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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Zulässige Beschränkung einer Neuwagengarantie auf Nachbesserungsansprüche

Inhalt und Reichweite einer Neuwagengarantie für Material- und Herstellungsfehler, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer unentgeltlich gewährt, kann der garantiegebende Hersteller grundsätzlich frei bestimmen. Die Garantie darf deshalb auf einen Nachbesserungsanspruch des Käufers beschränkt werden und Schadensersatzansprüche des Käufers wegen einer im Rahmen der Garantie nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Nachbesserung ausschließen.

LG Köln, Urteil vom 05.11.2015 – 15 O 76/15
(nachfolgend: OLG Köln, Urteil vom 02.06.2016 – 21 U 20/15)

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Schadensersatz wegen eines Mangels – Verweigerung der Nacherfüllung

  1. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels Schadensersatz zu verlangen, setzt regelmäßig voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (§ 437 Nr. 3 BGB i. V. mit §§ 280 I, III, 281 I BGB).
  2. Eine Frist zur Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer zwar unter anderem dann ausnahmsweise nicht setzen, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 281 II Fall 1 BGB). Dafür genügt aber nicht schon das bloße Bestreiten eines Mangels oder eines Anspruchs. Erforderlich ist vielmehr, dass der Verkäufer unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seiner Pflicht zur Nacherfüllung unter keinen Umständen nachkommen werde, sodass ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Fristsetzung wird umstimmen lassen.

LG Wuppertal, Urteil vom 04.09.2015 – 5 O 173/15

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Pauschaler Schadensersatz wegen der Nichtabnahme eines Wohnmobils

  1. Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Verkäufers, die es dem Händler erlaubt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises zu verlangen, wenn der Käufer ein bestelltes Neufahrzeug vertragswidrig nicht abnimmt, ist nicht zu beanstanden, wenn dem Kunden gemäß § 309 Nr. 5 lit. b BGB ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
  2. Dass der Händler ein bestelltes, aber vertragswidrig nicht abgenommenes Neufahrzeug – wenn auch zu einem geringeren als dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis – an einen Dritten veräußern konnte, ist nicht schadensmindernd zu berücksichtigen. Denn es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Dritte sich für ein anderes Neufahrzeug entschieden hätte, wenn der Erstkäufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hätte, und dieses Zusatzgeschäft dem Händler entgangen ist.

OLG Hamm, Urteil vom 27.08.2015 – 28 U 159/14

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Schadensersatz nach Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag

  1. Tritt der Verkäufer wirksam vom Kaufvertrag zurück, weil der Käufer den Kaufpreis teilweise nicht gezahlt hat, darf er weder den bereits empfangenen Teil des Kaufpreises behalten, noch steht dem Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung in Höhe des Restkaufpreises zu. Denn wegen des Rücktritts ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln, sodass der Verkäufer – der ja die Kaufsache zurückerhält – nur dann einen Schaden erleidet, wenn er beim Verkauf einen Gewinn erzielt hätte.
  2. Ein Gläubiger, der dem Schuldner nach § 323 I BGB eine Frist zur Leistung oder zur Nacherfüllung setzt, kann zugleich den Rücktritt vom Vertrag für den Fall erklären, dass die Leistung bzw. die Nacherfüllung ausbleibt.

OLG Naumburg, Urteil vom 24.08.2015 – 1 U 37/15

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Kein Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen nicht ermittelbarem Wiederbeschaffungswert – „Tachomanipulation“

Nach einem Verkehrsunfall scheidet ein Schadensersatzanspruch wegen der Beschädigung eines Kraftfahrzeugs aus, wenn ein Sachverständiger den Wiederbeschaffungswert dieses Fahrzeugs deshalb nicht ermitteln könnte, weil infolge einer „Tachomanipulation“ völlig unklar ist, welche Laufleistung das Fahrzeug aufweist.

AG Bochum, Urteil vom 14.08.2015 – 47 C 55/15

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Amtshaftung wegen unsachgemäß durchgeführter Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO

  1. Die nach § 29 StVZO durchzuführende Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeugs dient ausschließlich der Sicherheit im Kraftfahrzeugverkehr. Ein späterer Käufer des untersuchten Fahrzeugs ist in seinen Vermögensinteressen nicht geschützt.
  2. Ein „Amtsmissbrauchs“ ist eine besondere Amtspflichtverletzung i. S. des § 839 BGB, die selbstständig neben die (behauptete) Verletzung der Amtspflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO treten kann. Liegt ein Fall des „Amtsmissbrauchs“ vor, so ist – wie etwa beim Begehen einer Straftat durch den Amtsträger – Dritter i. S. des § 839 I 1 BGB jeder von diesem Missbrauch Betroffene.

OLG Koblenz, Urteil vom 30.07.2015 – 1 U 232/15

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Kein Ausspähen persönlicher Daten beim Land Rover Discovery

  1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Käufer bei der (unberechtigten) Nichtabnahme eines Neuwagens Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises leisten muss, ist wirksam, wenn dem Käufer gemäß § 309 Nr. 5b BGB der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
  2. Der Käufer eines Land Rover Discovery kann dessen Abnahme und Bezahlung nicht erfolgreich wegen der Befürchtung verweigern, das Fahrzeug verfüge über – tatsächlich nicht vorhandene – Vorrichtungen zur unzulässigen permanenten Speicherung und Ausspähung persönlicher Daten des Nutzers.

OLG Hamm, Beschuss vom 02.07.2015 – 28 U 46/15
(nachfolgend: OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2015 – 28 U 46/15)

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Keine Eigentumsvermutung (§ 1006 I 1 BGB) bei nicht nachvollziehbarer Schilderung des Besitzerwerbs

Enthält die Schilderung eines Schadensersatz begehrenden Klägers, wie er Besitzer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs geworden ist, keinerlei Anhaltspunkte, die dem Prozessgegner die Prüfung ermöglichen, ob der Vortrag des Klägers der Wahrheit entspricht, wird nicht gemäß § 1006 I 1 BGB vermutet, dass der Kläger Eigentümer des verunfallten Fahrzeugs ist.

OLG Koblenz, Urteil vom 01.06.2015 – 12 U 991/14

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Irrtümliche Erstzulassung eines Neuwagens auf einen Dritten

Wird ein Neuwagen aufgrund eines Versehens des Verkäufers nicht auf den Käufer, sondern auf einen unbekannten Dritten erstzugelassen, muss der Verkäufer dem Käufer den dadurch eingetretenen Wertverlust ersetzen.

AG München, Urteil vom 22.04.2015 – 242 C 17305/14

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Schadensersatz nach Einbau eines ungeeigneten Turboladers

  1. Baut der Inhaber einer freien Kfz-Werkstatt in einen Audi TT Roadster 1.8 quattro einen für dieses Fahrzeug nicht geeigneten Turbolader ein, macht er sich zwar grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Bei der Bemessung des Schadensersatzanspruchs kann indes nicht darauf abgestellt werden, welchen Kostenaufwand die Anschaffung und der Einbau eines originalen Audi-Turboladers verursachen, wenn der Werkstattinhaber lediglich zum Einbau eines geeigneten Turboladers verpflichtet war.
  2. Ein Geschädigter muss sich zwar eine Kürzung oder einen Ausschluss seines Schadensersatzanspruchs gefallen lassen, wenn er es schuldhaft unterlässt, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug (hier: einen Audi TT Roadster 1.8 quattro) abmeldet und einen in Anschaffung und Nutzung günstigeren Pkw (hier: einen Fiat Punto) erwirbt. Auch darf der Geschädigte, bevor er sein Fahrzeug reparieren lässt, den Ausgang eines selbstständigen Beweisverfahrens abwarten, weil ihm andernfalls ein Beweisverlust droht.

OLG Koblenz, Urteil vom 17.03.2015 – 3 U 655/14

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