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Probleme beim Autokauf?

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Archiv: Januar 2011

Eigentumserwerb an einem Kraftfahrzeug bei Verkauf durch einen bevollmächtigten Vertreter

Bevollmächtigt der Eigentümer eines Kraftfahrzeugs einen Dritten mit der Veräußerung des Fahrzeugs und übergibt dieser Dritte das Fahrzeug einschließlich der Fahrzeugpapiere einem Käufer, dann erwirbt der Käufer auch dann das Eigentum an dem Fahrzeug, wenn der Vertreter im eigenen Namen auftritt oder anstelle der bestehenden – wirksamen – Vollmacht eine tatsächlich nicht existierende Vollmacht zum Abschluss des Kaufvertrags vorspiegelt.

OLG München, Urteil vom 26.01.2011 – 3 U 1823/10

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Inhalt eines Kfz-Kaufvertrags – Beschaffenheitsvereinbarung

  1. Der Inhalt eines Kfz-Kaufvertrags wird maßgeblich auch durch Äußerungen des Verkäufers in einem Inserat bestimmt, auch wenn dieses lediglich eine invitatio ad offerendum darstellt. Erklärt ein Verkäufer in einem Inserat, ein Pkw erbringe nach Tuningmaßnahmen eine Motorleistung von 228 kW/310 PS, obwohl er diese Leistung nicht erbringt und eine etwaige Leistungssteigerung über 150 kW/204 PS hinaus auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, bedarf es deshalb vor Abschluss des Kaufvertrags einer klaren, unmissverständlichen Berichtigung durch den Verkäufer. Fehlt diese Berichtigung, wird die im Inserat genannte Motorleistung i. S. einer Beschaffenheitsvereinbarung Vertragsinhalt.
  2. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss in einem Kfz-Kaufvertrag kann eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht aushebeln. Andernfalls wäre die Beschaffenheitsvereinbarung für den Käufer – außer bei Arglist des Verkäufers (§ 444 Fall 1 BGB) – ohne Sinn und Wert. Eine nach allen Seiten interessengerechte Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur zu dem Ergebnis führen, dass der Ausschluss nur für Mängel gilt, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder für die gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2011 – 2 U 590/10

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Kein Neufahrzeug bei einer Standzeit von mehr als zwei Jahren

  1. Ein Fahrzeug ist mangelhaft i. S. von § 434 I 1 BGB, wenn es als Neufahrzeug verkauft wird, tatsächlich aber zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Abschluss des Kaufvertrags mehr als zwölf Monate liegen (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.2003 – VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160).
  2. Bei der Auslegung der Vertragserklärungen ist eine – hier in das Portal „mobile.de“ eingestellte – Internetanzeige eines Kfz-Händlers heranzuziehen. Wird das Fahrzeug dort als „Neufahrzeug“ bezeichnet, obwohl es in Wahrheit eine Standzeit von über zwei Jahren aufweist, reicht es weder aus, dass der Verkäufer im Bestellformular auf die Eigenschaft als EU-Fahrzeug hinweist, noch dass er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen allgemeine Angaben zu seinem Geschäftsmodell (EU-Fahrzeuge, Lagerfahrzeuge etc.) macht. Denn diese Angaben ändern nichts daran, dass er die Lieferung eines Neufahrzeugs schuldet.

LG Köln, Urteil von 20.01.2011 – 8 O 338/10

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Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs wegen eines Diebstahlsverdachts als Rechtsmangel

  1. Die aufgrund eines Diebstahlsverdachts erfolgte, auf § 111b StPO gestützte Beschlagnahme eines Kraftfahrzeugs begründet einen Rechtsmangel i. S. des § 435 Satz 1 BGB, weil dieser staatliche Eingriff für den Käufer die Gefahr mit sich bringt, dass ihm die Sache entzogen wird. Ob auch eine – rechtmäßige – Sicherstellung oder Beschlagnahme zu Beweiszwecken nach § 94 StPO einen Rechtsmangel begründen kann, bleibt offen.
  2. Ohne besondere Anhaltspunkte muss ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler weder bei Inlandsgeschäften noch bei grenzüberschreitenden Geschäften prüfen oder prüfen lassen, ob ein zum Weiterverkauf erworbenes Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist.
  3. Verlangt der am Kaufvertrag festhaltende Käufer den Ersatz des Nutzungsausfallschadens, der ihm infolge der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache entstanden ist, so handelt es sich um einen Anspruch auf Schadensersatz „neben der Leistung“ (§ 437 Nr. 3, § 280 I BGB) und nicht um einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 437 Nr. 3, §§ 280 I, III, 281 BGB).

OLG Hamm, Urteil vom 20.01.2011 – I-28 U 139/10

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Schadensersatzanspruch des Käufers bei arglistiger Täuschung

Der gegen einen Dritten gerichtete Schadensersatzanspruch des arglistig getäuschten Käufers (§ 823 II BGB i. V. mit § 263 StGB) ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn die Täuschung nicht erfolgt wäre (Abgrenzung zu Senat, Urt. v. 25.11.1997 – VI ZR 402/96).

BGH, Urteil vom 18.01.2011 – VI ZR 325/09

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Serienuntypische Vibrationen eines Neufahrzeugs als Mangel

  1. Sind Pkw-Teile in Abweichung vom Serienstandard nicht richtig aufeinander abgestimmt, und führt das infolge einer Schwingungsdiskordanz von Motor, Antriebsstrang und Karosserie zu auffälligen Vibrationen eines Dieselfahrzeugs bei bestimmten Betriebsbedingungen, handelt es sich um einen Sachmangel.
  2. Erklärt der Käufer den Vertragsrücktritt, werden ihm Transport- und Zulassungskosten nicht ersetzt, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel nicht zu vertreten hat. Aufwendungen für ein Fahrzeugtuning sind ebenfalls nicht zu vergüten, wenn sie nicht zu einer Werterhöhung geführt haben.

OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2011 – 5 U 20/10

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Stellen von AGB bei Verwendung eines aus dem Internet stammenden Kaufvertragsformulars

Ein Kfz-Verkäufer, der ein Kaufvertragsformular auf dem Internet herunterlädt, ausfüllt und dem Käufer vorlegt, „stellt“ dem Käufer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen. Ein in dem Formular vorgesehener Gewährleistungsausschluss muss sich deshalb auch an § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB messen lassen. Das gilt nur dann nicht, wenn der Käufer in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen.

OLG Hamm, Urteil vom 13.01.2011 – I-2 U 143/10

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Unwirksame Werbemittel- und Platzmietpauschale bei Pkw-Verkauf auf Provisionsbasis

  1. Beauftragt der Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen erfolgsabhängiges Entgelt (Provision) damit, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (Vermittlungsvertrag), so ist das damit verbundene Vertragsverhältnis regelmäßig als entgeltliche Geschäftsbesorgung mit Dienstvertragscharakter einzuordnen.
  2. Zur Frage der Unwirksamkeit der in einen solchen Vertrag aufgenommenen Klausel über eine „Werbemittel- und Platzmietpauschale“ nach § 307 I und II BGB.

BGH, Urteil vom 13.01.2011 – III ZR 78/10 

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Zum Schadensersatzanspruch des Käufers gegenüber einem Kfz-Sachverständigen

Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.

BGH, Urteil vom 12.01.2011 – VIII ZR 346/09

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Aufklärungspflicht des Verkäufers über Erwerb von einem „fliegenden“ Zwischenhändler

Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss den Käufer ungefragt darüber aufklären, dass er das Fahrzeug von einem nicht im Fahrzeugbrief eingetragenen „fliegenden“ Zwischenhändler erworben hat. Ohne einen solchen Hinweis darf der Käufer davon ausgehen, dass der Veräußerer das Fahrzeug von der Person erworben hat, die als letzter Halter im Kfz-Brief eingetragen ist.

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.01.2011 – 7 U 158/09

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