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Kategorie: Neuwagen

Kein Sachmangel bei konstruktionsbedingten Besonderheiten und Eigentümlichkeiten

Ein Neufahrzeug ist i. S. des § 459 I BGB a.F. fehlerfrei, wenn es dem technischen Standard der jeweils vergleichbaren Wagenklasse entspricht. Konstruktionsbedingte Besonderheiten und Eigentümlichkeiten sind keine Mängel, solange sie nicht die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinträchtigen.

OLG Koblenz, Urteil vom 26.06.2003 – 5 U 62/03

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Erheblicher Mangel eines Neuwagens bei erhöhtem Kraftstoffverbrauch

Ein Neuwagen, der nicht wie vom Hersteller angegeben durchschnittlich 9,7–9,8 Liter Kraftstoff pro 100 Kilometer, sondern im Durchschnitt 10,8 Liter pro 100 Kilometer verbraucht, weist einen erheblichen Sachmangel auf.

LG Duisburg, Urteil vom 06.06.2003 – 1 O 117/03

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Amtshaftung wegen Pflichtverletzung des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis

Der Grundsatz, dass bei Pflichtverletzungen des TÜV im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO das Bundesland haftet, das den Kraftfahrzeugsachverständigen die amtliche Anerkennung erteilt hat, gilt auch dann, wenn die Zulassungsstelle dem TÜV die erstmalige Ausfertigung und Herausgabe der Kfz-Briefe für importierte Neufahrzeuge überlassen hat und dem TÜV hierbei Fehler unterlaufen (im Anschluss an Senat, Urt. v. 02.11.2000 – III ZR 261/99, VersR 2002, 96).

BGH, Urteil vom 10.04.2003 – III ZR 266/02

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Nutzungsvergütung bei Fahrzeug der oberen Mittelklasse

  1. Bei einem Neufahrzeug der oberen Mittelklasse, das über einen großvolumigen Dieselmotor mit Automatikgetriebe verfügt (Audi A6 2,5 TDI), ist die Annahme einer erreichbaren Gesamtlaufleistung von 250.000 km realistisch.
  2. Es ist rechtlich unbedenklich und für die Parteien hilfreich, wenn im Urteil die vom Rückgewährschuldner zu zahlende Nutzungsentschädigung nicht exakt beziffert, sondern lediglich die – einfach durchzuführende – Berechnung vorgegeben wird.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003 – 14 U 154/01

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Auslegung eines Garantievertrages – Bestimmung des Garantiegebers

Zur Frage, wer Garantiegeber bei einem Garantievertrag ist, den der Käufer eines Kraftfahrzeugs als Garantienehmer anlässlich des Kaufs abschließt.

BGH, Urteil vom 29.01.2003 – VIII ZR 300/02

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Neuwagen trotz fehlender Fabrikneuheit

  1. In der Rechtsprechung sind Fallgestaltungen anerkannt, bei denen ein Fahrzeug trotz Verwendung der Begriffs „Neuwagen“ oder „neu“ nicht fabrikneu, sondern lediglich aus Neuteilen hergestellt und unbenutzt sein muss. So kann es liegen, wenn der Verkäufer den Käufer auf einen Modellwechsel hingewiesen und ihm einen hohen Preisnachlass gewährt hat.
  2. Ein Lagerfahrzeug, das keine erheblichen Mängel aufweist, ist auch nach 18 Monaten noch ein „Neuwagen“.

OLG Bamberg, Urteil vom 21.06.2002 – 6 U 9/02

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Kfz-Mangel bei Mangelverdacht – Betrieb mit Biodiesel

Ein Neufahrzeug, das uneingeschränkt für den Betrieb mit Biodiesel (RME) geeignet sein soll, ist mangelhaft, wenn der Kfz-Hersteller dem Käufer später mitteilt, das Fahrzeug dürfe nicht mit Biodiesel betrieben werden, und trotz Rücknahme dieser Erklärung die Eignung des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel zweifelhaft bleibt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2002 – 9 U 165/01

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Mangelhaftes Wohnmobil wegen zu geringer Zuladungsmöglichkeit

  1. Der Käufer eines Wohn- oder Reisemobils darf im Regelfall davon ausgehen, dass er das Fahrzeug mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 (früher: Klasse III) führen darf. Einschließlich einer üblichen Zuladung muss das Gewicht des Fahrzeugs deshalb unter 7,5 t bleiben, wobei eine Zuladungsmöglichkeit von weniger als 500 kg völlig unzureichend ist. Ein Wohn- oder Reisemobil, das nur eine derart geringe Zuladung erlaubt, ist für den gewöhnlichen Gebrauch ungeeignet und deshalb mangelhaft.
  2. Tritt der Käufer eines Wohn- oder Reisemobils vom Kaufvertrag zurück, so berechnet sich der Wertersatz, den er für die Nutzung des Fahrzeugs leisten muss, allein nach den damit gefahrenen Kilometern. Der Nutzungswert eines Wohn- oder Reisemobils besteht zwar auch in der Möglichkeit, darin zu wohnen und zu übernachten, doch schlägt sich diese gegenüber einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug erhöhte Nutzbarkeit bereits im Kaufpreis nieder. Etwas anderes kann nur gelten, wenn sich das Fahrzeug weitgehend stationär auf einem Stellplatz befindet und dort dauerhaft als Campingmobil genutzt wird.

OLG Nürnberg, Urteil vom 14.11.2001 – 4 U 372/01

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Schadensersatz nach Rücktritt vom Kaufvertrag – Bindungsfrist

Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach ein Kunde an die Bestellung eines Neufahrzeugs „höchstens vier Wochen“ gebunden ist, ist unwirksam (entgegen BGH, Urt. v. 13.12.1989 – VIII ZR 94/89).

LG Lüneburg, Urteil vom 05.07.2001 – 1 S 3/01

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Kein Verlust der Neuwageneigenschaft durch Überführungsfahrt

  1. Ein Neuwagen ist ein Kraftfahrzeug, das seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch als Verkehrsmittel noch nicht zugeführt, also noch nicht im Straßenverkehr benutzt worden ist. Dabei stellt eine vom Verkäufer veranlasste oder durchgeführte Überführungsfahrt – die Fahrt des mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeugs vom Herstellungs- zum Verkaufsort – keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch im Straßenverkehr dar.
  2. Ob eine die Neuwageneinschaft eines Fahrzeugs nicht beseitigende Überführungsfahrt vorliegt, kann nicht losgelöst von der zurückgelegten Fahrtstrecke beurteilt werden. Eine Fahrtstrecke von etwa 450 km ist angesichts einer durchschnittlichen Gesamtlaufleistung heutiger Kraftfahrzeuge von etwa 200.000 km noch im Rahmen der Entfernung, die üblicherweise bei einer Überführungsfahrt zurückgelegt wird.

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2000 – 4 U 53/00

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