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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: 2013

Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Pkw – Verjährung

  1. Der Innenraum eines Pkw muss gegen das unkontrollierte Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Ist dies nicht der Fall, sondern dringt Regenwasser über eine undichte Karosserieverbindung in den Innenraum ein, liegt ein Sachmangel vor.
  2. Ob Mängelbeseitigungsversuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB) oder zu einem Neubeginn (§ 212 I Nr. 1 BGB) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die Versuche als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist keineswegs regelmäßig, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 – I-5 U 5/13

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Kein Schluss vom Zustand eines Fahrzugs auf dessen Laufleistung

Aus dem Zustand des Lenkrads, der Sitze, des Schalthebels und des gesamten – stark verschmutzen und verschlissenen – Innenraums eines Fahrzeugs darf nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs höher sein müsse als im Kaufvertrag angegeben.

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2013 – 3 U 751/13

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Abbruch einer eBay-Auktion wegen fehlender Angabe eines Mindestpreises

Wird eine eBay-Auktion abgebrochen, weil wegen eines Eingabe- oder eines Systemfehlers in dem Verkaufsangebot entgegen der Absicht des Anbieters kein Mindestpreis genannt wird, kommt kein Kaufvertrag mit dem im Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietenden zustande.

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 – 2 U 94/13

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„Abgelesener Tachostand“ als bloße Wissensmitteilung eines Kfz-Verkäufers

Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen der „abgelesene Tachostand“ vermerkt, liegt hinsichtlich der Laufleistung des Fahrzeugs weder eine positve noch eine negative Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor. Bei der Angabe handelt es sich vielmehr um eine bloße Wissenserklärung oder – besser – Wissensmitteilung, die erkennbar auf eine objektiv feststellbare und überprüfbare Information Bezug nimmt, deren Erklärungswert jedeoch beschränkt ist und für deren Richtigkeit der Verkäufer, was sich aus der Einschränkung „abgelesen“ ergibt, nicht einstehen will.

LG Offenburg, Urteil vom 25.10.2013 – 3 O 180/12
(nachfolgend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2015 – 14 U 158/13)

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Arglist durch Erklärung „ins Blaue hinein“ – Unfallfreiheit

  1. Ein Gebrauchtwagenverkäufer handelt arglistig, wenn er im Kaufvertrag „ins Blaue hinein“ erklärt, das Fahrzeug sei „lt. Vorbesitzer“ unfallfrei, obwohl der Vorbesitzer eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben und er selbst das Fahrzeug nicht untersucht hat.
  2. Von einem gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer, der sich trotz fehlender Angaben des Vorbesitzers zur Unfallfreiheit eines Fahrzeugs äußern will, ist zu verlangen, dass er das Fahrzeug entweder untersucht oder Informationen über bisherige Reparaturen des Fahrzeugs einholt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Hersteller des Fahrzeugs zugleich dessen erster und bisher einziger Besitzer ist und eine jederzeit abrufbare „Reparaturhistorie“ bereithält.

OLG Naumburg, Urteil vom 24.10.2013 – 1 U 44/13

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Grenzüberschreitender Kfz-Kauf in der EU – Gerichtsstand

Art. 15 I lit. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass das zum Ausrichten der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers eingesetzte Mittel, das heißt eine Internetseite, nicht kausal sein muss für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher. Liegt eine solche Kausalität vor, ist dies allerdings ein Indiz dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

EuGH (3. Kammer), Urteil vom 17.10.2013 – C-218/12 (Emrek/Sabranovic)

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Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung (§ 439 III BGB)

Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.

BGH, Urteil vom 16.10.2013 – VIII ZR 273/12

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Gewährleistungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung – Wasserschaden

Erklärt der Verkäufer eines gebrauchten Wohnmobils, indem er ein entsprechendes Kästchen im Kaufvertragsformular ankreuzt, das Fahrzeug habe in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Wasser- oder Feuchtigkeitsschaden erlitten, so liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor. Der Verkäufer haftet deshalb auch dann für einen bereits bei Übergabe des Wohnmobils vorhandenen Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden, wenn der Kaufvertrag einen – an sich wirksamen – Gewährleistungsausschluss enthält.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 01.10.2013 – 12 O 8990/12

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Unwirksame Haftungsbeschränkung in Gebrauchtwagen-Garantie

  1. In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Gebrauchtwagengarantie, die der Fahrzeugkäufer/Garantienehmer gegen Entgelt erwirbt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 17.10.2007 – VIII ZR 251/06, WM 2008, 263; Urt. v. 12.12.2007 – VIII ZR 187/06, WM 2008, 559; Urt. v. 06.07.2011 – VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).
  2. Für die Frage der Entgeltlichkeit der Garantie macht es keinen Unterschied, ob für die Garantie ein gesondertes Entgelt ausgewiesen wird oder ob der Käufer/Garantienehmer für das Fahrzeug und die Garantie einen Gesamtkaufpreis zu zahlen hat (Fortführung von Senat, Urt. v. 06.07.2011 – VIII ZR 293/10, NJW 2011, 3510).

BGH, Urteil vom 25.09.2013 – VIII ZR 206/12

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Erfüllungsort der Nacherfüllung beim Werkvertrag – Kfz-Reparatur

  1. Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist in den Fällen, in denen es – werkvertraglich – um die mangelhafte Reparatur eines Kraftfahrzeugs geht, regelmäßig an dem Ort anzusiedeln, an dem der Werkunternehmer zum Zeitpunkt der Entstehung des Schuldverhältnisses seine gewerbliche Niederlassung (§ 269 II BGB) hatte. Es ist Sache des Bestellers, dem Werkunternehmer das angeblich mangelhaft reparierte Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, damit der Werkunternehmer es überprüfen und die Berechtigung des Nacherfüllungsverlangens prüfen kann.
  2. Transportiert der Werkunternehmer das vermeintlich mangelhafte Fahrzeug selbst zu seiner Werkstatt und erweist sich das Nacherfüllungsverlangen als unberechtigt, hat der Besteller dem Werkunternehmer die diesem für den Transport des Fahreugs entstandenen Kosten zu ersetzten. Darauf, ob dieser Anspruch aus § 670 BGB oder aus §§ 677, 683 Satz 1, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) folgt oder ob es sich um einen bereicherungsrechtlichen Anspruch (§ 812 I 1 Fall 1 BGB) handelt, kommt es nicht an.

LG Saarbrücken, Urteil vom 20.09.2013 – 13 S 77/13

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