Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Tag: Garantie

Kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und Ansprüche aus einer Garantie beruhen nicht auf „demselben Grund“ i. S. von § 213 BGB

Zwei Ansprüche beruhen auf „demselben Grund“ i. S. von § 213 BGB, wenn sie aus demselben, durch das Anspruchsziel geprägten Lebenssachverhalt abgeleitet sind, der die Grundlage für das Entstehen der beiden Ansprüche darstellt; der Anspruchsgrund muss „im Kern“ identisch sein. Hieran fehlt es im Verhältnis zwischen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen einerseits und Ansprüchen aus einer daneben abgeschlossenen (Haltbarkeits-)Garantie andererseits (Fortführung von Senat, Urt. v. 29.04.2015 – VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151).

BGH, Urteil vom 27.09.2017 – VIII ZR 99/16

Mehr lesen »

Begrenzung von Garantieleistungen in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter – BikeGarantie

  1. Eine vorformulierte Klausel in einem Garantievertrag, die die Leistungspflicht des Garantiegebers auf die Zahlung von höchstens 1.250 € begrenzt, falls ein gebraucht erworbenes Motorrad bei Eintritt des Garantiefalls gerechnet vom Datum der Erstzulassung an älter als sieben Jahre ist, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB.
  2. Die entsprechende Klausel wäre allerdings ohnehin nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers nach § 307 I 1 BGB unwirksam. Vielmehr ist es sachgerecht, Garantieleistungen in Abhängigkeit vom Fahrzeugalter der Höhe nach zu begrenzen, da die Wahrscheinlichkeit, dass der Garantiefall eintritt, mit zunehmendem Fahrzeugalter steigt und während der Garantiezeit durchaus mehrere Garantiefälle eintreten können.

LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2016 – 9 S 3/16

Mehr lesen »

Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 1 BGB)

  1. Nach einem (wirksamen) mangelbedingten Rücktritt des Käufers von einem beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrag sind die gegenseitigen Rückgewährpflichten dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet (im Anschluss an BGH, Urt. v. 09.03.1983 – VIII ZR 11/82, BGHZ 87, 104 [109 ff.] = NJW 1983, 1479).
  2. Haben der Verkäufer und der Käufer eines Gebrauchtwagens eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) des Inhalts getroffen, dass für das Fahrzeug eine „Werksgarantie“ (= Herstellergarantie) bestehe, dann liegt ein Mangel vor, wenn der Fahrzeughersteller mangels Wartung des Fahrzeugs nach Herstellervorgaben keine Garantieleistungen erbringen muss. Dass der Hersteller möglicherweise Garantieleistungen aus Kulanz erbringen würde, ändert daran nichts.
  3. Erklärt der Inhaber einer Kfz-Fachwerkstatt beim Verkauf eines Gebrauchtwagens, ein (Transport-)Schaden des Fahrzeugs sei „repariert“ worden, so ist diese Erklärung gemäß §§ 133, 157 BGB regelmäßig dahin auszulegen, dass eine fachgerechte Reparatur erfolgt ist. Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn ausdrücklich von einer provisorischen Reparatur die Rede ist.
  4. Dass der Käufer dem Verkäufer bei der Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags für jeden mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung schuldet (§§ 346 I, II 1 Nr. 1 BGB), hat das Gericht in einem „Rücktrittsprozess“ schon dann zu berücksichtigen, wenn sich aus dem unstreitigen Sachverhalt entsprechende Anknüpfungstatsachen ergeben.

LG Zweibrücken, Urteil vom 04.11.2016 – 1 O 114/16
(nachfolgend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.12.2017 – 1 U 186/16)

Mehr lesen »

Fehlen der Herstellergarantie als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

  1. Der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz an die Stelle des § 459 BGB a.F. getretene § 434 BGB geht von einem wesentlich weiteren Sachmangelbegriff aus, sodass auf diese Vorschrift die enge Beschaffenheitsdefinition des § 459 I BGB a.F. nicht mehr angewendet werden kann.
  2. Als Beschaffenheit einer Kaufsache i. S. von § 434 I BGB sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (Anschluss an BGH, Urt. v. 19.04.2013 – V ZR 113/12, NJW 2013, 1948 Rn. 15; Urt. v. 30.11.2012 – V ZR 25/12, NJW 2013, 1671 Rn. 10; Fortführung von Senat, Beschl. v. 26.08.2014 – VIII ZR 335/13, juris Rn. 17).

BGH, Urteil vom 15.06.2016 – VIII ZR 134/15
(vorangehend: OLG München, Beschluss vom 13.05.2015 – 21 U 4559/14)

Mehr lesen »

Beschränkung einer Neuwagengarantie auf Nachbesserungsansprüche (R)

Eine Neuwagengarantie für Material- und Herstellungsfehler, die der Fahrzeughersteller einem Käufer unentgeltlich gewährt, kann auf Nachbesserungsansprüche des Käufers beschränkt werden und Schadensersatzansprüche wegen einer im Rahmen der Garantie nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Nachbesserung ausschließen.

OLG Köln, Urteil vom 02.06.2016 – 21 U 20/15

Mehr lesen »

Audi-Neuwagengarantie und VW-Abgasskandal – Passivlegitimation

Die Audi-Neuwagengarantie verpflichtet nur die AUDI AG als Fahrzeugherstellerin, aber nicht ihre Servicepartner. Der Käufer eines Neuwagens, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann deshalb von einem Audi-Servicepartner unter Berufung auf die Neuwagengarantie weder die Beseitigung des seinem Fahrzeug möglicherweise anhaftenden Mangels noch die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen.

LG Braunschweig, Urteil vom 24.05.2016 – 8 O 129/16

Mehr lesen »

Kein pauschaler Ausschluss von Garantieansprüchen wegen Missachtung der Betriebsanleitung – Gebrauchtwagengarantie

  1. Eine vorformulierte Klausel in einem Gebrauchtwagengarantievertrag, wonach ein Garantieanspruch – unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden – nur besteht, wenn die Hinweise des Fahrzeugherstellers in der zum Fahrzeug gehörenden Betriebsanleitung beachtet wurden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam.
  2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Garantienehmer Vorgaben der Betriebsanleitung missachtet hat, trifft den Garantiegeber, wenn eine Missachtung der Vorgaben dazu führen soll, dass der Garantiegeber „von der Entschädigungspflicht befreit“ wird (im Anschluss an OLG Nürnberg, Urt. v. 22.08.2003 – 13 U 1041/03).

OLG München, Urteil vom 23.03.2016 – 3 U 1178/14

Mehr lesen »

Zulässige Beschränkung einer Neuwagengarantie auf Nachbesserungsansprüche

Inhalt und Reichweite einer Neuwagengarantie für Material- und Herstellungsfehler, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer unentgeltlich gewährt, kann der garantiegebende Hersteller grundsätzlich frei bestimmen. Die Garantie darf deshalb auf einen Nachbesserungsanspruch des Käufers beschränkt werden und Schadensersatzansprüche des Käufers wegen einer im Rahmen der Garantie nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Nachbesserung ausschließen.

LG Köln, Urteil vom 05.11.2015 – 15 O 76/15
(nachfolgend: OLG Köln, Urteil vom 02.06.2016 – 21 U 20/15)

Mehr lesen »

Fehlen der Herstellergarantie ist kein Sachmangel

Ein Gebrauchtwagen, der unter Hinweis auf eine noch bestehende Herstellergarantie verkauft wird, ist nicht deshalb sachmangelhaft, weil eine Herstellergarantie tatsächlich nicht mehr besteht.

OLG München, Urteil vom 13.05.2015 – 21 U 4559/14
(nachfolgend: BGH, Urteil vom 15.06.2016 – VIII ZR 134/15)

Mehr lesen »

Keine Verweigerung der Nachbesserung bei Verweis auf eine Gebrauchtwagengarantie

Ein Kfz-Händler, der auf eine Mängelrüge des Käufers reagiert, indem er den Käufer auf die Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagengarantie verweist, verweigert eine Nachbesserung nicht i. S. des § 323 II Nr. 1 BGB ernsthaft und endgültig.

LG Duisburg, Urteil vom 12.01.2015 – 4 O 145/14
(nachfolgend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – I-3 U 12/15)

Mehr lesen »