Zur Frage, ob das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeughändlers enthaltene Verbot, vertragliche Rechte an Dritte abzutreten oder das gekaufte Neufahrzeug vor dessen Zulassung an einen Wiederverkäufer zu veräußern, eine überraschende oder unangemessene Klausel (§§ 3, 9 AGBG) darstellt.
BGH, Urteil vom 24.09.1980 – VIII ZR 273/79