Kategorie: Gebrauchtwagen
Zugunsten eines Gebrauchtwagenhändlers, der einen verkauften, aber vom Kunden nicht abgenommenen Gebrauchtwagen später zum selben Preis anderweitig verkauft, wird vermutet, dass er bei ordnungsmäßiger Erfüllung des ersten Kaufvertrags dem Zweitkunden ein anderes, gleichwertiges Fahrzeug verkauft hätte.
BGH, Urteil vom 29.06.1994 – VIII ZR 317/93
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Beim Erwerb eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagens ist die Verkaufsberechtigung des Veräußerers besonders sorgfältig zu prüfen, wenn sich aus dem von diesem vorgelegten Fahrzeugbrief nicht die Identität des früheren Halters ergibt.
BGH, Urteil vom 13.04.1994 – II ZR 196/93
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Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenverkäufers, wonach der Käufer an die Bestellung eines Fahrzeugs zehn Tage gebunden ist, ist wirksam. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 10 Nr. 1 AGBG.
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Ein Vertragshändler eines Automobilherstellers, für den Neuwagengeschäfte prägend sind, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vorsehen, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens, der das Fahrzeug unberechtigt nicht abnimmt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss. Vielmehr übersteigt diese Pauschale den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden, sodass die entsprechende Klausel gemäß § 11 Nr. 5 AGBG unwirksam ist.
OLG Köln, Urteil vom 27.05.1993 – 12 U 141/92
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Durch die Zusicherung, ein zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauftes Fahrzeug sei „fahrbereit“, übernimmt der Verkäufer die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, aufgrund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste.
BGH, Urteil vom 21.04.1993 – VIII ZR 113/92
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Der Verkäufer eines gestohlenen Gebrauchtwagens, der den Käufer über die Herkunft des Fahrzeugs und über die Eigentumsverhältnisse an demselben arglistig täuscht, fügt ihm damit zugleich in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zu.
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Auf seinen Schadensersatzanspruch (§ 826 BGB) muss sich der Käufer dann nicht anspruchsmindernd anrechnen lassen, dass ihm infolge grober Fahrlässigkeit i. S. des § 932 II BGB unbekannt geblieben ist, dass das Fahrzeug nicht dem Verkäufer gehört, wenn der Verkäufer mit direktem Schädigungsvorsatz gehandelt und sich auf Kosten des Käufers einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft hat.
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§ 817 Satz 2 BGB findet auf Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) keine Anwendung.
BGH, Urteil vom 09.10.1991 – VIII ZR 19/91
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Zur Frage der Eigenschaftszusicherung (§ 459 II BGB) durch die Bezeichnung des Fahrzeugtyps beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.
BGH, Urteil vom 17.04.1991 – VIII ZR 114/90
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Wird im Inland ein im Ausland zugelassenes gebrauchtes Kraftfahrzeug verkauft, dann hat sich der Käufer grundsätzlich die Kraftfahrzeugpapiere im Original (hier: italienische carta di circulazione mit dem zugehörigen foglio complementare) vorlegen zu lassen, um sich – notfalls mithilfe eines sprachkundigen Fachmanns – darüber zu vergewissern, dass er nach dem Inhalt der ausländischen Papiere unbelastetes Eigentum erwerben kann.
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Eine in Italien wirksam bestellte Autohypothek ist in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen, wenn das Fahrzeug endgültig im Inland verbleiben soll; hinsichtlich der Verwertung eines solchen besitzlosen Pfandrechts gelten die für das Sicherungseigentum entwickelten Regeln entsprechend.
BGH, Urteil vom 11.03.1991 – II ZR 88/90
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Antwortet der private Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf die intensive Frage des Käufers nach dem Ölverbrauch des Fahrzeugs, dieser sei „völlig normal“, so liegt darin nicht lediglich eine beschreibende Anpreisung des Fahrzeugs. Vielmehr liegt mit Blick auf die seitens des Käufers zum Ausdruck gebrachten Bedeutung des Ölverbrauchs für den Kaufentschluss und die Bekräftigung des Verkäufers, der Ölverbrauch sei „völlig normal“, eine stillschweigende Eigenschaftszusicherung i. S. von § 459 II BGB vor.
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Ein Ölverbrauch von deutlich mehr als 1,5 l/1.000 km kann bei einem VW Golf GTI nicht mehr als „normal“ bezeichnet werden. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob unter „normal“ der übliche Verbrauch von weniger als 1 l/1.000 km zu verstehen ist oder ob auf die Herstellerangabe des maximalen Ölverbrauchs von 1,5 l/1.000 km abzustellen ist.
OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.1989 – 5 U 965/88
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Verspricht ein Kfz-Händler mit eigener Werkstatt beim Verkauf eines gebrauchten Pkw mit der Abrede „TÜV neu“, das Fahrzeug werde noch einer Hauptuntersuchung unterzogen, liegt darin zugleich die Zusicherung nach § 459 II BGB a.F., der Pkw werde bei Übergabe dem für die Hauptuntersuchung erforderlichen Zustand entsprechen.
BGH, Urteil vom 24.02.1988 – VIII ZR 145/87
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Wird eine anfechtbar erworbene bewegliche Sache vor der Anfechtung weiterveräußert, so bleibt der Dritte trotz der Anfechtung des Vorerwerbs Eigentümer, wenn er die Anfechtbarkeit weder kannte noch infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
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Zur Frage der groben Fahrlässigkeit eines Gebrauchtwagenhändlers, der von einem anderen Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug zu einem erheblich unter dem durchschnittlichen Händlereinkaufspreis liegenden Preis erwirbt.
BGH, Urteil vom 01.07.1987 – VIII ZR 331/86
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