Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler an einen Nichtkaufmann verstößt die umfassende Freizeichnungsklausel „gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluss jeder Gewährleistung“ nicht gegen die Generalklausel des § 9 AGBG.
BGH, Urteil vom 11.06.1979 – VIII ZR 224/78