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Kategorie: Gebrauchtwagen

Wandelung eines Neuwagenkaufvertrags bei in Kommission gegebenem Altfahrzeug

Zur Frage, wie ein Kaufvertrag über einen Neuwagen nach Wandelung rückabzuwickeln ist, wenn der Neuwagenkäufer vereinbarungsgemäß dem Verkäufer zur Verrechnung mit einem Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen „in Kommission“ gegeben hat.

BGH, Urteil vom 28.05.1980 – VIII ZR 147/79

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Umfassender Gewährleistungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gebrauchtwagenhändlers

Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler an einen Nichtkaufmann verstößt die umfassende Freizeichnungsklausel „gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ nicht gegen die Generalklausel des § 9 AGBG.

BGH, Urteil vom 11.06.1979 – VIII ZR 224/78

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Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf besondere Rostanfälligkeit eines Fahrzeugtyps

Ein Gebrauchtwagenhändler, der aufgrund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer – bei unterlassener Untersuchung des Wagens – nicht unmissverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.

BGH, Urteil vom 14.03.1979 – VIII ZR 129/78

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Deliktische Haftung eines Kfz-Händlers für nicht vorschriftsmäßige Bereifung eines Gebrauchtwagens

Hat der Verkäufer eines Gebrauchtwagens dem Käufer ein mit nicht vorschriftsmäßigen Hinterreifen versehenes Fahrzeug übereignet, so kann der Käufer gegen den Verkäufer Schadensersatzansprüche wegen einer Eigentumsverletzung haben, wenn diese Reifen später einen Unfallschaden an dem Fahrzeug selbst verursachen.

BGH, Urteil vom 05.07.1978 – VIII ZR 172/77

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Zur rechtlichen Beurteilung eines Agenturvertrags im Kfz-Handel

Zur rechtlichen Beurteilung eines Neuwagenkaufs, bei dem der Kraftfahrzeughändler den alten Wagen des Käufers in der Form „in Zahlung nimmt“, dass die Beteiligten einen Vermittlungsauftrag („Agenturvertrag“) über die Veräußerung des Altwagens abschließen.

BGH, Urteil vom 05.04.1978 – VIII ZR 83/77

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Zusammentreffen von formularmäßigem Gewährleistungsausschluss und Zusicherung der Unfallfreiheit

Schließt ein Gebrauchtwagenverkäufer seine Haftung für Sachmängel formularmäßig aus („wie besichtigt unter Ausschluss jeder Gewährleistung“) und sichert er dem Käufer zugleich die Unfallfreiheit des Fahrzeugs zu, so wird diese Zusicherung von dem Haftungsausschluss jedenfalls insoweit nicht erfasst, als es um das Recht des Käufers geht, die Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen.

BGH, Urteil vom 10.10.1977 – VIII ZR 110/76

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Aufklärungspflicht eines nach der Unfallfreiheit eines Fahrzeugs gefragten Gebrauchtwagenhändlers

Zur Aufklärungspflicht des als Abschlussvertreter auftretenden Gebrauchtwagenhändlers, der nach der Unfallfreiheit des Wagens gefragt worden ist.

BGH, Urteil vom 29.06.1977 – VIII ZR 43/76

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Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers – Untersuchung eines Fahrzeugs auf Mängel

Ein Gebrauchtwagenhändler ist in der Regel nicht verpflichtet, ein von ihm angekauftes Fahrzeug vor dem Weiterverkauf zu untersuchen. Es ist deshalb regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich ein Händler, der einen Mangel weder kannte noch für möglich hielt, auf einen mit dem Käufer vereinbarten Gewährleistungsausschluss beruft, obwohl er das mangelhafte Fahrzeug vor dem Verkauf weder untersucht noch den Käufer darüber aufgeklärt hat, dass eine Untersuchung des Fahrzeugs unterblieben ist.

BGH, Urteil vom 16.03.1977 – VIII ZR 283/75

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Jahrelange Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Taxi – Aufklärungspflicht

  1. Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, dass Nebenabreden und Zusicherungen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
  2. Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Taxi einen Mangel darstellen kann.

BGH, Urteil vom 12.05.1976 – VIII ZR 33/74

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Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers für Angaben zur Laufleistung bei einem Agenturgeschäft

Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.

BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74

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