Zur Zurechnung des Wissens, das ein früherer, inzwischen verstorbener Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG beim Ankauf eines Fahrzeuges erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.
BGH, Urteil vom 17.05.1995 – VIII ZR 70/94