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Probleme beim Autokauf?

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Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

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Probleme beim Autokauf?

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Garantieverlust bei einem reimportierten Pkw – Nichteinhaltung der Wartungsintervalle

Es ist allgemein bekannt, dass Garantieansprüche gefährdet werden oder entfallen können, wenn ein Kfz-Käufer die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Inspektionsintervalle nicht einhält. Welche Inspektionsintervalle vorgesehen sind, muss der Käufer notfalls – wenn er diese Information nicht vom Verkäufer erhält – beim Fahrzeughersteller oder einem Vertragshändler erfragen oder im Internet recherchieren.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2013 – I-3 U 8/13

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Erwerb eines Neuwagens mit Dieselpartikelfilter – Aufklärungspflicht

  1. Ein Neuwagen mit einem Dieselpartikelfilter ist nicht mangelhaft, obwohl er sich für einen reinen Kurzstreckenbetrieb nur bedingt eignet, weil zur Reinigung des Filters von Zeit zu Zeit Regenerationsfahrten erforderlich sind (im Anschluss an BGH, Urt. v. 04.03.2009 – VIII ZR 160/08).
  2. Ein Neuwagenverkäufer muss den (potenziellen) Käufer eines Fahrzeugs mit Dieselpartikelfilter bei den Vertragsverhandlungen jedenfalls dann nicht eigens darauf hinweisen, dass und in welcher Weise Regenerationsfahrten durchgeführt werden müssen, wenn sich diese Informationen aus der Betriebsanleitung ergeben. Daran ändert nichts, dass die Anleitung dem Käufer regelmäßig erst mit dem Fahrzeug selbst übergeben wird; denn der Käufer darf nicht erwarten, dass der Verkäufer ihm Informationen, die sich in der Bedienungsanleitung finden, schon bei den Vertragsverhandlungen erteilt. Ebenso hat der Verkäufer während der Vertragsverhandlungen grundsätzlich nicht die Pflicht, auf mögliche Unklarheiten in der Anleitung aufmerksam zu machen.

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013 – 28 U 33/13

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Eindringen von Wasser in den Innenraum eines Pkw – Verjährung

  1. Der Innenraum eines Pkw muss gegen das unkontrollierte Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Ist dies nicht der Fall, sondern dringt Regenwasser über eine undichte Karosserieverbindung in den Innenraum ein, liegt ein Sachmangel vor.
  2. Ob Mängelbeseitigungsversuche des Verkäufers nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB) oder zu einem Neubeginn (§ 212 I Nr. 1 BGB) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die Versuche als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist keineswegs regelmäßig, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 – I-5 U 5/13

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Kein Schluss vom Zustand eines Fahrzugs auf dessen Laufleistung

Aus dem Zustand des Lenkrads, der Sitze, des Schalthebels und des gesamten – stark verschmutzen und verschlissenen – Innenraums eines Fahrzeugs darf nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs höher sein müsse als im Kaufvertrag angegeben.

OLG Koblenz, Beschluss vom 07.11.2013 – 3 U 751/13

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Abbruch einer eBay-Auktion wegen fehlender Angabe eines Mindestpreises

Wird eine eBay-Auktion abgebrochen, weil wegen eines Eingabe- oder eines Systemfehlers in dem Verkaufsangebot entgegen der Absicht des Anbieters kein Mindestpreis genannt wird, kommt kein Kaufvertrag mit dem im Zeitpunkt des Auktionsabbruchs Höchstbietenden zustande.

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.2013 – 2 U 94/13

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„Abgelesener Tachostand“ als bloße Wissensmitteilung eines Kfz-Verkäufers

Wird in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen der „abgelesene Tachostand“ vermerkt, liegt hinsichtlich der Laufleistung des Fahrzeugs weder eine positve noch eine negative Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor. Bei der Angabe handelt es sich vielmehr um eine bloße Wissenserklärung oder – besser – Wissensmitteilung, die erkennbar auf eine objektiv feststellbare und überprüfbare Information Bezug nimmt, deren Erklärungswert jedeoch beschränkt ist und für deren Richtigkeit der Verkäufer, was sich aus der Einschränkung „abgelesen“ ergibt, nicht einstehen will.

LG Offenburg, Urteil vom 25.10.2013 – 3 O 180/12
(nachfolgend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.06.2015 – 14 U 158/13)

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Arglist durch Erklärung „ins Blaue hinein“ – Unfallfreiheit

  1. Ein Gebrauchtwagenverkäufer handelt arglistig, wenn er im Kaufvertrag „ins Blaue hinein“ erklärt, das Fahrzeug sei „lt. Vorbesitzer“ unfallfrei, obwohl der Vorbesitzer eine entsprechende Erklärung nicht abgegeben und er selbst das Fahrzeug nicht untersucht hat.
  2. Von einem gewerblichen Gebrauchtwagenverkäufer, der sich trotz fehlender Angaben des Vorbesitzers zur Unfallfreiheit eines Fahrzeugs äußern will, ist zu verlangen, dass er das Fahrzeug entweder untersucht oder Informationen über bisherige Reparaturen des Fahrzeugs einholt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Hersteller des Fahrzeugs zugleich dessen erster und bisher einziger Besitzer ist und eine jederzeit abrufbare „Reparaturhistorie“ bereithält.

OLG Naumburg, Urteil vom 24.10.2013 – 1 U 44/13

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Grenzüberschreitender Kfz-Kauf in der EU – Gerichtsstand

Art. 15 I lit. c der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass das zum Ausrichten der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers eingesetzte Mittel, das heißt eine Internetseite, nicht kausal sein muss für den Vertragsschluss mit diesem Verbraucher. Liegt eine solche Kausalität vor, ist dies allerdings ein Indiz dafür, dass der Vertrag an eine solche Tätigkeit anschließt.

EuGH (3. Kammer), Urteil vom 17.10.2013 – C-218/12 (Emrek/Sabranovic)

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Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung (§ 439 III BGB)

Der Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert sich auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung erst im Rechtsstreit über den Nacherfüllungsanspruch zu berufen.

BGH, Urteil vom 16.10.2013 – VIII ZR 273/12

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Gewährleistungsausschluss und Beschaffenheitsvereinbarung – Wasserschaden

Erklärt der Verkäufer eines gebrauchten Wohnmobils, indem er ein entsprechendes Kästchen im Kaufvertragsformular ankreuzt, das Fahrzeug habe in der Zeit, in der es sein Eigentum war, keinen Wasser- oder Feuchtigkeitsschaden erlitten, so liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB) vor. Der Verkäufer haftet deshalb auch dann für einen bereits bei Übergabe des Wohnmobils vorhandenen Wasser- bzw. Feuchtigkeitsschaden, wenn der Kaufvertrag einen – an sich wirksamen – Gewährleistungsausschluss enthält.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 01.10.2013 – 12 O 8990/12

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