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Probleme beim Autokauf?

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Tag: Schadensersatz

Kein Schadensersatz bei eigenmächtiger Beseitigung eines Mangels durch den Käufer

Ein Kfz-Käufer, der einen Mangel des Fahrzeugs beseitigen lässt, ohne den Verkäufer zuvor zur Nachbesserung aufgefordert zu haben, hat gegen den Verkäufer in der Regel keinen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe der für die Mangelbeseitigung aufgewendeten Kosten (§§ 280 I, III, 281 BGB). Denn Voraussetzung eines solchen Anspruchs auf Schadensersatz ist regelmäßig, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bestimmt hat (§ 281 I 1 BGB).

AG Wedding, Urteil vom 13.04.2016 – 3 C 422/15

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Beschaffenheitsvereinbarung vs. Gewährleistungsausschluss bei einem Rechtslenker (R)

Enthält ein Kaufvertrag über einen – hier für den Linksverkehr ausgelegten – Gebrauchtwagen zugleich eine – hier die Scheinwerfer betreffende – Beschaffenheitsvereinbarung und einen pauschalen Gewährleistungsausschluss, so kann dies nur so verstanden werden, dass der Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 I 1 BGB), sondern nur für Mängel i. S. von § 434 I 2 BGB gelten soll (im Anschluss an BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06, BGHZ 170, 86 Rn. 31).

LG München II, Urteil vom 18.03.2016 – 8 S 5531/15
(vorangehend: AG Starnberg, Urteil vom 18.11.2015 – 2 C 1339/15)

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Keine Amtspflicht zur sachgemäßen Hauptuntersuchung gegenüber dem Käufer eines Gebrauchtwagens

Die Amtspflichten, die einen Sachverständigen bei der Untersuchung eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO treffen, dienen nicht dem Schutz des Vermögens eines zukünftigen Fahrzeugkäufers.

LG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – 3 O 54/15
(nachfolgend: OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2017 – I-18 U 46/16)

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Schadenspauschalierung in den Verkaufsbedingungen eines Kfz-Händlers – kaufmännischer Geschäftsverkehr

  1. Gegen eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, wonach der Händler Schadensersatz in Höhe von pauschal 10 % des Bruttokaufpreises verlangen kann, wenn ein Käufer ein Fahrzeug unberechtigt nicht abnimmt, bestehen keine Bedenken, wenn dem Käufer der Nachweis gestattet wird, dass überhaupt kein Schaden entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
  2. Den Nachweis, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale, kann der Käufer nicht dadurch führen, dass er die Behauptung des Verkäufers, das unberechtigt nicht abgenommene Fahrzeug habe (noch) nicht an einen Dritten verkauft werden können, schlicht bestreitet.
  3. Unter Kaufleuten gelten – unbeschadet der Frage, ob zwischen ihnen bereits Geschäftsbeziehungen bestehen – in Bezug genommene Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie dem für den Vertragsabschluss maßgeblichen Schreiben weder beigefügt noch sonst dem Empfänger in ihren Einzelheiten bekannt waren (im Anschluss an BGH, Urt. v. 30.06.1976 – VIII ZR 267/75, NJW 1976, 1886).

LG Zweibrücken, Urteil vom 24.02.2016 – 1 O 267/15

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Abschluss eines Gebrauchtwagenkaufvertrages – Bestellung und Annahme

Indem ein Kunde bei einem Kfz-Händler schriftlich einen Gebrauchtwagen bestellt, trägt er dem Händler in der Regel den Abschluss eines Kaufvertrags über das Fahrzeug an. Ein Kaufvertrag kommt (erst) zustande, wenn der Händler den in der Bestellung liegenden Antrag annimmt, wobei es insoweit unzureichend sein kann, dass ein Verkaufsmitarbeiter des Händlers die Bestellung gegenzeichnet. Denn damit bestätigt der Verkaufsmitarbeiter unter Umständen lediglich die Entgegennahme der Bestellung.

LG Ravensburg, Urteil vom 19.02.2016 – 3 O 264/15

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Schadensersatz wegen Veräußerung eines Pkw durch getrennt lebende Ehefrau

  1. Die Eigentumsvermutung des § 1568b II BGB ist lex specialis zu § 1006 BGB.
  2. Die Eigentumsvermutung des § 1568b II BGB wird in einer sonstigen Familiensache wegen Schadensersatzes nach unberechtigter Veräußerung von Hausrat entsprechend angewandt.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.02.2016 – 16 UF 195/15

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Beschaffenheitsvereinbarung vs. Gewährleistungsausschluss bei einem Rechtslenker

Eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, ist nicht schon dann unwirksam, wenn die Parteien eine mit dieser Vereinbarung unvereinbare Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben. Erforderlich ist vielmehr, dass der Verkäufer eine mit dem Gewährleistungsausschluss unvereinbare Beschaffenheitsgarantie i. S. von § 444 Fall 2 BGB übernommen hat. Eine solche – über eine Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende – Beschaffenheitsgarantie liegt nur vor, wenn der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen.

AG Starnberg, Urteil vom 18.11.2015 – 2 C 1339/15
(nachfolgend: LG München II, Urteil vom 18.03.2016 – 8 S 5531/15)

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Zulässige Beschränkung einer Neuwagengarantie auf Nachbesserungsansprüche

Inhalt und Reichweite einer Neuwagengarantie für Material- und Herstellungsfehler, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer unentgeltlich gewährt, kann der garantiegebende Hersteller grundsätzlich frei bestimmen. Die Garantie darf deshalb auf einen Nachbesserungsanspruch des Käufers beschränkt werden und Schadensersatzansprüche des Käufers wegen einer im Rahmen der Garantie nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführten Nachbesserung ausschließen.

LG Köln, Urteil vom 05.11.2015 – 15 O 76/15
(nachfolgend: OLG Köln, Urteil vom 02.06.2016 – 21 U 20/15)

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Schadensersatz wegen eines Mangels – Verweigerung der Nacherfüllung

  1. Das Recht des Käufers, wegen eines Sachmangels Schadensersatz zu verlangen, setzt regelmäßig voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat (§ 437 Nr. 3 BGB i. V. mit §§ 280 I, III, 281 I BGB).
  2. Eine Frist zur Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer zwar unter anderem dann ausnahmsweise nicht setzen, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 281 II Fall 1 BGB). Dafür genügt aber nicht schon das bloße Bestreiten eines Mangels oder eines Anspruchs. Erforderlich ist vielmehr, dass der Verkäufer unmissverständlich und eindeutig zum Ausdruck bringt, dass er seiner Pflicht zur Nacherfüllung unter keinen Umständen nachkommen werde, sodass ausgeschlossen erscheint, dass er sich durch eine Fristsetzung wird umstimmen lassen.

LG Wuppertal, Urteil vom 04.09.2015 – 5 O 173/15

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Pauschaler Schadensersatz wegen der Nichtabnahme eines Wohnmobils

  1. Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Verkäufers, die es dem Händler erlaubt, Schadensersatz in Höhe von pauschal 15 % des Kaufpreises zu verlangen, wenn der Käufer ein bestelltes Neufahrzeug vertragswidrig nicht abnimmt, ist nicht zu beanstanden, wenn dem Kunden gemäß § 309 Nr. 5 lit. b BGB ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei.
  2. Dass der Händler ein bestelltes, aber vertragswidrig nicht abgenommenes Neufahrzeug – wenn auch zu einem geringeren als dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreis – an einen Dritten veräußern konnte, ist nicht schadensmindernd zu berücksichtigen. Denn es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Dritte sich für ein anderes Neufahrzeug entschieden hätte, wenn der Erstkäufer seine vertraglichen Pflichten erfüllt hätte, und dieses Zusatzgeschäft dem Händler entgangen ist.

OLG Hamm, Urteil vom 27.08.2015 – 28 U 159/14

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