Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.
BGH, Urteil vom 04.05.2021 – VI ZR 81/20
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Der Schaden, den der Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs erlitten hat, entfällt nicht dadurch, dass er das Fahrzeug weiterveräußert. Denn dieser Schaden liegt im Abschluss des ungewollten Kaufvertrags über das Fahrzeug; er wird durch dessen Veräußerung allenfalls zum Teil kompensiert.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2021 – 17 U 31/20
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