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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: 2010

Steuerrechtliche Einstufung eines Pickup-Fahrzeugs

  1. Die verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs als Lkw oder Pkw ist für die steuerrechtliche Einstufung (Kfz-Steuer) nicht bindend.
  2. Bei einem Fahrzeug (hier: einem Land Rover Defender 130 Crew Cab) handelt es sich ungeachtet der verkehrsrechtlichen Einstufung um einen Pkw, wenn die zur Personenbeförderung dienende Fläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.

FG Nürnberg, Urteil von 26.08.2010 – 6 K 489/09

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Rücktritt bei sich während der Fahrt selbst verstellendem Fahrersitz

Ein Neuwagen zum Preis von über 50.000 € weist einen Mangel auf, der den Käufer nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen zum Rücktritt berechtigt, wenn sich während der Fahrt der elektrisch einstellbare Fahrersitz immer wieder selbstständig verstellt.

LG Coburg, Urteil vom 25.08.2010 – 13 O 637/08

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Ersatz vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten

Ein Anspruch auf Ersatz der Kosten, die durch die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts entstandenen sind, kann sich aus Vertrag, Verzug, positiver Vertragsverletzung (§ 280 I BGB), culpa in contrahendo (§ 311 BGB) oder Geschäftsführung ohne Auftrag ergeben.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2010 – I-22 U 44/10

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Nutzungsersatz für Kapitalnutzung nur auf Grundlage des Nettokaufpreises

  1. Bei der Rückabwicklung eines Autokaufs kann der Käufer vom Verkäufer Nutzungsersatz für die Kapitalnutzung (Zinsen) nur auf der Grundlage des Nettokaufpreises verlangen, weil der Verkäufer die Mehrwertsteuer alsbald an das Finanzamt abzuführen hat und daraus demgemäß keine Nutzungen ziehen kann.
  2. Wird ein Autokauf wegen eines Mangels des Fahrzeugs rückabgewickelt, nachdem der Käufer das Fahrzeug eine Zeitlang genutzt hat, mindert sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (hier: für das Nachrüsten einer Zentralverriegelung) entsprechend der Nutzungsdauer oder der Laufleistung des Fahrzeugs.

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2010 – I-28 U 22/10

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„Serienfehler“ eines Kfz als Sachmangel – Einfrieren der Türen und Seitenscheiben

  1. Es stellt einen Sachmangel dar, der den Käufer eines neuen VW Golf VI zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann, wenn in den Türbereich des Fahrzeugs Wasser eindringt und dies bei Frost dazu führen kann, dass die Türen und Seitenscheiben einfrieren und sich allenfalls schwer öffnen lassen.
  2. Auch fahrzeugtypische Konstruktionsmängel („Serienfehler“) sind Sachmängel, wenn das Fahrzeug durch diese konstruktive Schwäche dem Qualitätsstandard vergleichbarer Fahrzeuge und damit der Markterwartung nicht entspricht. Vergleichsmaßstab ist der herstellerübergreifende Entwicklungsstand aller vergleichbaren Fahrzeuge.

LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10

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Fehlendes ESP als Sachmangel eines reimportierten Fahrzeugs

Dass Fahrzeuge ab der Kompaktklasse mit ESP ausgestattet sind, ist in Deutschland derart selbstverständlich, dass ein Käufer ohne besonderen Hinweis nicht damit rechnen muss, bei einem reimportierten Fahrzeug könnte dies nicht der Fall sein. Dies gilt umso mehr, wenn das Fahrzeug einer besonderen Ausstattungslinie angehört, die auch in Deutschland vertrieben wird. Denn der Kunde braucht nicht damit zu rechnen, dass innerhalb ein- und derselben Ausstattungslinie je nach Vertriebsland differenziert wird.

LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 – 5 O 97/10

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Kein Rücktrittsgrund bei falscher Anzahl der Vorbesitzer im Kfz-Kaufvertrag

Heißt es in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug habe einschließlich des Verkäufers drei Vorbesitzer gehabt, während es tatsächlich vier Vorbesitzer hatte, rechtfertigt das keinen Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag.

LG Hannover, Urteil vom 30.07.2010 – 16 O 355/09

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Undichtigkeit eines Pkw-Faltdachs

Treten an verschiedenen Stellen eines Pkw-Faltdachs Undichtigkeiten auf, die auf die Grundkonstruktion des Dachs zurückzuführen sind, so liegen nicht mehrere eigenständige Mängel vor. Vielmehr geht es um die Schließfunktion des Dachs insgesamt, deren Unzulänglichkeit sich in den verschiedenen Undichtigkeiten zeigt.

OLG Hamm, Urteil von 22.07.2010 – I-2 U 242/09

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Keine Anscheinsvollmacht bei kurzzeitiger Überlassung des Fahrzeugbriefs

  1. Verhandelt der Halter eines Kraftfahrzeugs mit einem angeblichen Kaufinteressenten über einen Erwerb des Fahrzeugs, so begründet es weder eine Anscheinsvollmacht noch eine Duldungsvollmacht, wenn der Halter den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) vorübergehend unbeaufsichtigt lässt und sich der angebliche Kaufinteressent unmittelbar anschließend mithilfe der Zulassungsbescheinigung gegenüber einem echten Kaufinteressenten als Vertreter des Fahrzeughalters ausgibt und das Fahrzeug veräußert.
  2. Zu den – hier verneinten – Voraussetzungen einer Haftung wegen des schuldhaften Nichtverhinderns vollmachtloser Vertretung unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.

OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2010 – I-28 U 2/10

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Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Da der Nacherfüllungsanspruch der modifizierte Erfüllungsanspruch ist, ist der Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht regelmäßig identisch mit dem ursprünglichen Leistungsort des durch den Kaufvertrag begründeten Primärleistungsanspruchs. Die Verkehrssitte und Treu und Glauben können allerdings im Einzelfall ein anderes Ergebnis fordern (im Anschluss an OLG München, Urt. v. 20.06.2007 – 20 U 2204/07).

OLG Koblenz, Urteil vom 16.07.2010 – 8 U 812/09

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