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Kategorie: Allgemeines

Grenzüberschreitender Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen – CISG

Ein (grenzüberschreitender) Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, der zwischen einem deutschen Kfz-Händler und einem Erwerber aus Finnland geschlossen wird, unterfällt den Bestimmungen der CISG, wenn der gewerbliche Verkäufer annehmen durfte, der Erwerber des Fahrzeugs sei ebenfalls Unternehmer.

OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009 – 28 U 107/08

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„Sofort urlaubsklar“ ist keine Garantiezusage

  1. Die Aussage „sofort urlaubsklar“, mit der ein zum Verkauf stehendes Wohnmobil in einer Anzeige beschrieben wird, ist kein selbstständiges Garantieversprechen des Verkäufers. Es handelt sich lediglich um eine Anpreisung, aus der sich nicht ableiten lässt, dass der Verkäufer im Sinne einer Garantie für Mängel an dem Fahrzeug einstehen will.
  2. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist unter anderem entbehrlich, wenn der Schuldner die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 281 II, § 323 II Nr. 1 BGB). Eine ernsthafte und endgültige Verweigerung kann aber nicht schon dann angenommen werden, wenn der Schuldner überhaupt nicht reagiert, nachdem er von einem Mangel schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt wurde.

AG München, Urteil vom 30.03.2009 − 264 C 1007/08

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Verhältnis des Gewährleistungsrechts zur Haftung aus culpa in contrahendo

Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss sind im Sachbereich der §§ 434 ff. BGB nach Gefahrübergang grundsätzlich ausgeschlossen; das gilt jedoch zumindest dann nicht, wenn der Verkäufer den Käufer über die Beschaffenheit der Sache arglistig getäuscht hat.

BGH, Urteil vom 27.03.2009 – V ZR 30/08

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Wartungspflicht des Gebrauchtwagenkäufers

Den Fahrzeugkäufer trifft jedenfalls dann keine Wartungspflicht – hier: Prävention eines Wasserschadens am Scheibenwischermotor –, wenn diese sich nicht eindeutig aus der Betriebsanleitung für das Fahrzeug ergibt. Dazu gehört, dass die möglichen negativen Folgen, die bei Unterlassen einer Wartungsmaßnahme eintreten können, wenigstens ansatzweise benannt werden.

AG Hamburg, Urteil vom 25.03.2009 – 7c C 53/08

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Kein Mangel bei kurzstreckenuntauglichem Dieselpartikelfilter

Es stellt keinen Mangel dar, dass ein mit einem Dieselpartikelfilter ausgerüsteter Pkw nicht für den reinen Kurzstreckenverkehr und auch nicht für den hauptsächlichen Einsatz im Stadtverkehr geeignet ist.

OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009 – 2 U 194/08

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Einstufung eines Fahrzeugs als „nicht unfallfrei“

Ein Kraftfahrzeug ist unfallfrei, wenn es keinen erheblichen, über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgehenden Schaden aufweist. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass etwaige Schäden aus der Kollision mit einem weiteren Fahrzeug herrühren; denn auch im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis oder der Sturz eines Objekts auf ein Fahrzeug als Unfall angesehen. Ebenso wird die Zerstörung des Lacks durch Vandalismus als durch von außen plötzlich einwirkende mechanische Gewalt einem Unfallgeschehen gleichgesetzt.

OLG Köln, Urteil vom 25.02.2009 – 17 U 76/08

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Einhaltung der Garantiebedingungen als Anspruchsvoraussetzung

Regeln die Bedingungen für eine Gebrauchtwagengarantie eindeutig, dass sich der Käufer im Schadensfall zunächst mit dem – rund um die Uhr telefonisch erreichbaren – Garantiegeber über das weitere Vorgehen abstimmen muss, kann es eine grob fahrlässige Verletzung dieser Obliegenheit sein, wenn der Käufer sein Fahrzeug ohne jede Abstimmung abschleppen und reparieren lässt.

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 25.02.2009 – 319A C 75/08

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Einheitlicher Erfüllungsort für Rückabwicklung eines Kaufvertrags am Belegenheitsort der Kaufsache

Nach einem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag sind sämtliche Rückgewährpflichten einheitlich dort zu erfüllen, wo sich die Kaufsache im Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß befindet, in der Regel also am Wohnsitz des Käufers. Ein gemeinsamer Erfüllungsort besteht auch, wenn der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht gestützt auf § 346 I BGB, sondern unter dem Gesichtspunkt des „großen“ Schadensersatzes verlangt.

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2009 – 2 U 2074/08

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Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung

Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I 1 BGB) hat der Verkäufer gegen den Käufer im Falle einer Ersatzlieferung keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.

BGH, Versäumnisurteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 176/06

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Beweislast für Fehlschlagen der Nachbesserung

Der Käufer, der die Kaufsache nach einer Nachbesserung des Verkäufers wieder entgegengenommen hat, trägt die Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung. Bleibt nach zweimaliger Nachbesserung ungeklärt, ob das erneute Auftreten des Mangels auf der erfolglosen Nachbesserung des Verkäufers oder auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach erneuter Übernahme durch den Käufer beruht, so geht das zulasten des Käufers.

BGH, Urteil vom 11.02.2009 – VIII ZR 274/07
(vorangehend: OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.2007 – 10 U 246/06)

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