Die Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Pkw zu Beweiszwecken in einem Strafverfahren (§ 94 I, II StPO) begründet keinen Rechtsmangel, für den der Verkäufer nach §§ § 434, 440 BGB einzustehen hätte.
LG Bonn, Urteil vom 23.11.1976 – 2 O 87/76
Mehr lesen »
-
Eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kfz-Händlers, dass Nebenabreden und Zusicherungen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung bedürfen, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
-
Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens als Taxi einen Mangel darstellen kann.
BGH, Urteil vom 12.05.1976 – VIII ZR 33/74
Mehr lesen »
Zur Haftung eines Gebrauchtwagenhändlers, der im Kundenauftrag einen von ihm selbst mit einem Ersatzmotor versehenen Gebrauchtwagen verkauft und dabei dem Käufer unrichtige Angaben über die Laufleistung dieses – von einem Dritten erworbenen – Motors macht.
BGH, Urteil vom 17.03.1976 – VIII ZR 208/74
Mehr lesen »