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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Getriebe

Kein Mangel bei herstellerbedingt hochdrehendem Getriebe

Mangels einer besonderen Vereinbarung schuldet ein Neuwagenverkäufer ein Fahrzeug mit einem Getriebe, wie es – auch unter Berücksichtigung regelmäßiger Softwareupdates – zur Zeit der Fahrzeugbestellung üblicherweise in Modelle des bestellten Fahrzeugtyps eingebaut wird. Liefert er ein solches Fahrzeug, weist dieses selbst dann keinen Sachmangel auf, wenn das eingebaute Getriebe aus der subjektiven Sicht des Käufers die Fahreigenschaften des Fahrzeugs negativ beeinflusst.

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2008 – 4 U 135/07

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Mangelhaftes Getriebe bei Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse

Kommt es bei einem Neuwagen der gehobenen Mittelklasse, der mit einem Automatikgetriebe ausgestattet ist, im Fall der plötzlichen Beschleunigung bei einer Geschwindigkeit von ca. 40–50 km/h zu einer Verzögerung der Zurückschaltung, einem spürbaren Schaltstoß und einer Unterbrechung im Kraftfluss von bis zu einer Sekunde, so ist dies kein nur unerheblicher Mangel i. S. des § 323 V 2 BGB.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2008 – I-17 U 2/07

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