Zur Frage, wie ein Kaufvertrag über einen Neuwagen nach Wandelung rückabzuwickeln ist, wenn der Neuwagenkäufer vereinbarungsgemäß dem Verkäufer zur Verrechnung mit einem Teil des Kaufpreises seinen Gebrauchtwagen „in Kommission“ gegeben hat.
BGH, Urteil vom 28.05.1980 – VIII ZR 147/79