Zur Frage, nach welchen Gesichtspunkten die Höhe des Wertverlustes eines Kraftfahrzeugs gerichtlich zu schätzen ist, das nach zeitweiser Benutzung durch den Käufer vom Verkäufer aufgrund eines Vergleichs gegen ein neues Fahrzeug ausgetauscht worden ist.
BGH, Urteil vom 22.06.1983 – VIII ZR 91/82
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Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der entgangenen Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs (Nutzungsausfallschaden) kommt auch dann in Betracht, wenn der Schuldner lediglich aufgrund eines Kaufvertrags zur Übergabe des Fahrzeugs und des Fahrzeugbriefs verpflichtet war und hiermit in Verzug geraten ist (Fortführung von Senat, Urt. v. 14.07.1982 – VIII ZR 161/81, BGHZ 85, 11).
BGH, Urteil vom 15.06.1983 – VIII ZR 131/82
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