Zur in sachlicher Weise nicht gerechtfertigten Anwendung des § 522 II 1 ZPO in einem „Dieselverfahren“.
BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 08.09.2025 – 2 BvR 1760/22
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Zur in sachlicher Weise nicht gerechtfertigten Anwendung des § 522 II 1 ZPO in einem „Dieselverfahren“.
BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 08.09.2025 – 2 BvR 1760/22
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