Kategorie: Gebrauchtwagen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der als Vermittler auftretende Kraftfahrzeughändler als Sachwalter des Verkäufers selbst wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen dem Käufer gegenüber Ersatz des Vertrauensschadens schuldet (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 29.01.1975 – VIII ZR 101/73, BGHZ 63, 382).
BGH, Urteil vom 28.01.1981 – VIII ZR 88/80
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Der in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vereinbarte Haftungsausschluss für Sachmängel ist nicht deshalb nichtig, weil der Verkäufer auf die Frage des Käufers nach früheren Unfällen den Wagen nicht untersucht, sondern wahrheitsgemäß erklärt hat, er wisse nichts von einem Unfall.
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Den Verkäufer trifft auch dann keine weitergehende Untersuchungspflicht, wenn ein neun Jahre altes Fahrzeug verkauft wird, das mehrere Voreigentümer hatte.
BGH, Urteil vom 21.01.1981 – VIII ZR 10/80
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Ein auf die Vermittlung des Verkaufs eines Gebrauchtwagens gerichteter Formularvertrag mit einem Autohändler, der beim Verkauf eine untere Preisgrenze einhalten muss, kann auch dann nicht als verdeckter Kaufvertrag angesehen werden, wenn die Parteien mit dieser Gestaltung nur erreichen wollen, dass der Kaufpreis beim Händler nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
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Das in dem Formularvertrag für beide Seiten vorgesehene Recht zur ordentlichen Kündigung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 05.04.1978 – VIII ZR 83/77, LM BGB § 433 Nr. 52 = WM 1978, 756; Urt. v. 28.05.1980 – VIII ZR 147/79, WM 1980, 1010).
BGH, Urteil vom 24.11.1980 – VIII ZR 339/79
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Zur Haftung des als Vermittler auftretenden Gebrauchtwagenhändlers aus Verschulden bei Vertragsabschluss (cupla in contrahendo), wenn der verkaufte Pkw gestohlen und die Fahrgestellnummer durch eine andere ersetzt worden war.
BGH, Urteil vom 18.06.1980 – VIII ZR 139/79
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Zur Frage, wie ein Kaufvertrag über einen Neuwagen nach Wandelung rückabzuwickeln ist, wenn der Neuwagenkäufer vereinbarungsgemäß dem Verkäufer zur Verrechnung mit einem Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen „in Kommission“ gegeben hat.
BGH, Urteil vom 28.05.1980 – VIII ZR 147/79
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Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler an einen Nichtkaufmann verstößt die umfassende Freizeichnungsklausel „gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ nicht gegen die Generalklausel des § 9 AGBG.
BGH, Urteil vom 11.06.1979 – VIII ZR 224/78
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Ein Gebrauchtwagenhändler, der aufgrund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer – bei unterlassener Untersuchung des Wagens – nicht unmissverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.
BGH, Urteil vom 14.03.1979 – VIII ZR 129/78
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Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer ein mit nicht vorschriftsmäßigen Hinterreifen versehenes Fahrzeug übereignet, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung haben, wenn diese Reifen später einen Unfallschaden an dem Fahrzeug selbst verursachen.
BGH, Urteil vom 05.07.1978 – VIII ZR 172/77
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Zur rechtlichen Beurteilung eines Neuwagenkaufs, bei dem der Kraftfahrzeughändler den alten Wagen des Käufers in der Form „in Zahlung nimmt“, dass die Beteiligten einen Vermittlungsauftrag („Agenturvertrag“) über die Veräußerung des Altwagens abschließen.
BGH, Urteil vom 05.04.1978 – VIII ZR 83/77
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Schließt ein Gebrauchtwagenverkäufer seine Haftung für Sachmängel formularmäßig aus („wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung“) und sichert er dem Käufer zugleich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zu, so wird diese Zusicherung von dem Haftungsausschluss jedenfalls insoweit nicht erfasst, als es um das Recht des Käufers geht, die Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen.
BGH, Urteil vom 10.10.1977 – VIII ZR 110/76
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