Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: Schadensersatz

Keine Festsetzung der Abstellkosten für einen zurückzugebenden Pkw

Kosten, die einem Kfz-Käufer nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag für die Verwahrung des Zug um Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises herauszugebenden Fahrzeugs entstehen (z. B. eine Stellplatzmiete), sind keine Kosten des Rechtsstreits i. S. des § 91 ZPO. Sie können deshalb nicht im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden. Vielmehr hat der Käufer allenfalls einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten, den er notfalls einklagen muss.

OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2015 – 17 W 320/14

Mehr lesen »

Keine Verweigerung der Nachbesserung trotz (zunächst) nur provisorischer Mangelbeseitigung

  1. Wie der Verkäufer einen Sachmangel im Wege der Nachbesserung beseitigt, bleib grundsätzlich ihm überlassen; entscheidend ist der Erfolg, also die vollständige und nachhaltige Beseitigung des Mangels.
  2. An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i. S. von § 281 II Fall 1, § 323 II Nr. 1 BGB sind strenge Anforderungen zu stellen. Sie sind nur erfüllt, wenn der Schuldner eindeutig zum Ausdruck bringt, er werde seinen Vertragspflichten nicht nachkommen. Es müssen Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Schuldner bewusst und endgültig die Erfüllung seiner Vertragspflichten ablehnt und es damit ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung wird umstimmen lassen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 21.12.2005 – VIII ZR 49/05, juris Rn. 25). Dementsprechend verweigert ein Verkäufer eine Nachbesserung nicht schon dann i. S. von § 281 II Fall 1, § 323 II Nr. 1 BGB ernsthaft und endgültig, wenn er (zunächst) beabsichtigt, einen Mangel – möglicherweise – nur provisorisch zu beseitigen. Das gilt umso mehr, wenn der Verkäufer für den Fall, dass der Mangel durch die beabsichtigen Maßnahmen (hier: Abdichtung eines Scheinwerfers mit Silikon) nicht vollständig und nachhaltig beseitigt wird, weitergehende Maßnahmen (hier: Austausch des Scheinwerfers) ankündigt.
  3. Dem Käufer kann zwar ein zweiter Nachbesserungsversuch unzumutbar i. S. § 440 Satz 1 Fall 3 BGB sein, wenn dem Verkäufer beim ersten Nachbesserungsversuch gravierende Fehler unterlaufen sind oder der erste Nachbesserungsversuch von vornerein nicht auf eine nachhaltige, sondern nur auf eine provisorische Mangelbeseitigung angelegt war (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 18.04.2013 – 4 U 52/12, juris Rn. 33). Dass ein Verkäufer (zunächst) eine – möglicherweise – nur provisorische Mangelbeseitigung beabsichtigt, rechtfertigt es aber nicht, ihm gar keinen Nachbesserungsversuch zu gewähren. Dies gilt umso mehr, wenn der Verkäufer bereit ist, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, falls der erste Nachbesserungsversuch fehlschlägt.

AG Obernburg a. M., Urteil vom 12.02.2015 – 1 C 363/14

Mehr lesen »

(Keine) Haftung eines Kfz-Sachverständigen für Gutachten

Ein Kfz-Sachverständiger darf sich bei der Prüfung, ob ein Gebrauchtwagen über Airbags verfügt und diese funktionstüchtig sind, auf die Airbag-Kontrollleuchte und ein spezielles Diagnosegerät verlassen. Fahrzeugteile muss er schon deshalb nicht demontieren, weil sich auch dann – da es Airbag-Attrappen gibt – nicht sagen lässt, ob die verbauten Airbags tatsächlich funktionieren. Eine Funktionsprüfung ist vielmehr nur durch Auslösen der Airbags möglich.

LG Darmstadt, Urteil vom 21.01.2015 – 25 S 89/14

Mehr lesen »

Anspruch auf Kapitalnutzungsersatz nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Hat ein Kfz-Verkäufer aus dem Kaufpreis, den er dem Käufer wegen eines wirksamen Rücktritts vom Kaufvertrag erstatten muss, Nutzungen gezogen, das heißt Zinsen erwirtschaftet, ist er dem Käufer zur Herausgabe dieser Nutzungen bzw. zum Ersatz ihres Wertes verpflichtet (§ 346 I, II 1 BGB). Soweit dieser Herausgabe- bzw. Ersatzanspruch reicht, hat der Käufer keinen – inhaltlich identischen – Anspruch auf Verzugszinsen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2014 – I-3 U 29/14

Mehr lesen »

Keine Nacherfüllungsverweigerung bei verweigerter Kostenübernahmeerklärung

  1. Ein taugliches Nacherfüllungsverlangen muss auch die Bereitschaft des Käufers umfassen, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist deshalb nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm am Erfüllungsort der Nacherfüllung die Gelegenheit zu einer entsprechenden Untersuchung gegeben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 19.12.2012 – VIII ZR 96/12 Leitsatz 1 und Rn. 24).
  2. Ein Verkäufer verweigert eine Nachbesserung (§ 439 I Fall 1 BGB) nicht i. S. von § 281 II Fall 1, § 323 II Nr. 1 BGB ernsthaft und endgültig, wenn er sich trotz einer entsprechenden Aufforderung des Käufers nicht bereit erklärt, die Kosten zu tragen, die der Käufer für die Instandsetzung der Kaufsache durch einen Dritten aufwenden muss, also keine Kostenübernahmeerklärung abgibt.

AG Köpenick, Urteil vom 14.08.2014 – 9 C 6/14

Mehr lesen »

Geringe Farbabweichung bei Neuwagen als Sachmangel (R)

  1. Ein Neuwagen, der in der Farbe „Track-Grau Metallic“ bestellt wurde, aber in der Farbe „Pirineos Grau“ geliefert wird, ist mangelhaft (§ 434 I 1 BGB), obwohl es sich bei „Pirineos Grau“ ebenfalls um eine graue Metallicfarbe handelt. Die Beschaffenheitsvereinbarung, die die Parteien des Kaufertrages getroffen haben, erschöpft sich nämlich nicht in der Grundfarbe „Grau“ bzw. „Grau Metallic“, sondern umfasst auch die Nuancen, die gerade der Farbton „Track-Grau“ beinhaltet.
  2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Neuwagenhändlers, wonach eine „Abweichung im Farbton sowie Änderung des Lieferumfangs … während der Lieferzeit vorbehalten“ bleiben, „sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind“, ist wegen eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

LG Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014 – 1 S 66/14

Mehr lesen »

Verkauf eines geerbten Pkw – Schadensersatz

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens schuldet nach einem wirksamen mangelbedingten Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag neben der Rückgewähr des Kaufpreises nur dann Schadensersatz, wenn ihn hinsichtlich der Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs ein Verschulden trifft. Daran kann es fehlen, wenn der Verkäufer das Fahrzeug geerbt und deshalb keine Kenntnis von der Mangelhaftigkeit gehabt hat. Das Wissen des Erblassers muss er sich nicht – auch nicht über § 1922 BGB – zurechnen lassen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 05.06.2014 – 5 U 408/14

Mehr lesen »

Erstattung der Kosten für ein Privatgutachten

  1. § 439 II BGB erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstandes aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären.
  2. Stehen der Mangel und die Mangelverantwortlichkeit des Verkäufers fest, besteht der Erstattungsanspruch für die „zum Zwecke der Nacherfüllung“ aufgewandten Sachverständigenkosten auch dann fort, wenn der Käufer später zur Minderung übergeht.

BGH, Urteil vom 30.04.2014 – VIII ZR 275/13

Mehr lesen »

Ersatz des mangelbedingten Minderwerts bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten

  1. Stellen sich die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten als unverhältnismäßig dar, so kann der Käufer vom Verkäufer nur Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Sache verlangen.
  2. Ob die Kosten unverhältnismäßig sind, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der in § 439 III BGB genannten Kriterien festzustellen.
  3. Für die Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten kommt es auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer an. Stellt sich während deren Ausführung heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde bzw. fortgeführt hätte.

BGH, Urteil vom 04.04.2014 – V ZR 275/12

Mehr lesen »

Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern

  1. Zur Abgrenzung von Kaufvertrag und Werklieferungsvertrag (hier: Lieferung von Aluminium-Profilleisten in einem bestimmten Farbton durch einen Fachgroßhändler für Baubedarf).
  2. Beim Kaufvertrag ist der vom Verkäufer eingeschaltete Hersteller der Kaufsache nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers; gleiches gilt gemäß § 651 Satz 1 BGB beim Werklieferungsvertrag, wenn der Lieferant einen Dritten mit der Bearbeitung der Sache betraut (Bestätigung von BGHZ 48, 121).

BGH, Urteil vom 02.04.2014 – VIII ZR 46/13

Mehr lesen »