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Der Käufer eines Gebrauchtwagens, der vom Kaufvertrag zurücktreten möchte, weil ihm der Verkäufer das Fahrzeug nicht rechtzeitig übergeben kann, muss dem Verkäufer im Regelfall eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Die Frist muss in der Regel so bemessen sein, dass es dem Verkäufer möglich ist, die zur Erfüllung seiner Leistungspflicht erforderlichen Handlungen nachzuholen.
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Muss der Verkäufer das Fahrzeug vor Übergabe an den Käufer noch dem TÜV vorführen und geringfügig reparieren, muss eine „angemessene Frist“ wenigstens 48 Stunden betragen.
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Eine Fristsetzung ist nicht schon deshalb entbehrlich, weil dem Käufer Unannehmlichkeiten und Kosten entstanden sind, weil er sich bereits mehrfach zum Verkäufer begeben hat, um das erworbene Fahrzeug abzuholen.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 – 9 U 83/11
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Ein Gebrauchtwagen, der laut Vorbesitzer weder als Taxi noch als Fahrschul- oder Mietwagen eingesetzt wurde, ist jedenfalls dann nicht mangelhaft, wenn er von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt wurde und sich die Nutzung mit einer Laufleistung von ca. 27.000 km innerhalb von 2,5 Jahren in einem üblichen Rahmen bewegte.
LG Kassel, Urteil vom 27.04.2010 – 7 O 2091/08
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Die Lieferung eines Kraftfahrzeugs in einer anderen als der bestellten Farbe stellt im Regelfall einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers dar. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer neben der im Kaufvertrag festgelegten zunächst auch eine andere Fahrzeugfarbe in Betracht gezogen hatte.
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Zur Frage der Verwertbarkeit der Aussage eines Zeugen über den Inhalt eines Telefonats, das er ohne Einwilligung des Gesprächspartners mitgehört hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 18.02.2003 – XI ZR 165/02, NJW 2003, 1727, und Urt. v. 12.01.2005 – XII ZR 227/03, BGHZ 162, 1).
BGH, Urteil vom 17.02.2010 – VIII ZR 70/07
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Eine Klausel in einem Bestellformular für einen Gebrauchtwagen, wonach der Käufer an seine Bestellung zehn Tage gebunden ist, verstößt im Regelfall – insbesondere wenn das Fahrzeug vorrätig ist – gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist deshalb unwirksam.
AG Northeim, Urteil vom 12.02.2009 – 3 C 820/08
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Ein Fahrzeug ist sachmangelhaft, wenn es laut Kaufvertrag carbonschwarz sein soll, tatsächlich aber in einem Schwarzton mit erheblicher Blaustichigkeit lackiert ist.
LG Aachen, Urteil vom 26.04.2005 – 12 O 493/04
(nachfolgend: OLG Köln, Beschluss vom 14.10.2005 – 20 U 88/05)
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Eine Klausel in einem Bestellformular für einen Gebrauchtwagen, wonach der Käufer an seine Bestellung zehn Tage gebunden ist, kann – insbesondere wenn das Fahrzeug vorrätig ist und Barzahlung vereinbart wurde – gegen § 308 Nr. 1 BGB verstoßen und damit unwirksam sein.
LG Bremen, Urteil vom 09.09.2003 – 1 O 565/03
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