Zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhändler, dem ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt wird.
BGH, Urteil vom 23.05.1966 – VIII ZR 60/64
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Zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs durch einen Gebrauchtwagenhändler, dem ein gefälschter Kraftfahrzeugbrief vorgelegt wird.
BGH, Urteil vom 23.05.1966 – VIII ZR 60/64
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