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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Gebrauchtwagen

Erheblichkeit eines Mangels trotz geringer Beseitigungskosten

  1. Auch wenn die Kosten für die Beseitigung eines Mangels weniger als 1 % des Kaufpreises (hier: 0,21 %) betragen, ist dieser Mangel nicht unerheblich i. S. des § 323 V 2 BGB, wenn er zu einer erheblichen Funktionsbeeinträchtigung führt.
  2. Die zu erwartende Laufleistung moderner Dieselfahrzeuge beträgt 250.000 Kilometer.

LG Bremen, Urteil vom 28.01.2013 – 2 O 1795/11

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Haftung für die Unfallfreiheit eines in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens

Zur Haftung des Käufers für die Unfallfreiheit des bei einem Ankauf von einem Autohändler in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagens.

BGH, Urteil vom 19.12.2012 – VIII ZR 117/12
(vorhergehend: OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 21.03.2012 – 15 U 258/10)

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Angabe der Laufleistung im Kfz-Kaufvertrag – Wissensmitteilung

  1. Wird im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen dessen Laufleistung mit der Einschränkung „soweit dem Verkäufer bekannt“ genannt, liegt lediglich eine Wissensmitteilung vor, auf die Gewährleistungsrechte nicht gestützt werden können.
  2. Es gehört zur üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB), dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs nicht erheblich vom angezeigten Kilometerstand abweicht.

OLG Hamm, Urteil vom 11.12.2012 – 28 U 80/12

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Erfüllungsort und Gerichtsstand nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Eine auf Rückzahlung des Kaufpreises, Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache, gerichtete Klage kann der vom Kaufvertrag zurückgetretene Käufer gemäß § 29 ZPO an dem Ort erheben, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet, da die Sache an diesem Ort – dem „Austauschort“ – zurückzugewähren ist.
  2. Will der Käufer, der einen Gebrauchtwagen von privat erwirbt, eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs haben, muss er sich diese regelmäßig ausdrücklich vom Verkäufer geben lassen. Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für eine bestimmte Eigenschaft des Fahrzeugs einstehen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, NJW 2007, 1346).

LG Bonn, Urteil vom 20.11.2012 – 18 O 169/12

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Angabe der Laufleistung im Inserat eines Händlers

Ein Gebrauchtwagenhändler, der in einem Inserat die Laufleistung eines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs ohne Einschränkungen angibt (hier: „137.800 km“), muss sich an dieser Angabe auch dann festhalten lassen, wenn die Laufleistung in einem später geschlossenen Kaufvertrag nicht mehr erwähnt wird. Denn die ursprüngliche Angabe ist konkludent Inhalt des Kaufvertrags geworden.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2012 – I-3 W 228/12

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Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Wohnmobil

Mietwagenkosten für Wohnmobile sind keine taugliche Bemessungsgrundlage für eine vom Käufer nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu leistende Nutzungsentschädigung. Es erscheint auch nicht sachgerecht, bei der Berechnung des Nutzungsvorteils allein auf die Kilometerleistung abzustellen; denn Wohnmobile werden in mehr oder weniger erheblichem Umfang auch während der Standzeiten benutzt. Abzustellen ist deshalb auf die voraussichtliche Lebensdauer des Fahrzeugs, nicht auf die mutmaßliche Gesamtlaufleistung.

OLG München, Urteil vom 24.10.2012 – 3 U 297/11
(vorhergehend: LG Traunstein, Urteil vom 14.12.2010 – 7 O 3837/09)

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Geruchsbelästigung als erheblicher Mangel eines Gebrauchtwagens

  1. Fahrzeuguntypische Geruchsemissionen können bei einem Gebrauchtwagen einen Mangel darstellen, denn der Käufer eines Gebrauchtwagens darf grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug frei von anomalen Geruchsbelästigungen ist.
  2. Der Käufer eines „jungen“ Gebrauchtwagens der Oberklasse, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufleistung von unter 1.000 km aufweist, darf erwarten, dass im Innenraum des Fahrzeugs – und sei es auch nur zeitweise – kein anomaler („gummiähnlicher“) Geruch wahrzunehmen ist.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 – 1 U 475/11-141

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Falsche Angabe der Anzahl der Vorbesitzer in Kfz-Kaufvertrag

Im Gebrauchtwagenhandel macht es für die Kaufentscheidung eines potenziellen Käufers einen beträchtlichen Unterschied, ob ein Fahrzeug einen oder drei Vorbesitzer hatte. Deshalb ist zu verlangen, dass die Angaben im Kaufvertrag mit denen im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) objektiv übereinstimmen. Tun sie das nicht, weil das Fahrzeug nicht – wie im Vertrag angegeben – einen, sondern drei Vorbesitzer hatte, liegt ein Sachmangel vor (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB).

OLG Naumburg, Urteil vom 14.08.2012 – 1 U 35/12
(vorhergehend: LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2012 – 2 O 126/09)

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Erheblicher Mangel bei „Phantomanzeigen“ des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens

  1. Gibt der Käufer eines Fahrzeugs bei dem Verkäufer ein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung, liegen auch dann nicht zwei grundsätzlich selbstständige Kaufverträge vor, wenn zwei getrennte Vertragsurkunden unterzeichnet werden. Es besteht vielmehr ein einheitlicher Kaufvertrag über das zu erwerbende Fahrzeug mit einer dem Käufer durch die Inzahlunggabe seines gebrauchten Fahrzeugs eingeräumten Ersetzungsbefugnis (im Anschluss an BGH, Urt. v. 30.11.1983 – VIII ZR 190/82).
  2. Tritt der Käufer aufgrund eines Sachmangels des von erworbenen Fahrzeugs von diesem einheitlichen Kaufvertrag zurück, hat er keinen Anspruch darauf, dass ihm der Verkäufer den durch die Inzahlungnahme gleichsam gewährten Anrechnungspreis auszahlt. Der Verkäufer hat vielmehr lediglich den tatsächlich gezahlten Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) zu erstatten und das in Zahlung genommene Altfahrzeug zurückzugeben.
  3. Die Rückgabe des in Zahlung genommenen Fahrzeugs ist nicht schon dann unmöglich, wenn der Verkäufer es veräußert hat. Dieser Umstand verpflichtet den Verkäufer lediglich, sich um die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs zu bemühen. Unmöglichkeit liegt erst vor, wenn der Verkäufer – der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast folgend – darlegen kann, dass er nicht in der Lage ist, das in Zahlung gegebene Fahrzeug zurückzuerwerben oder ein Rückerwerb mit einem grob unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.
  4. Ein Fahrzeug, dessen Bordcomputer tatsächlich nicht bestehende Störungen am Getriebe des Fahrzeugs anzeigt („Phantomanzeigen“), weist einen nicht unerheblichen Mangel auf. Denn der Käufer kann eine entsprechende Anzeige nicht ignorieren und weiterfahren, weil dies bei einer im Einzelfall berechtigen Fehlermeldung einen erheblichen Fahrzeugschaden zur Folge haben könnte. Es ist dem Käufer indes nicht zuzumuten, bei jeder Fehlermeldung des Bordcomputers anzuhalten oder umgehend eine Werkstatt aufzusuchen, um festzustellen, ob es sich um eine „Phantomanzeige“ handelt oder nicht.
  5. Bei einem hochwertigen und preisintensiven Fahrzeug (hier: Land Rover Range Rover) ist regelmäßig eine Gesamtlaufleistung von 250.000 km zu erwarten.

LG Koblenz, Urteil vom 28.06.2012 – 1 O 447/10

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Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag – Unfallwagen

  1. Ein Mangel, der darin besteht, dass ein Gebrauchtwagen ein „Unfallwagen“ ist, kann nicht behoben werden. Der Käufer muss dem Verkäufer deshalb keine Frist zur Nacherfüllung setzen, bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
  2. Aufwendungsersatz nach § 248 BGB muss der Schuldner nur Zug um Zug gegen Herausgabe des durch die Aufwendungen Erlangten (hier: Winterreifen) ersetzen, weil der Gläubiger sonst überkompensiert würde.
  3. Nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag ist der Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises mit dem Anspruch des Verkäufers auf Ersatz der gezogenen Nutzungen gemäß § 346 I, II BGB zu saldieren.

LG Hamburg, Urteil vom 22.06.2012 – 323 O 230/10

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