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Probleme beim Autokauf?

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Kategorie: Allgemeines

Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

Zur Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers, der nach dem Verkauf eines Fahrzeugs durch einen Angestellten unter Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens maßgeblichen Einfluss auf den Weiterverkauf des betreffenden Fahrzeugs nimmt.

BGH, Urteil vom 29.01.1997 – VIII ZR 356/95

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Annahmeverzug des zu einer Zug-um-Zug-Leistung Verpflichteten bei Verweigerung der Gegenleistung

Erklärt sich der Schuldner einer Zug um Zug zu erbringenden Leistung zwar bereit, die ihm geschuldete Leistung anzunehmen, verweigert er aber bestimmt und eindeutig die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung, so genügt ein wörtliches Angebot der vom Gläubiger geschuldeten Leistung, um den Annahmeverzug des anderen Teils herbeizuführen.

BGH, Urteil vom 15.11.1996 – V ZR 292/95

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Kein Sachmangel bei fehlender oder teilweise abgelaufener Herstellergarantie

Fehlt einem verkauften Kfz die vom Verkäufer zu beschaffende Herstellergarantie oder ist diese bei Übergabe des Fahrzeugs bereits teilweise abgelaufen, so liegt kein Sachmangel i. S. des § 459 I BGB vor. Vielmehr kommt allein eine Haftung des Verkäufers wegen der Verletzung einer Nebenpflicht in Betracht.

BGH, Urteil vom 24.04.1996 – VIII ZR 114/95

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(Keine) arglistige Täuschung über die tatsächliche Laufleistung eines Gebrauchtwagens – Wissenszurechnung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein sogenannter Wissensvertreter einer GmbH & Co. KG beim Ankauf eines Fahrzeugs erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 31.01.1996 – VIII ZR 297/94

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Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheidsantrag vor Verjährungsbeginn – pauschaler Schadensersatz

Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags vor Verjährungsbeginn (Bestätigung von BGH, Urt. v. 31.03.1969 – VII ZR 35/67, BGHZ 52, 47).

BGH, Urteil vom 27.09.1995 – VIII ZR 257/94

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Wissenszurechnung bei einer Personengesellschaft – arglistige Täuschung

Zur Zurechnung des Wissens, das ein früherer, inzwischen verstorbener Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG beim Ankauf eines Fahrzeuges erlangt hatte, wenn die KG wegen arglistigen Verhaltens beim Weiterverkauf des Fahrzeugs in Anspruch genommen wird.

BGH, Urteil vom 17.05.1995 – VIII ZR 70/94

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(Keine) Arglistige Täuschung beim Oldtimer-Kauf – Maserati Ghibli

  1. Stützt der Tatrichter die Feststellung des inneren Tatbestands einer arglistigen Täuschung im Wesentlichen auf die Aussage eines Zeugen, dann müssen die Bekundungen des Zeugen, die eine solche Schlussfolgerung zulassen, dem Aussageprotokoll eindeutig zu entnehmen sein.
  2. Für den Wert eines Oldtimers ist von entscheidender Bedeutung, dass der eingebaute Motor jedenfalls in dem Sinne original ist, dass er aus derselben Zeit wie das übrige Fahrzeug stammt.

BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 213/93

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Datum der Erstzulassung eines Pkw als zugesicherte Eigenschaft

  1. Zwar kann das Datum der Erstzulassung eines Pkw Gegenstand einer Zusicherung i. S. von § 459 II BGB sein. Die Annahme einer Zusicherung verbietet sich jedoch in der Regel, wenn in einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag der Vermerk „Zusicherungen: keine“ aufgenommen wurde. Denn dieser – einschränkungslose – Vermerk bringt zum Ausdruck, dass der Verkäufer keinerlei Zusicherungen abgeben, also auch keine Gewähr für die Richtigkeit des mitgeteilten Erstzulassungsdatums übernehmen wollte.
  2. Die Weiterbenutzung eines mangelhaften Fahrzeugs durch den Käufer führt als illoyales, widersprüchliches Verhalten nur unter besonderen Umständen zur Verwirkung von Gewährleistungsrechten.

BGH, Urteil vom 16.10.1991 – VIII ZR 140/90

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Ermittlung des Werts der nach einer Wandelung herauszugebenden Nutzungen: zeitanteilige lineare Wertminderung

  1. Ist nach Wandelung eines voll erfüllten Kaufvertrags der Wert der nach § 347 Satz 2 BGB herauszugebenden Nutzungen gemäß § 287 ZPO zu schätzen und ist als Anhaltspunkt dafür der Kaufpreis zugrunde zu legen, ist vom Bruttopreis (einschließlich Umsatzsteuer) auch dann auszugehen, wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  2. Im Falle der Rückabwicklung eines voll erfüllten Kaufvertrags nach dessen Wandelung ist der Wert der herauszugebenden, durch Gebrauch gezogenen Nutzungen (§§ 467, 347 Satz 2, § 987 BGB) nicht nach den Maßstäben für einen üblichen oder fiktiven Mietzins zu ermitteln, sondern durch Schätzung der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer; dabei kann als Wert der Kaufsache deren vereinbarter Kaufpreis zugrunde gelegt werden (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 22.12.1955 – II ZR 237/54, BGHZ 19, 330). Wertersatz für gezogene Nutzungen ist nicht nach § 347 Satz 3 BGB zu verzinsen.

BGH, Urteil vom 26.06.1991 – VIII ZR 198/90

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Auslegung einer Leasingfinanzierungsklausel in einem Kfz-Kaufvertrag

Zur Bedeutung einer Leasingfinanzierungsklausel im Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug.

BGH, Urteil vom 09.05.1990 – VIII ZR 222/89

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