- Der Käufer eines Neuwagens darf erwarten, dass das Fahrzeug die gesetzlich vorgegebenen Emissionswerte nicht nur deshalb (scheinbar) einhält, weil die für die Abgaskontrollanlage zuständige Software so manipuliert wurde, dass sie die Entstehung von Stickoxiden unzulässig reduziert, sobald sie eine Prüfungssituation erkennt. Ein Fahrzeug mit dergestalt manipulierter Software ist deshalb mangelhaft i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB.
- Ein Mangel eines Neuwagens, der sich mit einem Kostenaufwand von weniger als 100 € beseitigen lässt und die Nutzbarkeit des Fahrzeugs in keiner Weise einschränkt, berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
LG Münster, Urteil vom 14.03.2016 – 011 O 341/15