Navigation

Probleme beim Autokauf?

Probleme beim Autokauf?

Als spezialisierter Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne weiter – ganz gleich, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

Interessiert? Rufen Sie mich unverbindlich an

(0 23 27) 8 32 59-99

oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

Kategorien

Archiv

Archiv

Header (Autohaus)

Archiv: April 2010

Kein Mangel bei typischer Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens

Ein Gebrauchtwagen, der laut Vorbesitzer weder als Taxi noch als Fahrschul- oder Mietwagen eingesetzt wurde, ist jedenfalls dann nicht mangelhaft, wenn er von wechselnden Fahrern für Einsatzfahrten zur Betreuung pflegebedürftiger Personen eingesetzt wurde und sich die Nutzung mit einer Laufleistung von ca. 27.000 km innerhalb von 2,5 Jahren in einem üblichen Rahmen bewegte.

LG Kassel, Urteil vom 27.04.2010 – 7 O 2091/08

Mehr lesen »

Ruckeln des Getriebes als Sachmangel

  1. Für die Beurteilung, ob ein Mangel i. S. von § 434 I BGB vorliegt, ist unerheblich, ob eine Fehlererscheinung bei allen Fahrzeugen desselben Typs auftritt. Es ist vielmehr ein herstellerübergreifender Vergleich anzustellen und dabei auf die berechtigten Erwartungen eines verständigen Käufers abzustellen. Maßstab ist das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller erreicht wird und das der Markterwartung entspricht.
  2. Ein Käufer darf erwarten, dass ein zum allgemeinen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse eines deutschen Herstellers nicht mit einem Getriebe ausgestattet ist, das beim automatischen Herabschalten von der zweiten in die erste Stufe ruckelt.

OLG Köln, Urteil vom 27.04.2010 – 15 U 185/09

Mehr lesen »

Privatnutzung eines Dienstwagens – Reichweite des Anscheinsbeweises

  1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.
  2. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der Arbeitnehmer einen Dienstwagen, der ihm vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen wurde, auch tatsächlich privat nutzt. Der Anscheinsbeweis streitet aber nicht dafür, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat.

BFH, Urteil vom 21.04.2010 – VI R 46/08

Mehr lesen »

Pauschalierter Schadensersatz in Auto-Kaufvertrag

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Kfz-Händler gegenüber Verbrauchern in Verträgen über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge verwendet, verstößt folgende, für den Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs durch den Käufer vorgesehene Schadenspauschalierungsklausel nicht gegen das Klauselverbot nach § 309 Nr. 5 lit. b BGB: „Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.“

BGH, Urteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 123/09

Mehr lesen »

Ersatz des Nutzungsausfallschadens trotz Rücktritt vom Kaufvertrag

  1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von Senat, Urt. v. 28.11.2007 – VIII ZR 16/07, BGHZ 174, 290).
  2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.

BGH, Teilversäumnis- und Schlussurteil vom 14.04.2010 – VIII ZR 145/09
(vorangehend: KG, Urteil vom 30.04.2009 – 12 U 241/07; nachfolgend: KG, Urteil vom 11.10.2010 – 12 U 241/07)

Mehr lesen »

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels

  1. Ein Rücktritt von einem Pkw-Kaufvertrag wegen eines Sachmangels ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat oder mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind (vgl. § 440 Satz 1 BGB). Erforderlich ist außerdem, dass der gerügte Mangel bei Abgabe der Rücktrittserklärung noch vorhanden ist.
  2. Nimmt ein Kfz-Händler bei Abschluss eines Kaufvertrags über ein Neufahrzeug einen Gebrauchtwagen des Käufers in der Weise in Zahlung, dass er den für den Gebrauchtwagen noch laufenden Kredit ablöst, liegt regelmäßig kein gesonderter Kaufvertrag über den Gebrauchtwagen, sondern ein einheitlicher Kaufvertrag vor.

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.04.2010 – 2 U 1120/09
(nachfolgend: OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2010 – 2 U 1120/09)

Mehr lesen »