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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Eigentumsvorbehalt

Fehlendes Eigentum des Verkäufers beim Abzahlungskauf kein Rechtsmangel

Berechtigt ein Kfz-Kaufvertrag den Käufer, den Kaufpreis in Raten zu zahlen (Abzahlungskauf), und behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Fahrzeug bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, so stellt es keinen Rechtsmangel i. S. des § 435 BGB dar, dass das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags oder bei der Übergabe an den Käufer nicht im Eigentum des Verkäufers steht.

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007 – 11 U 86/07

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Eigentumsvorbehalt beim Autokauf

Beim Autokauf kann der Käufer, der den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, die Einbehaltung des Fahrzeugbriefs bei der Übergabe des Fahrzeugs regelmäßig nur so verstehen, dass der Verkäufer ihm das Eigentum am Fahrzeug zur Sicherung seiner Kaufpreisforderung nur unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen will.

BGH, Urteil vom 13.09.2006 – VIII ZR 184/05

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