Berechtigt ein Kfz-Kaufvertrag den Käufer, den Kaufpreis in Raten zu zahlen (Abzahlungskauf), und behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem Fahrzeug bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor, so stellt es keinen Rechtsmangel i. S. des § 435 BGB dar, dass das Fahrzeug bei Abschluss des Kaufvertrags oder bei der Übergabe an den Käufer nicht im Eigentum des Verkäufers steht.
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007 – 11 U 86/07