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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Ei­gen­tums­vor­be­halt

Feh­len­des Ei­gen­tum des Ver­käu­fers beim Ab­zah­lungs­kauf kein Rechts­man­gel

Be­rech­tigt ein Kfz-Kauf­ver­trag den Käu­fer, den Kauf­preis in Ra­ten zu zah­len (Ab­zah­lungs­kauf), und be­hält sich der Ver­käu­fer das Ei­gen­tum an dem Fahr­zeug bis zur voll­stän­di­gen Kauf­preis­zah­lung vor, so stellt es kei­nen Rechts­man­gel i. S. des § 435 BGB dar, dass das Fahr­zeug bei Ab­schluss des Kauf­ver­trags oder bei der Über­ga­be an den Käu­fer nicht im Ei­gen­tum des Ver­käu­fers steht.

OLG Bran­den­burg, Ur­teil vom 16.10.2007 – 11 U 86/07

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Ei­gen­tums­vor­be­halt beim Au­to­kauf

Beim Au­to­kauf kann der Käu­fer, der den Kauf­preis noch nicht ge­zahlt hat, die Ein­be­hal­tung des Fahr­zeug­briefs bei der Über­ga­be des Fahr­zeugs re­gel­mä­ßig nur so ver­ste­hen, dass der Ver­käu­fer ihm das Ei­gen­tum am Fahr­zeug zur Si­che­rung sei­ner Kauf­preis­for­de­rung nur un­ter der auf­schie­ben­den Be­din­gung voll­stän­di­ger Zah­lung des Kauf­prei­ses über­tra­gen will.

BGH, Ur­teil vom 13.09.2006 – VI­II ZR 184/05

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