Der unten genannte Hinweisbeschluss ist auszugsweise hier veröffentlicht, und zwar zusammen mit dem erstinstanzlichen Urteil des LG Bonn und – ebenfalls auszugsweise – dem Zurückweisungsbeschluss vom 25.11.2014.
OLG Köln, Beschluss vom 09.09.2014 – 5 U 44/14
Ein Kraftfahrzeughändler verweigert die Nachbesserung (§ 439 Fall 1 BGB) eines Fahrzeugs nicht dadurch ernsthaft und endgültig i. S. von § 281 II Fall 1, § 323 II Nr. 1 BGB, dass er gegenüber dem Käufer erklärt, eine Instandsetzung des Fahrzeugs sei von einer bestehenden Garantie nicht erfasst, und dabei kaufrechtliche Gewährleistungsrechte des Käufers gar nicht in Betracht zieht.
AG Weißenburg i. Bay., Urteil vom 04.09.2014 – 2 C 767/10
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