müssen die Bekundungen des Zeugen, die eine solche Schlussfolgerung zulassen, dem Aussageprotokoll eindeutig zu entnehmen sein.
  2. Für den Wert eines Oldtimers ist von entscheidender Bedeutung, dass der eingebaute Motor jedenfalls in dem Sinne original ist, dass er aus derselben Zeit wie das übrige Fahrzeug stammt.

BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 213/93

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Arglistige Täuschung über die Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens

  1. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens handelt schon dann arglistig, wenn er auf Fragen, deren Beantwortung für den Kaufentschluss seines Vertragspartners erkennbar maßgebliche Bedeutung hat, ohne tatsächliche Grundlage „ins Blaue hinein“ Angaben über den Zustand des Fahrzeugs macht, die sich als unrichtig erweisen.
  2. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen früheren Unfall des Fahrzeugs, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, dem Käufer grundsätzlich auch ungefragt offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen will. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unfall so geringfügig war, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen konnte. Die Grenze für derartige nicht mitteilungspflichtige „Bagatellschäden“ ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen und jedenfalls beim Austausch eines Kotflügels, der nicht nur wegen einer kleinen „Delle“ vorgenommen zu werden pflegt, überschritten.

BGH, Urteil vom 03.12.1986 – VIII ZR 345/85

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Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Lkw über Unfallschäden

Zur Offenbarungspflicht des Verkäufers eines gebrauchten Lkw über Unfallschäden, insbesondere zur Frage der Abgrenzung nicht mitteilungspflichtiger Bagatellschäden von schwereren Beeinträchtigungen (hier: Beschädigung einer Stoßstange, des Viskolüfters und des Kühlers).

BGH, Urteil vom 03.03.1982 – VIII ZR 78/81

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Haftung des Gebrauchtwagenhändlers für „ins Blaue hinein“ abgegebene Erklärungen

Ein Gebrauchtwagenverkäufer handelt schon dann arglistig, wenn er ohne tatsächliche Grundlage – „ins Blaue hinein“ – unrichtige Angaben zur Mangelfreiheit oder zu wesentlichen Eigenschaften des Fahrzeugs macht (hier: „nur kleine Blechschäden“), die geeignet sind, den Kaufentschluss des Käufers zu beeinflussen. Der die Arglist begründende Vorwurf liegt in einem solchen Fall in dem Umstand, dass der Käufer davon ausgehen darf, der Verkäufer werde keine Erklärungen „ins Blaue hinein“ abgeben, und der Verkäufer diese für ihn erkennbare Vorstellung ausnutzt.

BGH, Urteil vom 18.03.1981 – VIII ZR 44/80

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Frage des Käufers nach Unfallschäden – Angaben „ins Blaue hinein“

  1. Der in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vereinbarte Haftungsausschluss für Sachmängel ist nicht deshalb nichtig, weil der Verkäufer auf die Frage des Käufers nach früheren Unfällen den Wagen nicht untersucht, sondern wahrheitsgemäß erklärt hat, er wisse nichts von einem Unfall.
  2. Den Verkäufer trifft auch dann keine weitergehende Untersuchungspflicht, wenn ein neun Jahre altes Fahrzeug verkauft wird, das mehrere Voreigentümer hatte.

BGH, Urteil vom 21.01.1981 – VIII ZR 10/80

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Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf besondere Rostanfälligkeit eines Fahrzeugtyps

Ein Gebrauchtwagenhändler, der aufgrund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer – bei unterlassener Untersuchung des Wagens – nicht unmissverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.

BGH, Urteil vom 14.03.1979 – VIII ZR 129/78

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