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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: 2012

Keine Beweisvereitelung bei Entsorgung defekter Turbolader

  1. Eine Beweisvereitelung, die Beweiserleichterungen bis hin zu einer Umkehr der Beweislast rechtfertigt, liegt nur vor, wenn eine Partei ihrem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht. Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts als auch auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen.
  2. Ist eine Beweisvereitelung mangels Verschulden nicht gegeben, kann die dann bestehende Lücke nicht über die Grundsätze der sekundären Darlegungs- und Beweislast geschlossen werden. Vielmehr muss der Vortrag der nicht beweisbelasteten Partei nur den Umfang haben, den er haben müsste, wenn die beweisbelastete Partei den ihr obliegenden Beweis antreten könnte.

OLG Naumburg, Urteil vom 11.10.2012 – 1 U 2/12

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Geruchsbelästigung als erheblicher Mangel eines Gebrauchtwagens

  1. Fahrzeuguntypische Geruchsemissionen können bei einem Gebrauchtwagen einen Mangel darstellen, denn der Käufer eines Gebrauchtwagens darf grundsätzlich erwarten, dass das Fahrzeug frei von anomalen Geruchsbelästigungen ist.
  2. Der Käufer eines „jungen“ Gebrauchtwagens der Oberklasse, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufleistung von unter 1.000 km aufweist, darf erwarten, dass im Innenraum des Fahrzeugs – und sei es auch nur zeitweise – kein anomaler („gummiähnlicher“) Geruch wahrzunehmen ist.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2012 – 1 U 475/11-141

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Kein Garantieanspruch bei Nichteinhaltung vereinbarter Wartungsmodalitäten

Wird eine Garantiezusage lediglich „um den Preis“ gegeben, dass der Käufer als Garantienehmer das Fahrzeug in einer bestimmten Art und Weise wartet, stellt sich die Einhaltung der Wartungsmodalitäten – wirtschaftlich gesehen – als „Gegenleistung“ für die Einstandspflicht des Verkäufers/Garantiegebers dar. Derartige Abreden, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln, sind gemäß § 307 III 1 BGB einer Inhaltskontrolle entzogen.

BGH, Beschluss vom 09.10.2012 – VIII ZR 349/11
(vorhergend: LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011 – 3 S 77/11)

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Keine Arglistanfechtung bei verschwiegener Insolvenz des Verkäufers

  1. Ein Verkäufer muss einen Käufer nach der Verkehrssitte nur dann darüber aufklären, dass über sein Vermögen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde, wenn die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Vertragszweck gefährdet und deshalb objektiv für den Kaufentschluss des Käufers von wesentlicher Bedeutung ist.
  2. Zur Aufklärung über eine wirtschaftliche Bedrängnis des Verkäufers oder über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens besteht dann Veranlassung, wenn der Verkäufer weiß, dass er ihn treffende Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

LG Saarbrücken, Urteil vom 14.09.2012 – 5 S 18/12

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Niederlassung eines Kfz-Händlers als Erfüllungsort der Nachbesserung

Mängel an einem Kraftfahrzeug sind an dem Ort zu beseitigen, an dem der Verkäufer seine gewerbliche Niederlassung hat (Erfüllungsort der Nachbesserung). Dorthin muss der Käufer das Fahrzeug verbringen; er kann nicht mit Erfolg verlangen, dass der Verkäufer das Fahrzeug an seinem Wohnort abholt oder vorab erklärt, er werde die Kosten für den Transport des – nicht fahrbereiten – Fahrzeugs übernehmen.

AG Augsburg, Urteil vom 07.09.2012 – 72 C 893/12

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Erfüllungsort für Kaufpreisrückzahlungsanspruch nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag ist Erfüllungsort für sämtliche Rückgewähransprüche – also auch für den Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises – einheitlich der Ort, an dem sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet.

OLG Schleswig, Urteil vom 04.09.2012 – 3 U 99/11

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Steuerliche Einordnung von Pickup-Fahrzeugen

  1. Bei Pickup-Fahrzeugen mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.
  2. Bei Pickup-Fahrzeugen, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, spricht dies eher dafür, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt ist.
  3. In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum (z. B. für Radkästen), die aufgrund ihres Abstands zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche (z. B. für Schüttgut oder für flache Gegenstände) genutzt werden können.

BFH, Urteil vom 29.08.2012 – II R 7/11 

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Keine Haftung des „reinen“ Händlers für Fehler des Herstellers

Einen aus einem fehlerhaften Herstellungsprozess folgenden Mangel hat der am Herstellungsprozess nicht beteiligte („reine“) Händler grundsätzlich nicht zu vertreten; der Hersteller ist insbesondere nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.

LG Hagen, Urteil vom 24.08.2012 – 2 O 61/12

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Falsche Angabe der Anzahl der Vorbesitzer in Kfz-Kaufvertrag

Im Gebrauchtwagenhandel macht es für die Kaufentscheidung eines potenziellen Käufers einen beträchtlichen Unterschied, ob ein Fahrzeug einen oder drei Vorbesitzer hatte. Deshalb ist zu verlangen, dass die Angaben im Kaufvertrag mit denen im Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) objektiv übereinstimmen. Tun sie das nicht, weil das Fahrzeug nicht – wie im Vertrag angegeben – einen, sondern drei Vorbesitzer hatte, liegt ein Sachmangel vor (§ 434 I 2 Nr. 2 BGB).

OLG Naumburg, Urteil vom 14.08.2012 – 1 U 35/12
(vorhergehend: LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 24.02.2012 – 2 O 126/09)

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Kauf eines mit einer Gasanlage ausgerüsteten Neuwagens – Wartungsobliegenheit

Der Käufer eines Neuwagens, der für den Betrieb mit Autogas umgerüstet wurde, darf erwarten, dass er das Fahrzeug ohne besondere Vorkehrungen wie ein mit Ottokraftstoff betriebenes Fahrzeug nutzen kann. Er muss nicht damit rechnen, dass das Fahrzeug nicht uneingeschränkt unter Volllast gefahren werden darf. Er muss auch nicht davon ausgehen, dass das Fahrzeug derart wartungsbedürftig ist, dass mangelnde Wartungen zu einem kapitalen Motorschaden führen kann.

LG Itzehoe, Urteil vom 13.08.2012 – 6 O 118/11

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