Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der als Vermittler auftretende Kraftfahrzeughändler als Sachwalter des Verkäufers selbst wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen dem Käufer gegenüber Ersatz des Vertrauensschadens schuldet (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 29.01.1975 – VIII ZR 101/73, BGHZ 63, 382).
BGH, Urteil vom 28.01.1981 – VIII ZR 88/80
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Der in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen vereinbarte Haftungsausschluss für Sachmängel ist nicht deshalb nichtig, weil der Verkäufer auf die Frage des Käufers nach früheren Unfällen den Wagen nicht untersucht, sondern wahrheitsgemäß erklärt hat, er wisse nichts von einem Unfall.
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Den Verkäufer trifft auch dann keine weitergehende Untersuchungspflicht, wenn ein neun Jahre altes Fahrzeug verkauft wird, das mehrere Voreigentümer hatte.
BGH, Urteil vom 21.01.1981 – VIII ZR 10/80
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