„Endpreis“ i. S. des § 8 III EStG ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte.
BFH, Urteil vom 26.07.2012 – VI R 30/09
„Endpreis“ i. S. des § 8 III EStG ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte.
BFH, Urteil vom 26.07.2012 – VI R 30/09
Die unverbindliche Preisempfehlung eines Automobilherstellers ist jedenfalls seit dem Jahr 2003 keine geeignete Grundlage, den lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil eines Personalrabatts für sogenannte Jahreswagen zu bewerten.
BFH, Urteil vom 17.06.2009 – VI R 18/07
Ein von einem Kraftfahrzeughändler als „Jahreswagen“ verkauftes Gebrauchtfahrzeug entspricht regelmäßig nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn zwischen der Herstellung und der Erstzulassung mehr als zwölf Monate liegen.
BGH, Urteil vom 07.06.2006 – VIII ZR 180/05